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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52366 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55075919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x17H2 Typ C28 707
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 4

               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0341305

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         C28
               Typ                            C28 707
               Radgröße                       7.0J x17H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung               Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/               Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                        Zentrierring       Lochkreis- (mm)/        tiefe     last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                                           (mm)
               C28 707 40 10            1129/06 CMS /      5/114,3/64,1            40       690     2200
                                        Ø67,1-Ø64,1

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55075919, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               52366 , RADTYP C28 707) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
               ligen Auflagen und Hinweise.
§22 52366*03




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52366
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C28 707 (s.o.)
               Radgröße                       7.0J x17H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                     mittel
               S01   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   110                   -                    Z46

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Honda

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55075919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x17H2 Typ C28 707
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 4

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda e                60            225/45R17     A91 R03                               A23 A58 A99
               ZC                                                                                       V7e Vn2 Y85
               e6*2007/46*0425*..                                                                       HA2 S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55075919, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               52366 , RADTYP C28 707) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
               ligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
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               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55075919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x17H2 Typ C28 707
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 4
               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
               chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
               Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
               bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
               hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55075919, Ausfertigung 2 (KBA-
§22 52366*03




               NUMMER 52366 , RADTYP C28 707) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gel-
               ten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V7e   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1 205/45R17        225/45R17, 235/40R17
               Nr. 2 215/40R17        235/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
               form Schräghecklimousine (Fließheck).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. Oktober 2021 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55075919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x17H2 Typ C28 707
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 4

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 13. Oktober 2021
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               Wagner                                                               00378103.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim