GUTACHTEN zur ABE Nr. 54544 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55066922 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ C31 657
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
SAP Allee 2 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
49 02 0112205
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C31
Typ C31 657
Radgröße 6.5Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Zentrierring Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C31 657 62 90S 1469/05 CMS / ohne Ring 6/130/84,1 62 1150 2200
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54544
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C31 657 (s.o.)
§22 54544*01
Radgröße 6.5Jx17H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 180 33 Serie
für Stahlräder
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D = 28 mm 180 33 Serie
für Stahlräder
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54544 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55066922 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ C31 657
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
MB Sprinter (2) 65-190 235/60R17C T17 230 A07 A10 A19
906 AC30/35, - A58 A99 S01
KA30/35, -JC35
e1*2001/116*0353,
0354*00-20, 0425*..,
L765, L766,
e1*2007/46*0569*..
(Baureihe 906)
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
MB Sprinter (2/2) 70-190 235/60R17C T17 230 A07 A10 A19
906BB30, /35, /35G A58 A99 S01
e1*2007/46*
0279,0298,
0301*00-15,0556*..
(Baureihe 906)
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
MB Sprinter (3) 84-140 235/60R17 A10 R31 R32 T06 A07 A19 A58
§22 54544*01
906AC35 84-140 235/60R17C A10 R31 R32 T09 T14 A99 AHa B03
e1*2001/116* S01
0354*21-..
(Baureihe 907)
- Heckantrieb (Einzel)
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
MB Sprinter (3) 84-140 235/60R17 A10 R31 R32 T06 230 A07 A19 A58
906BB35 84-140 235/60R17C A10 R31 R32 T09 T14 230 A99 AHa S01
e1*2007/46*0301*16-..
(Baureihe 907)
- Heckantrieb (Einzel)
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
MB Sprinter (3) 84-140 235/60R17C A10 R32 T14 T17 230 A07 A19 A58
906BB50 A99 AHa S01
e1*2007/46*0296*09-..
(Baureihe 907)
- Heckantrieb (Einzel)
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
MB Sprinter (3) 84-130 225/70R17C A01 A11 G96 T12 A07 A19 A58
KL3A4 84-130 225/70R17C A11 R33 T12 A99 AFa NoE
e1*2007/46*1760*.. 84-130 235/60R17C A01 A12 G01 T14 T17 S01
(Baureihe 910)
- Frontantrieb
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54544 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55066922 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ C31 657
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
MB Sprinter (3) 105, 110 225/70R17C A01 A11 G96 T12 224 A07 A19 A58
KL3A5 105, 110 225/70R17C A11 R33 T12 224 A99 AFa NoE
e1*2007/46*1762*.. 105, 110 235/60R17C A01 A12 G01 T14 T17 230 S01
(Baureihe 910)
- Frontantrieb
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
VW Crafter (I) 65-120 235/60R17C T17 230 A07 A10 A19
2EC., 2EKE. A58 A99 S02
e1*2001/116*
0355, 0356*..;
L769; L770;
e1*2007/46*
0513, 0514, 0515*..
- geschl. Aufbau
(Kastenwagen)
Allgemeine Hinweise
§22 54544*01
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54544 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55066922 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ C31 657
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Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
224 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
230 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 54544*01
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54544 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55066922 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ C31 657
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AFa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.
AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G96 Ist die Reifengröße 225/75R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 54544*01
R31 Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengrö-
ße 205/75R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).
R32 Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
235/65R16 ww. 235/60R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
R33 Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengrö-
ße 225/75R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
T09 Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
T12 Reifen (LI 112) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2240 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54544 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55066922 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ C31 657
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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T14 Reifen (LI 114) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2360 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
T17 Reifen (LI 117) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2570 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juni 2023 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
§22 54544*01
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2022.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 30. Juni 2023
Bohlander 00412076.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim