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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 6

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C29
               Typ                           C29 808
               Radgröße                      8.0Jx18H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
               C29 808 50 10 1222/14 CMS / Ø67,1-Ø60,1        5/114,3/60,1            50          750    2300


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                    53096
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C29 808 (s.o.)
§22 53096*03




               Radgröße                      8.0Jx18H2
               Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                      Z57
               S04   Mutter M12x1,25        Kegel 60°   90                        -                      Z77
               S05   Mutter M12x1,25        Kegel 60°   100                       -                      Z77
               S06   Mutter M12x1,25        Kegel 60°   140                       -                      Z77

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                       28                     Z38
               S03   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   90                        28                     Z38

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Suzuki
                                             Toyota

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                          CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 6


               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Suzuki Kizashi            131            215/45R18   T93                                  A12 A19 A57
               FR                        131            225/45R18                                        A99 Lim S06
               e4*2007/46*0142*..        131            235/40R18
                                         131            235/45R18
               Suzuki S-Cross (II)       95             215/45R18                                        A12 A19 A57
               JY                        95             225/45R18                                        A99 F16 S02
               e4*2007/46*               95             235/40R18
               0779*14-..                95             235/45R18
               ab Modelljahr 2022
               Suzuki Swift Sport (VI)   95, 103        215/35R18   K1a                                  A01 A12 A19
               AZ                                                                                        A58 A99 Flh
               e4*2007/46*1205*..                                                                        S05
               Suzuki SX4                79, 88         215/40R18                                        A12 A19 A58
               GY                        79, 88         215/45R18   A01 G70                              A99 Lim S04
               e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/45R18   R59
               - Limousine               79, 88         225/40R18   A01 K1b K42
               Suzuki Vitara             82-103         215/45R18                                        A12 A19 A57
§22 53096*03




               LY                        82-103         225/45R18                                        A99 S03
               e4*2007/46*0928*..        82-103         235/45R18
               Toyota Camry Hybrid       131            215/45R18   A90 T93                              A19 A58 A99
               XV7 (EU,M), -/TMG         131            225/45R18   A12                                  Lim V18 S01
               e6*2007/46*0322*..;       131            235/45R18   A12
               e13*2007/46*2046*..       131            245/40R18   A12
               Toyota C-HR               72-112         225/50R18                                        A12 A19 A57
               AX1T(EU,M), -/TMG         72-112         235/45R18                                        A99 MHy S01
               e11*2007/46*3641*..;      72-112         245/45R18
               e13*2007/46*1765*..;
               e6*2007/46*0264*..;
               e6*2007/46*0338*..
               Toyota Yaris Cross        68, 92         215/50R18   R70                                  A12 A19 A58
               XPB1F(M,EUM),             68, 92         225/45R18                                        A99 F16 F23
               -/TGRE                    68, 92         235/45R18                                        Flh NoE NoP
               e6*2018/858*00013*..;     68, 92         245/40R18                                        S01
               e13*2018/858*00156*.
               Toyota Yaris Cross        68             215/50R18   R70                                  A12 A19 A56
               AWD                       68             225/45R18                                        A99 F16 F24
               XPB1F(M,EUM),             68             235/45R18                                        Flh NoE NoP
               -/TGRE                                                                                    S01
               e6*2018/858*00013*..;
               e13*2018/858*00156*.



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6


               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
§22 53096*03




               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 53096*03




               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
               gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
               zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
               zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               MHy       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R59      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 53096*03




               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse     Hinterachse

               Nr.   1   205/40R18       225/35R18
               Nr.   2   205/45R18       225/40R18
               Nr.   3   215/40R18       245/35R18, 255/35R18
               Nr.   4   215/45R18       235/40R18, 245/40R18
               Nr.   5   215/55R18       235/50R18
               Nr.   6   225/40R18       245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr.   7   225/45R18       245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53096 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55022320 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ C29 808
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 29. August 2022 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 53096*03




               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 29. August 2022




               Bohlander                                                                    00396220.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim