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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 5

             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                            68789 St.Leon-Rot
                                            49 02 0341305

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
             Modell                         C29
             Typ                            C29 808
             Radgröße                       8.0Jx18H2
             Zentrierart                    Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                    kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                              tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             C29 808 50 10 1222/14 CMS /                      5/114,3/60,1        50          750    2300
                           SR10 Ø67,1-Ø60,1

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                     53096
             Herstellerzeichen              CMS
             Radtyp und Ausführung          C29 808 (s.o.)
             Radgröße                       8.0Jx18H2
§ 22 53096




             Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                  Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.          Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment      Gesamthöhe      Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)              (mm)
             S01          Mutter M12x1,5               Kegel 60°    110               -               Z57
             S03          Mutter M12x1,25              Kegel 60°    90                -               Z77
             S04          Mutter M12x1,25              Kegel 60°    100               -               Z77
             S05          Mutter M12x1,25              Kegel 60°    140               -               Z77

             Nr.          Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)              (mm)
             S02          Schraube M12x1,5             Kegel 60°    90                28              Z38

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                     Suzuki
                                            Toyota

             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Suzuki Kizashi          131           215/45R18   T93                                  A12 A19 A57
             FR                      131           225/45R18                                        A99 Lim S05
             e4*2007/46*0142*..      131           235/40R18
                                     131           235/45R18
             Suzuki SX4              79, 88        215/40R18                                        A12 A19 A58
             GY                      79, 88        215/45R18   A01 G70                              A99 Lim S03
             e4*2001/116*0124*..     79, 88        215/45R18   R59
             - Limousine             79, 88        225/40R18   A01 K1b K42
             Suzuki Swift Sport (VI) 103           215/35R18   K1a                                  A01 A12 A19
             AZ                                                                                     A58 A99 Flh
             e4*2007/46*1205*..                                                                     S04
             Suzuki Vitara           82-103        215/45R18                                        A12 A19 A57
             LY                      82-103        225/45R18                                        A99 S02
             e4*2007/46*0928*..      82-103        235/45R18
             Toyota C-HR             72-112        225/50R18                                        A12 A19 A57
             AX1T(EU,M), -/TMG       72-112        235/45R18                                        A99 MHy S01
             e11*2007/46*3641*..; 72-112           245/45R18
             e13*2007/46*1765*..;
§ 22 53096




             e6*2007/46*0264*..;
             e6*2007/46*0338*..
             Toyota Camry Hybrid 131               215/45R18   A90 T93                              A19 A58 A99
             XV7 (EU,M), -/TMG       131           225/45R18   A12                                  Lim V18 S01
             e6*2007/46*0322*..;     131           235/45R18   A12
             e13*2007/46*2046*..     131           245/40R18   A12

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5
             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§ 22 53096




             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.




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             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 5
             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
             Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§ 22 53096




             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             R59      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 5
             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    205/40R18     225/35R18
             Nr. 2    205/45R18     225/40R18
             Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
             Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
             Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
             Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
             Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
             Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
             Nr. 12   245/35R18     255/35R18
             Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 53096




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 28. April 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 28. April 2020




             Bohlander                                                                      00342514.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim