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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 6


             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                           68789 St.Leon-Rot
                                           49 02 0341305


             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
             Modell                        C28
             Typ                           C28 759
             Radgröße                      7.5Jx19H2
             Zentrierart                   Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
             C28 759 40 10 1130/06 CMS /                    5/114,3/64,1            40          740    2300
                           SR12 Ø67,1-Ø64,1


             Kennzeichnungen
§ 22 52368




             KBA-Nummer                    52368
             Herstellerzeichen             CMS
             Radtyp und Ausführung         C28 759 (s.o.)
             Radgröße                      7.5Jx19H2
             Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                 Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                      Z46

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                    Honda

             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda CR-V (IV)         88-114         245/45R19   K1c                                 A01 A12 A19
             RE5, RE6                88-114         245/50R19   K1c K2b K6c K6w                     A57 A99 S01
             e11*2001/116*
             0301*06-09,
             0302*06-10
             Honda CR-V (IV)         88-118         245/45R19   K1b                                 A01 A12 A19
             RE5, RE6                88-118         245/50R19   K1c K2b K6c K6w                     A57 A99 S01
             e11*2001/116*
             0301*10-,
             0302*11-
             ab Facelift 2015
             Honda CR-V (V)          107-142        235/50R19   A12                                 A19 A57 A99
             RW                      107-142        235/55R19   A31                                 MHy S01
             e6*2007/46*0265*..      107-142        245/50R19   A01 A12 K1c
                                     107-142        255/50R19   A01 A12 K1c K2b
             Honda Civic (IX)        73,104         215/35R19   T85                                 A12 A19 A99
             FK1, FK2, FK3           73-110         225/35R19   A01 K5v T84 T88                     Flh S01
             e11*2001/116*
             0255*07-..,
§ 22 52368




             0256*07-..,
             0257*06-..
             - ab Modell 2012
             Honda                   104            215/35R19   T85                                 A12 A19 A99
             Civic (IX) Tourer       88,104         225/35R19   A01 K5v T84 T88                     Car S01
             FK2, FK3
             e11*2001/116*
             0256*11-..,
             0257*10-..
             - ab Modell 2014
             Honda Civic (VIII)      61-103         215/35R19   T85                                 A12 A19 A99
             FK1, FK2, FK3           61-103         225/35R19   A01 K1a K1b K42 T84 T88             Flh S01
             e11*2001/116*
             0255*00-06,
             0256*00-06,
             0257*00-05
             Honda                   73-148         215/35R19   K42 T85                             A01 A12 A19
             Civic (VIII) Type S/R   73-148         225/35R19   K1b K2b K42 K44 K56 T84 T88         A99 Flh S01
             FN1, FN2, FN3, FN4
             e11*2001/116*
             0297,0306,0298,
             0334*..
             Honda                   88-134         215/35R19                                       A12 A19 A99
             Civic (X) 5-Türer       88-134         225/35R19   T84 T88                             Y85 S01
             FC, FK
             e11*2007/46*3633*..;
             e6*2007/46*0256*..
             Honda                   88-134         215/35R19                                       A12 A19 A99
             Civic (X) Limousine     88-134         225/35R19                                       Lim S01
             FC, FK
             e11*2007/46*3633*..;
             e6*2007/46*0256*..

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda HR-V             88, 96         225/40R19    K1c K2b                               A01 A12 A19
             RU                                                                                       A58 A99 X95
             e6*2007/46*0158*..                                                                       S01
             Honda HR-V             96, 134        225/40R19                                          A12 A19 A58
             RU                     96, 134        225/45R19                                          A99 X86 S01
             e6*2007/46*0158*..


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 52368




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 6

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
§ 22 52368




             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dau-
             erhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Brei-
             te der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Rei-
             fens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 6


             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.
§ 22 52368




             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             X95     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbe-
             reifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungs-
             anleitung).



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 6



             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Schräghecklimousine (Fließheck).




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 5. Februar 2020 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
§ 22 52368




             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 5. Februar 2020




             Bohlander                                                                    00336978.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim