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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53095 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                            68789 St.Leon-Rot
                                            49 02 0341305



             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

             Modell                         C29
             Typ                            C29 8520
             Radgröße                       8.5Jx20H2
             Zentrierart                    Mittenzentrierung

             Ausführung          Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                 Zentrierring                 Lochkreis- (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
             C29 8520 45 10      1223/09 CMS /                5/114,3/64,1            45          750    2300
                                 SR12 Ø67,1-Ø64,1
§ 22 53095




             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                     53095
             Herstellerzeichen              CMS
             Radtyp und Ausführung          C29 8520 (s.o.)
             Radgröße                       8.5Jx20H2
             Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                  Monat und Jahr



             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)          Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   110                        -                      Z46



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.



             Verwendungsbereich

             Hersteller                     Honda


             Spurverbreiterung              innerhalb 2%


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53095 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Accord (VIII)          110-132       245/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T90            A01 A12 A19
             CU1,CU3                      115           235/30R20   K1c K2b T88                        A99 Lim S01
             e6*2001/116*0113, 0115*..
             Honda Accord (VIII)          148           235/30R20   K1c K2b T88                        A01 A12 A19
             CU2                          148           245/30R20   K1c K2b K41 K42 K43                A99 Lim S01
             e6*2001/116*0114*..
             Honda Accord (VIII) Tourer   110-132       245/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T90            A01 A12 A19
             CW1, CW3                     115           235/30R20   K1c K2b T88                        A99 Car S01
             e6*2001/116*0120,0122*..
             Honda Accord (VIII) Tourer   148           235/30R20   K1c K2b T88                        A01 A12 A19
             CW2                          148           245/30R20   K1c K2b K41 K42 K43                A99 Car S01
             e6*2001/116*0121*..
             Honda CR-V (III)             103-122       245/40R20                                      A12 A19 A99
             RE5, RE6, RE7                103-122       245/45R20                                      S01
             e11*2001/116*
             0301*00-05,
             0302*00-05,
             0322*00-03
             Honda CR-V (IV)              88-114        245/40R20   K1c                                A01 A12 A19
§ 22 53095




             RE5, RE6                     88-114        245/45R20   K1c                                A57 A99 S01
             e11*2001/116*
             0301*06-09,
             0302*06-10
             Honda CR-V (IV)              88-118        245/40R20   K1b                                A01 A12 A19
             RE5, RE6                     88-118        245/45R20   K1b                                A57 A99 S01
             e11*2001/116*
             0301*10-,
             0302*11-
             ab Facelift 2015
             Honda CR-V (V)               107-142       235/45R20                                      A12 A19 A57
             RW                           107-142       235/50R20                                      A99 MHy S01
             e6*2007/46*0265*..           107-142       245/45R20
                                          107-142       255/45R20
             Honda Civic (IX)             73,104        225/30R20   K5v R70 T85                        A01 A12 A19
             FK1, FK2, FK3                73-110        235/30R20   G01 K1c K5v T88                    A99 Flh S01
             e11*2001/116*
             0255*07-..,
             0256*07-..,
             0257*06-..
             - ab Modell 2012
             Honda Civic (VIII)           61-103        225/30R20   K1a K1b K42 R70 T85                A01 A12 A19
             FK1, FK2, FK3                61-103        235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K44            A99 Flh S01
             e11*2001/116*
             0255*00-06,
             0256*00-06,
             0257*00-05




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53095 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7

             Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VIII) Type      73-148       225/30R20      K1a K1b K2b K42 K44 K56 T85        A01 A12 A19
             S/R                          73-148       235/30R20      G01 K1c K2b K41 K42 K44            A99 Flh S01
             FN1, FN2, FN3, FN4
             e11*2001/116*
             0297,0306,0298,
             0334*..
             Honda Civic (X) 5-Türer      88-134       235/30R20                                         A12 A19 A99
             FC, FK                                                                                      Y85 S01
             e11*2007/46*3633*..;
             e6*2007/46*0256*..
             Honda HR-V                   88, 96       225/35R20      K1c K2b                            A01 A12 A19
             RU                           88, 96       235/30R20      K1c K2b                            A58 A99 X95
             e6*2007/46*0158*..           88, 96       235/35R20      K1c K2b                            S01
                                          88, 96       245/30R20      K1c K2b K8a
             Honda HR-V                   96, 134      225/35R20                                         A12 A19 A58
             RU                           96, 134      235/35R20      A01 K1c K2b K8a                    A99 X86 S01
             e6*2007/46*0158*..
§ 22 53095




             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
             210 km/h                  100% 100% 100%
             220 km/h                  97%    100% 100%
             230 km/h                  94%    100% 100%
             240 km/h                  91%    100% 100%
             250 km/h                  -      95%      100%
             260 km/h                  -      90%      100%
             270 km/h                  -      85%      100%
             280 km/h                  -      -        95%
             290 km/h                  -      -        90%
             300 km/h                  -      -        85%



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53095 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
§ 22 53095




             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53095 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 7

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 53095




             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53095 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 7

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.
§ 22 53095




             X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             X95     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbe-
             reifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungs-
             anleitung).

             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Schräghecklimousine (Fließheck).



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 14. August 2020 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53095 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55036020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ C29 8520
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 14. August 2020




             Bohlander                                                                    00348738.DOC
             RN/Boh
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             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim