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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53094 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ C29 757
             Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 6


             Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                68789 St.Leon-Rot
                                                49 02 0341305


             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
             Modell                             C29
             Typ                                C29 757
             Radgröße                           7.5Jx17H2
             Zentrierart                        Mittenzentrierung

             Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                 Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             C29 757 47 53S 1221/09 CMS / ohne Ring              5/100/57,1          47          740    2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                         53094
             Herstellerzeichen                  CMS
             Radtyp und Ausführung              C29 757 (s.o.)
§ 22 53094




             Radgröße                           7.5Jx17H2
             Einpresstiefe                      ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                      Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund              Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)                (mm)
             S01 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel Ø26 mm      120                 27              Serie

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                         Audi
                                                Seat
                                                Skoda
                                                Volkswagen

             Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53094 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ C29 757
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A1 Sportback     70-110        205/45R17                                          A07 A12 A19
             GB                    70-147        205/45R17     M+S                                  A58 A99 Flh
             e1*2007/46*1892*..    70-147        215/45R17                                          KOV S01
             Seat Ibiza            48-110        205/45R17                                          A07 A12 A19
             KJ                    48-110        215/45R17     A01 K2b                              A58 A99 Flh
             e9*2007/46*3134*..                                                                     S01
             Skoda Fabia           44-92         195/45R17                                          A07 A12 A19
             5J                    44-92         205/40R17     T80 T84                              A58 A99 Car
             e11*2001/116*         44-92         215/35R17     R03 T79 T83                          Flh KOV V17
             0291*43-55;           44-92         215/40R17     R03                                  S01
             e11*2007/46*          44-92         225/35R17     A01 K2b R03
             0013*20-..
             e8*2007/46*0319*..
             ab MJ 2015 (6V)
             VW Polo (VI)          48-110        205/45R17                                          A07 A12 A19
             AW                    48-110        215/45R17                                          A58 A99 Flh
             e1*2007/46*1783*..                                                                     S01
             VW Polo GTI (VI)      147           205/45R17     M+S                                  A07 A12 A19
             AW                    147           215/45R17     A01 K1a K1b                          A58 A99 Flh
§ 22 53094




             e1*2007/46*1783*..    147           225/45R17     A01 K1c K2b K8h                      S01

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53094 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ C29 757
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 6

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
§ 22 53094




             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53094 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ C29 757
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6


             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
§ 22 53094




             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53094 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ C29 757
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6

             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17     215/35R17
             Nr. 2    195/45R17     215/40R17
             Nr. 3    205/40R17     225/35R17
             Nr. 4    205/45R17     235/40R17
             Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17     225/50R17
             Nr. 7    215/40R17     245/35R17
             Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17     235/50R17
             Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
             Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
             Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
             Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
             Nr. 15   235/50R17     255/45R17
             Nr. 16   235/55R17     255/50R17
             Nr. 17   235/60R17     255/55R17
§ 22 53094




             Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
             Nr. 19   255/45R17     285/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2020 in Lambsheim statt.




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53094 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ C29 757
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 6



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 20. Mai 2020




             Bohlander                                                                    00343819.DOC
§ 22 53094




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