GUTACHTEN zur ABE Nr.54047 nach §22 StVZO
Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55056921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
SAP Allee 2 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
49 02 0112205
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell C32
Typ C32 809
Radgröße 8.0Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
C32 809 50 1379/13 CMS / ohne Ring 5/108/63,4 50 1000 2400
56
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55034224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55136 ,
RADTYP C32 909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.
§22 54047*06
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54047
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C32 809 (s.o.)
Radgröße 8.0Jx19H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 (2-tlg.) Kegel 60° 140 34 Serie
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - Z35OR
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Jaguar
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55056921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar XE 120-184 225/40R19 R02 A12 A19 A58
JA 120-184 235/35R19 R02 A99 Lim P35
e11*2007/46*2150*.., 120-184 235/40R19 R02 V19 VA1 S02
e5*2007/46*1049*.. 120-184 245/35R19 R02
Polestar 2 80,160 245/45R19 A98 R02 A19 A57 A99
V Lim VA1 S01
e9*2007/46*6834*..;
e9*2018/858*
11085*00-03
- Elektro
- bis Modelljahr 2023
Polestar 2 192 245/45R19 A98 R02 A19 A56 A99
V Lim VA1 S01
e9*2018/858*
11085*04-..
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modelljahr 2024
§22 54047*06
Polestar 2 109-141 245/45R19 A12 R02 A19 A58 A99
V AHa Lim VA1
e9*2018/858* S01
11085*04-..
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modelljahr 2024
Volvo C40 80, 160 235/50R19 A92 R02 A19 A57 A99
X 80, 160 245/45R19 A98 R02 V19 Vn2 VA1
e9*2007/46* S01
3146*13-15
- Elektro
- bis Modell 2022
Volvo EC40, C40 101-128 235/50R19 R02 A12 A19 A58
X 101-128 245/45R19 R02 A99 AHa V19
e9*2007/46*3146*16-.. Vn2 VA1 S01
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo EC40, C40 183 235/50R19 A92 R02 A19 A56 A99
X 183 245/45R19 A98 R02 V19 Vn2 VA1
e9*2007/46*3146*16-.. S01
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modell 2023
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo EX40, XC40 101-128 235/50R19 R02 A12 A19 A58
Recharge 101-128 245/45R19 R02 A99 AHa V19
X Vn2 VA1 S01
e9*2007/46*3146*16-..
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo EX40, XC40 183 235/50R19 A92 R02 A19 A56 A99
Recharge 183 245/45R19 A98 R02 V19 Vn2 VA1
X S01
e9*2007/46*3146*16-..
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo XC40 Recharge 80, 160 235/50R19 A92 R02 A19 A57 A99
X 80, 160 245/45R19 A98 R02 V19 Vn2 VA1
e9*2007/46* S01
3146*09-15
§22 54047*06
- Elektro
- bis Modell 2022
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55034224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55136 ,
RADTYP C32 909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55056921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
§22 54047*06
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
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A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A92 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.
A98 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen
zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
§22 54047*06
P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
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V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 225/55R19 245/50R19, 275/45R19
Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19
Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19
Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11 235/60R19 255/55R19
Nr. 12 245/30R19 305/25R19
Nr. 13 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 14 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 15 245/45R19 265/40R19, 275/40R19
Nr. 16 245/50R19 275/45R19
Nr. 17 255/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 18 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 54047*06
Nr. 19 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 20 255/45R19 285/40R19
Nr. 21 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 22 255/55R19 275/50R19
Nr. 23 265/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 24 265/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 25 265/40R19 295/35R19
Nr. 26 265/45R19 295/40R19
Nr. 27 265/50R19 295/45R19
Nr. 28 275/30R19 315/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55034224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55136 ,
RADTYP C32 909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54047 nach §22 StVZO
Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55056921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juli 2025 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 3. Juli 2025
§22 54047*06
Kocher 00450495.DOCX
sw
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim