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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 4


             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                           68789 St.Leon-Rot
                                           49 02 0341305


             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
             Modell                        C28
             Typ                           C28 759
             Radgröße                      7.5Jx19H2
             Zentrierart                   Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
             C28 759 40 10 1130/06 CMS /                    5/114,3/56,1            40          740    2300
                           SR03 Ø67,1-Ø56,1


             Kennzeichnungen
§ 22 52368




             KBA-Nummer                    52368
             Herstellerzeichen             CMS
             Radtyp und Ausführung         C28 759 (s.o.)
             Radgröße                      7.5Jx19H2
             Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                 Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,25        Kegel 60°   120                       -                      Z62

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                    Subaru

             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 4

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Subaru Forester        110           225/45R19     A91                                   A19 A56 A99
             S5                     110           225/50R19     A12                                   Car S01
             e13*2007/46*1998*..    110           235/45R19     A12
                                    110           245/45R19     A12
             Subaru Levorg          110, 125      225/35R19     T88                                   A12 A19 A56
             V1, V                  110, 125      225/40R19                                           A99 Car S01
             e1*2007/46*1203*03-..
             Subaru Outback        110, 129       225/55R19     K1b                                   A01 A12 A19
             B6                    110, 129       235/50R19     K1c K2b                               A56 A99 Car
             e1*2007/46*1320*..    110, 129       245/45R19     K1b                                   S01
                                   110, 129       245/50R19     K1c K2b


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§ 22 52368




             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 4


             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
§ 22 52368




             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 4


             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 5. Februar 2020 in Lambsheim statt.
§ 22 52368




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 5. Februar 2020




             Bohlander                                                                       00336953.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim