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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52817 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059119 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C30 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                               68789 St.Leon-Rot
                                               49 02 0112205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          C30
               Typ                             C30 656
               Radgröße                        6.5Jx16 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               C30 656      1186/01 CMS / ohne Ring             5/100/57,1          47         500    2100
               47 53S

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52817
               Herstellerzeichen               CMS
               Radtyp und Ausführung           C30 656 (s.o.)
§22 52817*07




               Radgröße                        6.5Jx16 H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Serienschraube           Kugel       140                      27,5               Serie
                     M14x1,5                  Ø26mm
               S02   Serienschraube           Kugel       120                      27,5               Serie
                     M14x1,5                  Ø26mm

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52817 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059119 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C30 656
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Seat Arona              66-110        195/60R16   R09                             A07 A12 A14
               KJ                      66-110        195/65R16   R37                             A21 A58 S01
               e9*2007/46*3134*02-..   66-110        205/55R16
                                       66-110        205/60R16
                                       66-110        215/55R16
                                       66-110        215/60R16
               Seat Ibiza              48-110        185/55R16   A31                             A07 A14 A21
               KJ                      48-110        185/60R16   A90                             A58 Flh S02
               e9*2007/46*3134*..      48-110        195/55R16   A90
                                       48-110        205/50R16   A01 A12 K2b
                                       48-110        205/55R16   A01 A12 K2b
                                       48-110        215/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b
               Seat Toledo             55-92         185/50R16   A12 NoD T81                     A07 A14 A21
               NH                      55-92         185/55R16   A12                             A58 B56 Lim
               e11*2007/46*            55-92         195/45R16   A90 T80 T84                     S02
               0251*00-19;             55-92         195/50R16   A12
               e11*2007/46*252*..;     55-92         205/45R16   A12
               e8*2007/46*0321*..
§22 52817*07




               Skoda Fabia             44-92         185/50R16                                   A07 A12 A14
               5J                      44-92         185/55R16                                   A21 A58 B56
               e11*2001/116*           44-92         195/45R16   T80 T84                         Car Flh KOV
               0291*43-55;             44-92         195/50R16                                   S02
               e11*2007/46*            44-92         205/45R16
               0013*20-..
               e8*2007/46*0319*..
               ab MJ 2015 (6V)
               Skoda Fabia             48-110        185/55R16   A33                             A07 A14 A21
               PJ                      48-110        185/60R16   A90                             A58 Flh NoE
               e8*2018/858*00014*..    48-110        195/55R16   A90                             NoP V16 S02
                                       48-110        205/50R16   A12
                                       48-110        205/55R16   A12
                                       48-110        225/50R16   A01 A12 K2b R03
               Skoda Rapid             55-92         185/50R16   A12 NoD T81                     A07 A14 A21
               NH                      55-92         185/55R16   A12                             A58 B56 Lim
               e11*2007/46*            55-92         195/45R16   A90 T80 T84                     S02
               0250*00-20;             55-92         195/50R16   A12
               e11*2007/46*0249*..;    55-92         205/45R16   A12
               e8*2007/46*0320*..
               Skoda Rapid             55-92         185/50R16   A12 NoD T81                     A07 A14 A21
               Spaceback               55-92         185/55R16   A12                             A58 B56 Flh
               NH                      55-92         195/45R16   A90 T80 T84                     S02
               e11*2007/46*            55-92         195/50R16   A12
               0250*00-20;             55-92         205/45R16   A12
               e8*2007/46*0320*..
               VW Cross Polo           51-81         195/45R16   A90 T80 T84                     A07 A14 A21
               6R                      51-81         195/50R16   A12                             B56 Flh KMV
               e1*2001/116*0510*..     51-81         205/45R16   A12                             S02
               - incl. Facelift 2014




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52817 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059119 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C30 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Polo (V)             44-103       195/45R16     A90 T80 T84                           A07 A14 A21
               6R                      44-103       195/50R16     A12                                   B56 Flh Npf
               e1*2001/116*0510*..     44-103       205/45R16     A12                                   S02
               e1*2007/46*0486*..      44-110       195/45R16     A90 M+S T80 T84
               - incl. Facelift 2014   44-110       195/50R16     A12 M+S
                                       44-110       205/45R16     A12 M+S
               VW Polo (VI)            48-110       185/55R16     A90                                   A07 A14 A21
               AW                      48-110       185/60R16     A90                                   A58 Flh S02
               e1*2007/46*1783*..      48-110       195/55R16     A12
                                       48-110       205/50R16     A12
                                       48-110       205/55R16     A12
                                       48-110       215/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
               VW Polo (VI) GTI        147, 152     185/60R16     A90 M+S 100                           A07 A14 A21
               AW                      147, 152     195/55R16     A90 M+S 100                           A58 Flh S02
               e1*2007/46*1783*..      147, 152     205/50R16     A12 M+S 100
                                       147, 152     205/55R16     A12 M+S 100


               Allgemeine Hinweise
§22 52817*07




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52817 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059119 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C30 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 7
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 52817*07




               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52817 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059119 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C30 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7
               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B56    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm an
               Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
§22 52817*07




               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059119 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C30 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 7
               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.
§22 52817*07




               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    185/60R16      205/55R16
               Nr. 3    195/40R16      215/35R16
               Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16      215/45R16
               Nr. 6    205/45R16      225/40R16
               Nr. 7    205/50R16      225/45R16
               Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16      225/55R16
               Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16      235/50R16
               Nr. 12   225/40R16      245/35R16
               Nr. 13   225/50R16      245/45R16
               Nr. 14   225/55R16      245/50R16
               Nr. 15   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52817 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059119 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C30 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 26. September 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 52817*07




               Lambsheim, 26. September 2024




               Kocher                                                               00435529.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim