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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53095 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5

             Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305



             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

             Modell                          C29
             Typ                             C29 8520
             Radgröße                        8.5Jx20H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Ausführung          Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                 Zentrierring                  Lochkreis- (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
             C29 8520 35 64      1223/10 CMS / ohne Ring       5/114,3/64,1            35          750    2300



             Kennzeichnungen
§ 22 53095




             KBA-Nummer                      53095
             Herstellerzeichen               CMS
             Radtyp und Ausführung           C29 8520 (s.o.)
             Radgröße                        8.5Jx20H2
             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr



             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                 Bund         Anzugsmoment (Nm)          Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Serien-Mutter           Kegel 60°    175                        -                      Serie
                   M14x1,5



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.



             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Tesla


             Spurverbreiterung               innerhalb 2%


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             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Tesla Model 3           88-155        235/35R20   A32 T92                              A07 A19 A57
             003                     88-155        245/35R20   A01 A12 G74 T95                      A99 B02 BK1
             e4*2007/46*1293*..                                                                     Lim S01
             (53, 79 kWh-Batterie)
             - Version E...b...
             Tesla Model 3           155           235/35R20   A32 T92                              A07 A19 A56
             003                     155           245/35R20   A12 R09 T95                          A99 B02 BT3
             e4*2007/46*1293*..      155           245/35R20   A01 A12 G74 T95                      Lim S01
             (79 kWh-Batterie)
             - Version: E...p...



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 53095




             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53095 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.




             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.
§ 22 53095




             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53095 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 5

             BK1     Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

             BT3     Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355 mm an Achse 1.

             G74     Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
             57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
§ 22 53095




             sichtigen.

             T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 14. August 2020 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53095 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 5



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 14. August 2020




             Bohlander                                                                    00348737.DOC
             RN/Boh
§ 22 53095




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim