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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 6


             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                           68789 St.Leon-Rot
                                           49 02 0341305

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
             Modell                        C28
             Typ                           C28 759
             Radgröße                      7.5Jx19H2
             Zentrierart                   Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             C28 759 46 13 1130/02 CMS / ohne Ring          5/108/65,1           46          690    2200


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                    52368
             Herstellerzeichen             CMS
§ 22 52368




             Radtyp und Ausführung         C28 759 (s.o.)
             Radgröße                      7.5Jx19H2
             Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                 Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                       30                  Z32OR
             S02   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   120                       28                  Z42OR
             S03   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   115                       28                  Z42OR
             S04   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   100                       28                  Z42OR

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                    Citroen
                                           DS
                                           Opel
                                           Peugeot
                                           Volvo

             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Citr. C4 Picasso/     68-122        225/40R19    K1a K2b K7a T89 T93                 A01 A12 A19
             Spacetourer                                                                          A58 A60 A99
             3                                                                                    S04
             e2*2007/46*0356*..
             Citroen C5 Aircross   96-133        205/55R19    A90                                 A19 A58 A99
             A                     96-133        235/45R19    A12                                 S03
             e2*2007/46*0642*..    96-133        235/50R19    A12
                                   96-133        245/45R19    A12
             DS 7 Crossback        96, 130       205/55R19    A90 R09                             A19 A58 A99
             J                     96-165        235/50R19    A12                                 S03
             e2*2007/46*0601*..    96-165        245/45R19    A12
             Opel Grandland X      75-130        205/55R19    A90                                 A19 A58 A99
             Z                     75-133        235/45R19    A90                                 R93 S03
             e2*2007/46*0597*..    75-133        235/50R19    A12
                                   75-133        245/45R19    A12
             Opel Grandland X      75-130        205/55R19    A90                                 A19 A58 A99
             Z                     75-133        235/45R19    A90                                 S03
§ 22 52368




             e2*2007/46*0597*..    75-133        235/50R19    A12
                                   75-133        245/45R19    A12
             Peugeot 3008          73-133        205/55R19    A90                                 A19 A58 A99
             M                     73-133        235/45R19    A90                                 R93 S03
             e2*2007/46*0534*..    73-133        235/50R19    A12
                                   73-133        245/45R19    A12
             Peugeot 3008          73-133        205/55R19    A90                                 A19 A58 A99
             M                     73-133        235/45R19    A90                                 S03
             e2*2007/46*0534*..    73-133        235/50R19    A12
                                   73-133        245/45R19    A12
             Peugeot 308, 308SW    60-165        225/35R19    T88                                 A12 A19 A58
             L                     60-96,115     215/35R19    T85                                 A99 Car Flh
             e2*2007/46*0405*..                                                                   S04
             Peugeot 5008          73-133        205/55R19    A90                                 A19 A58 A99
             M                     73-133        235/45R19    A90                                 R93 S03
             e2*2007/46*0534*..    73-133        235/50R19    A12
                                   73-133        245/45R19    A12
             Peugeot 5008          73-133        205/55R19    A90                                 A19 A58 A99
             M                     73-133        235/45R19    A90                                 S03
             e2*2007/46*0534*..    73-133        235/50R19    A12
                                   73-133        245/45R19    A12
             Peugeot 508 (I)       82-122        225/40R19    T93                                 A12 A19 A58
             8                                                                                    A99 Car Lim
             e2*2007/46*0080*..;                                                                  S02
             e2*2007/46*0081*..
             Peugeot Rifter        56-96         225/40R19    T93                                 A12 A19 A58
             E                     56-96         225/45R19    T96                                 A99 KMV S03
             e2*2007/46*0624*..
             Peugeot Rifter        56-96         225/40R19    T93 138                             A12 A19 A58
             E                     56-96         225/45R19    T92 T96 138                         A99 KMV S03
             e2*2007/46*0625*..


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Volvo V70, -/BiFuel    85-191        225/35R19     LV2                                   A01 A12 A19
             S, J                                                                                     A99 B02 X7V
             e4*98/14,2001/116*                                                                       S01
             0040,0061*..


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
§ 22 52368




             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
§ 22 52368




             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 6

             LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
             235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
             9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
             fung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 52368




             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 6


             X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
             ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

             138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 5. Februar 2020 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 52368




             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 5. Februar 2020




             Bohlander                                                                       00336925.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim