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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 4


               Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                               68789 St.Leon-Rot
                                               49 02 0341305


               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          C28
               Typ                             C28 759
               Radgröße                        7.5Jx19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/           Einpress-   Rad-      Abrollumfang
                                   Zentrierring                 Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last      (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C28 759 50 53S 1130/10 CMS / ohne Ring           5/100/57,1          50          645       2050


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                      52368
§22 52368*01




               Herstellerzeichen               CMS
               Radtyp und Ausführung           C28 759 (s.o.)
               Radgröße                        7.5Jx19H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr. Art der                       Bund              Anzugsmoment         Schaftlänge       Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel                              (Nm)                 (mm)
               S01 Serien-Schraube M14x1,5       Kugel Ø26 mm      120                  27                Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Seat
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52368 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 4

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                                   Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Seat Ibiza             48-110         215/35R19                                             A07 A12 A19
               KJ                                                                                          A58 A99 Flh
               e9*2007/46*3134*..                                                                          S01
               VW Polo (VI)           48-110         215/35R19     T85                                     A07 A12 A19
               AW                                                                                          A58 A99 Flh
               e1*2007/46*1783*..                                                                          S01
               VW Polo GTI (VI)       147            215/35R19     T85                                     A07 A12 A19
               AW                                                                                          A58 A99 Flh
               e1*2007/46*1783*..                                                                          S01


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
§22 52368*01




               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 4

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
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               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. November 2020 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55007120 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C28 759
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 4


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 18. November 2020
§22 52368*01




               Bohlander                                                                       00355657.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim