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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52810 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55058919 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C30 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 4


                             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                            68789 St.Leon-Rot
                                                            49 02 0341305


                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                             Modell                         C30
                             Typ                            C30 707
                             Radgröße                       7.0Jx17 H2
                             Zentrierart                    Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                 Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             C30 707 51 53S 1185/01 CMS / ohne Ring          5/100/57,1          51          720    2200
§ 22 52810, Erweiterung 01




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                     52810
                             Herstellerzeichen              CMS
                             Radtyp und Ausführung          C30 707 (s.o.)
                             Radgröße                       7.0Jx17 H2
                             Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                             Herstelldatum                  Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund              Anzugsmoment      Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                                (Nm)              (mm)
                             S01   Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø26 mm         120               27                Serie

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                     Seat
                                                            Volkswagen

                             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52810 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55058919 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C30 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 4


                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Seat Ibiza            48-110        205/45R17                                          A07 A12 A14
                             KJ                    48-110        215/45R17                                          A23 A58 Flh
                             e9*2007/46*3134*..                                                                     S01
                             VW Polo (VI)          48-110        205/45R17                                          A07 A12 A14
                             AW                    48-110        215/45R17                                          A23 A58 Flh
                             e1*2007/46*1783*..                                                                     S01
                             VW Polo GTI (VI)      147           205/45R17     M+S                                  A07 A12 A14
                             AW                    147           215/45R17     M+S                                  A23 A58 Flh
                             e1*2007/46*1783*..                                                                     S01


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52810, Erweiterung 01




                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52810 nach §22 StVZO

                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55058919 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C30 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 4

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.




                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 52810, Erweiterung 01




                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 2. September 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55058919 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C30 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 4


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 52810, Erweiterung 01




                             Lambsheim, 2. September 2020




                             Bohlander                                                                     00350189.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim