Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53122 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057521 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ C31 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0112205

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C31
               Typ                            C31 656
               Radgröße                       6.5Jx16H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                C31 656 62 1239/06 CMS / ohne Ring                6/130/84,1        62         1150     2200
                90S

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53122
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C31 656 (s.o.)
               Radgröße                       6.5Jx16H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 53122*03




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment Schaftlänge         Artikel-Nr.
                                                                   (Nm)         (mm)
                S01   Serien-Schraube M14x1,5      Kugel D = 28 mm 180          33                  Serie
                      für Stahlräder
                S02   Serien-Schraube M14x1,5      Kugel D = 28 mm 180               33             Serie
                      für Stahlräder

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz
                                              Volkswagen
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53122 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057521 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ C31 656
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                MB Sprinter (2)            65-190       205/75R16C      A10 R09 T10 T13 230           A07 A14 A19
                906 AC30/35, -KA30/35, -   65-190       225/65R16C      A10 R31 T12 230               A58 S01
                JC35                       65-190       225/75R16C      A10 R09 225
                e1*2001/116*0353,          65-190       235/65R16C      A10 230
                0354*00-20, 0425*..,
                L765, L766,
                e1*2007/46*0569*..
                (Baureihe 906)
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)
                MB Sprinter (2/2)          70-190       205/75R16C      A10 R09 T10 T13 230           A07 A14 A19
                906BB30, /35, /35G         70-190       225/65R16C      A10 R31 T12 230               A58 S01
                e1*2007/46*                70-190       225/75R16C      A10 R09 225
                0279,0298,                 70-190       235/65R16C      A10 230
                0301*00-15,0556*..
                (Baureihe 906)
                - geschl. Aufbau
§22 53122*03




                (Kastenwagen)
                MB Sprinter (3)            84-140       205/75R16C      A10 R09 T10 T13               A07 A14 A19
                906AC35                    84-140       215/70R16C      A10 R31 T08                   A58 AHa Z16
                e1*2001/116*               84-140       225/65R16       A10 R31 T04                   S01
                0354*21-..                 84-140       225/65R16C      A10 R31 T12
                (Baureihe 907)             84-140       235/60R16       A10 R31 R32 T04
                - Heckantrieb (Einzel)     84-140       235/65R16       A10 R31 R32 T07
                - geschl. Aufbau           84-140       235/65R16C      A10 R31 R32
                (Kastenwagen)
                MB Sprinter (3)            84-140       205/75R16C      A10 R09 T10 T13 230           A07 A14 A19
                906BB35                    84-140       215/70R16C      A10 R31 T08 230               A58 AHa S01
                e1*2007/46*0301*16-..      84-140       225/65R16       A10 R31 T04 230
                (Baureihe 907)             84-140       225/65R16C      A10 R31 T12 230
                - Heckantrieb (Einzel)     84-140       235/60R16       A10 R31 R32 T04 230
                - geschl. Aufbau           84-140       235/65R16       A10 R31 R32 T07 230
                (Kastenwagen)              84-140       235/65R16C      A10 R31 R32 230
                MB Sprinter (3)            84-140       235/65R16C      A10 R32 230                   A07 A14 A19
                906BB50                                                                               A58 AHa S01
                e1*2007/46*0296*09-..
                (Baureihe 907)
                - Heckantrieb (Einzel)
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)
                MB Sprinter (3)            84-130       225/65R16C      A11 R09 T12                   A07 A14 A19
                KL3A4                      84-130       225/75R16C      A11 R09                       A58 AFa NoE
                e1*2007/46*1760*..         84-130       225/75R16C      A01 A11 G96                   S01
                (Baureihe 910)             84-130       235/65R16C      A01 A12 G01
                - Frontantrieb
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53122 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057521 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ C31 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                MB Sprinter (3)            105, 110      225/65R16C     A11 R09 T12 230                  A07 A14 A19
                KL3A5                      105, 110      225/75R16C     A11 R09 225                      A58 AFa NoE
                e1*2007/46*1762*..         105, 110      225/75R16C     A01 A11 G96 225                  S01
                (Baureihe 910)             105, 110      235/65R16C     A01 A12 G01 230
                - Frontantrieb
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)
                VW Crafter (I)             65-120        205/75R16C     A10 R09 T10 T13 230              A07 A14 A19
                2EC., 2EKE.                65-120        225/65R16C     A10 R31 T12 230                  A58 S02
                e1*2001/116*               65-120        225/75R16C     A10 R09 225
                0355, 0356*..;             65-120        235/65R16C     A10 230
                L769; L770;
                e1*2007/46*
                0513, 0514, 0515*..
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)

               Allgemeine Hinweise
§22 53122*03




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53122 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057521 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ C31 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               225       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 2250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 53122*03




               230       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 2300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an der Hinterachse verwendet werden.

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53122 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057521 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ C31 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 6
               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               AFa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

               AHa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G96      Ist die Reifengröße 225/75R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass
               die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
               ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R31     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
§22 53122*03




               205/75R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R32     Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
               235/65R16 ww. 235/60R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T08      Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T10      Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T12      Reifen (LI 112) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2240 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53122 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55057521 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ C31 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 6
               T13      Reifen (LI 113) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.
§22 53122*03




               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 21. März 2025



               Kocher                                                                                  00444127.DOCX JR-EK




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim