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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53882 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55067022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8.5JX18H2 Typ C29 858
               Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 4

               Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                  SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                  68789 St.Leon-Rot
                                                  49 02 0112205

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                             C29
               Typ                                C29 858
               Radgröße                           8.5JX18H2
               Zentrierart                        Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C29 858 40 94S 1471/05 CMS / ohne Ring              5/112/57,1          40          890    2400

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55067022, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 53882 , RADTYP C29 858) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 53882*01




               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                         53882
               Herstellerzeichen                  CMS
               Radtyp und Ausführung              C29 858 (s.o.)
               Radgröße                           8.5JX18H2
               Einpresstiefe                      ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                      Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund             Anzugsmoment         Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)                 (mm)
               S01 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel Ø28 mm     150                  30              Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                         Volkswagen

               Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55067022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX18H2 Typ C29 858
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 4

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW ID.BUZZ Cargo       70 (150)        235/60R18   A12 R02                             A07 A19 A58
               EBN                                                                                    A99 B54 V18
               e1*2018/858*00165*..                                                                   Vn2 VA1 S01
               - Elektro
               VW ID.BUZZ Pro         70 (150)        235/60R18   A12 R02                             A07 A19 A58
               EB                                                                                     A99 B54 V18
               e1*2018/858*00164*..                                                                   Vn2 VA1 S01
               - Elektro

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55067022, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 53882 , RADTYP C29 858) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§22 53882*01




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53882 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55067022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX18H2 Typ C29 858
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 4

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 53882*01




               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse Hinterachse
               Nr. 1 205/40R18         225/35R18
               Nr. 2 205/45R18         225/40R18
               Nr. 3 215/40R18         245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4 215/45R18         235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5 215/55R18         235/50R18
               Nr. 6 225/40R18         245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7 225/45R18         245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8 225/50R18         245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9 235/40R18         255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10 235/45R18        255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11 235/50R18        255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12 235/60R18        255/55R18, 285/50R18
               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53882 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55067022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX18H2 Typ C29 858
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 4


               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55067022, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 53882 , RADTYP C29 858) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juni 2023 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 53882*01




               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 6. Juni 2023




               Bohlander                                                                    00410880.DOC




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