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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                           68789 St.Leon-Rot
                                           49 02 0341305

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
             Modell                        C28
             Typ                           C28 759
             Radgröße                      7.5Jx19H2
             Zentrierart                   Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             C28 759 40 10 1130/06 CMS /                    5/114,3/66,1        40          740    2300
                           SR14 Ø67,1-Ø66,1


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                    52368
             Herstellerzeichen             CMS
§ 22 52368




             Radtyp und Ausführung         C28 759 (s.o.)
             Radgröße                      7.5Jx19H2
             Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                 Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr. Art der                    Bund          Anzugsmoment          Gesamthöhe         Artikel-Nr.
                 Befestigungsmittel                       (Nm)                  (mm)
             S01 Mutter M12x1,25            Kegel 60°     110                   -                  Z50
             S06 Serien-Mutter M12x1,25     Kegel 60°     110                   25,5               Serie
             S07 Serien-Mutter M12x1,25     Kegel 60°     115                   25,5               Serie

             Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment          Schaftlänge        Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel                     (Nm)                  (mm)
             S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     105                   28                 Z90
             S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                   28                 Z90
             S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     115                   28                 Z90
             S05   Schraube M14x1,5         Kegel 60°     130                   30                 Z89


             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                    Dacia, Nissan, Renault

             Spurverbreiterung             innerhalb 2%


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Dacia Duster (II) 2WD   66-110        225/45R19                                       A12 A19 A58
             SR (SR*H..)             66-110        235/45R19   A01 K1a K1b K2a K2b                 A99 F23 KOV
             e2*2001/116*                                                                          S02
             0323*43-..;
             e2*2007/46*0013*12-..
             - ab Modell 2018
             Dacia Duster (II) 4WD   80-110        225/45R19                                       A12 A19 A56
             SR (SR*H..)             80-110        235/45R19   A01 K1a K1b K2a K2b                 A99 F24 KOV
             e2*2001/116*                                                                          S02
             0323*43-..;
             e2*2007/46*0013*12-..
             - ab Modell 2018
             Nissan Juke (I) 2WD     69-147        225/40R19                                       A07 A12 A19
             F15                                                                                   A58 A99 S06
             e11*2007/46*0132*..;
             e3*2007/46*0162*..,
             e5*2007/46*1031*..
             - incl. Facelift 2014
§ 22 52368




             Nissan Juke (I) 4WD     140, 147      225/40R19                                       A07 A12 A19
             F15                                                                                   A56 A99 S06
             e11*2007/46*0132*..,
             e5*2007/46*1031*..
             - incl. Facelift 2014
             Nissan                  157, 160      225/40R19                                       A07 A12 A19
             Juke (I) Nismo RS                                                                     A57 A99 S06
             F15
             e11*2007/46*0132*..,
             e5*2007/46*1031*..
             Nissan Leaf             90            225/35R19   T88                                 A07 A12 A19
             ZE1                                                                                   A58 A99 S07
             e9*2007/46*6537*..
             (40, 62 kWh-Batterie)
             Nissan Murano           172           255/50R19   K1a K1b K2b                         A01 A12 A19
             Z50                                                                                   A99 S01
             e1*2001/116*0298*..
             Nissan Pulsar           81-140        215/35R19   T85                                 A07 A12 A19
             C13                     81-140        225/35R19                                       A58 A99 Flh
             e9*2007/46*3086*..                                                                    S07
             Nissan Qashqai          81-120        225/45R19   A31                                 A19 A57 A99
             J11                                                                                   S04
             e11*2007/46*0963*..;
             e5*2007/46*1029*..
             Nissan X-Trail          96-130        225/55R19   A13                                 A07 A19 A57
             T32                     96-130        235/50R19   A33                                 A99 S06
             e13*2007/46*1456*..     96-130        245/50R19   A12
                                     96-130        255/50R19   A01 A12 K1c K2c K4i K6a K6v
             Renault Espace (V)      96-165        235/50R19                                       A12 A19 A58
             RFC                     96-165        235/55R19                                       A99 L06 S05
             e2*2007/46*0470*..      96-165        245/50R19
                                     96-165        255/50R19   A01 K8f

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Renault Fluence        63-103         225/40R19                                        A12 A19 A99
             Z                      63-103         235/35R19                                        Sth S03
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Limousine
             Renault Kadjar 2WD     81-120         225/45R19   A31                                  A19 A58 A99
             RFE                    81-120         235/45R19   A12                                  F23 S03
             e2*2007/46*0475*..
             Renault Kadjar 4WD     96, 110        225/45R19   A31                                  A19 A56 A99
             RFE                    96, 110        235/45R19   A12                                  F24 S03
             e2*2007/46*0475*..
             Renault Koleos         96-140         225/55R19                                        A12 A19 A57
             RZG                    96-140         235/50R19                                        A99 S01
             e11*2007/46*           96-140         245/50R19
             3255*00-04;
             e6*2007/46*0269*..
             Renault Megane (IV)    66-120         215/35R19   T85                                  A12 A19 A58
             RFB                    66-121         225/35R19   A01 K8c T88                          A99 Car Flh
             e2*2007/46*0546*..                                                                     L05 S03
             Renault                120, 151       225/35R19   K8c T88                              A01 A12 A19
§ 22 52368




             Megane GT(IV)                                                                          A58 A99 Car
             RFB                                                                                    Flh L04 S03
             e2*2007/46*0546*..




             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52368




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 7

             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
§ 22 52368




             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 7

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
§ 22 52368




             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
             um 5 mm aufzuweiten.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
             ne Allradlenkung (4WS).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 7

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.
§ 22 52368




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 5. Februar 2020 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 5. Februar 2020




             Bohlander                                                                        00336983.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim