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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54309 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20H2 Typ C28 8020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 5

               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0112205

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C28
               Typ                            C28 8020
               Radgröße                       8.0Jx20H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/        Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                             Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                             (mm)
               C28 8020 48 10      1443/05 CMS / Ø67,1-Ø56,1 5/114,3/56,1           48       950     2450

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54309
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C28 8020 (s.o.)
               Radgröße                       8.0Jx20H2
§22 54309*02




               Einpresstiefe                  ET 48
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,25         Kegel 60°   110                    -                    Z62
               S02   Mutter M12x1,25         Kegel 60°   120                    -                    Z62

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Subaru

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx20H2 Typ C28 8020
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Subaru Crosstrek        100            225/40R20                                         A12 A19 A56
               G6, G6-SS               100            235/40R20   A01 K1c                               A99 KMV
               e13*2018/858*00666*.    100            245/40R20   A01 K1c                               MHy
               .;                                                                                       S02
               e13*KS18/858*00022*
               ..
               Subaru Forester         110            225/40R20                                         A12 A19 A56
               S5                      110            235/40R20                                         A99 Car S02
               e13*2007/46*1998*..     110            245/40R20
               Subaru Levorg           110, 125       225/35R20   T90                                   A12 A19 A56
               V1, V                   110, 125       245/30R20   T90                                   A99 Car S02
               e1*2007/46*1203*03-..
               Subaru Outback          110, 129       235/45R20                                         A12 A19 A56
               B6, B6GPL               110, 129       245/40R20                                         A99 Car S02
               e1*2007/46*1320*..;     110, 129       245/45R20
               e3*2007/46*0385*..
               Subaru Outback          124            235/45R20                                         A12 A19 A56
               B7                      124            245/40R20                                         A99 Car KMV
§22 54309*02




               e13*2018/858*           124            245/45R20                                         S02
               00010*..
               Subaru Tribeca (B9)     180,190        255/45R20                                         A12 A19 A99
               WX, WXS                                                                                  S01
               e13*2001/116*0190*.
               e13*2007/46*1073*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20H2 Typ C28 8020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 54309*02




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20H2 Typ C28 8020
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 5

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 54309*02




               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 22. Juli 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54309 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55049622 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20H2 Typ C28 8020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 22. Juli 2024
§22 54309*02




               Pohl                                                                   00431876.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim