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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54047 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55056921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0112205

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                         C32
               Typ                            C32 809
               Radgröße                       8.0Jx19H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                C32 809 50 1379/13 CMS / ohne Ring                5/108/63,4        50         1000     2400
                56


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55034224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55136 ,
               RADTYP C32 909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.
§22 54047*06




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54047
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C32 809 (s.o.)
               Radgröße                       8.0Jx19H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund         Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)         (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,5 (2-tlg.) Kegel 60°     140          34                 Serie
                S02   Mutter M12x1,5                  Kegel 60°     125          -                  Z35OR

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Jaguar
                                              Volvo

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54047 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55056921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 7
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Jaguar XE                 120-184       225/40R19        R02                           A12 A19 A58
                JA                        120-184       235/35R19        R02                           A99 Lim P35
                e11*2007/46*2150*..,      120-184       235/40R19        R02                           V19 VA1 S02
                e5*2007/46*1049*..        120-184       245/35R19        R02
                Polestar 2                80,160        245/45R19        A98 R02                       A19 A57 A99
                V                                                                                      Lim VA1 S01
                e9*2007/46*6834*..;
                e9*2018/858*
                11085*00-03
                - Elektro
                - bis Modelljahr 2023
                Polestar 2                192           245/45R19        A98 R02                       A19 A56 A99
                V                                                                                      Lim VA1 S01
                e9*2018/858*
                11085*04-..
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modelljahr 2024
§22 54047*06




                Polestar 2                109-141       245/45R19        A12 R02                       A19 A58 A99
                V                                                                                      AHa Lim VA1
                e9*2018/858*                                                                           S01
                11085*04-..
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modelljahr 2024
                Volvo C40                 80, 160       235/50R19        A92 R02                       A19 A57 A99
                X                         80, 160       245/45R19        A98 R02                       V19 Vn2 VA1
                e9*2007/46*                                                                            S01
                3146*13-15
                - Elektro
                - bis Modell 2022
                Volvo EC40, C40           101-128       235/50R19        R02                           A12 A19 A58
                X                         101-128       245/45R19        R02                           A99 AHa V19
                e9*2007/46*3146*16-..                                                                  Vn2 VA1 S01
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo EC40, C40           183           235/50R19        A92 R02                       A19 A56 A99
                X                         183           245/45R19        A98 R02                       V19 Vn2 VA1
                e9*2007/46*3146*16-..                                                                  S01
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modell 2023




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54047 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55056921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Volvo EX40, XC40           101-128       235/50R19       R02                            A12 A19 A58
                Recharge                   101-128       245/45R19       R02                            A99 AHa V19
                X                                                                                       Vn2 VA1 S01
                e9*2007/46*3146*16-..
                - RWD, Heckantrieb
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo EX40, XC40           183           235/50R19       A92 R02                        A19 A56 A99
                Recharge                   183           245/45R19       A98 R02                        V19 Vn2 VA1
                X                                                                                       S01
                e9*2007/46*3146*16-..
                - AWD, Allrad
                - Elektro
                - ab Modell 2023
                Volvo XC40 Recharge        80, 160       235/50R19       A92 R02                        A19 A57 A99
                X                          80, 160       245/45R19       A98 R02                        V19 Vn2 VA1
                e9*2007/46*                                                                             S01
                3146*09-15
§22 54047*06




                - Elektro
                - bis Modell 2022


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55034224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55136 ,
               RADTYP C32 909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54047 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55056921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 54047*06




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




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               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55056921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 7

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)


               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A92       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
               umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
               dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               A98       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
               umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen
               zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               AHa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
§22 54047*06




               P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54047 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55056921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 7

               V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      245/50R19, 275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   235/60R19      255/55R19
               Nr. 12   245/30R19      305/25R19
               Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 15   245/45R19      265/40R19, 275/40R19
               Nr. 16   245/50R19      275/45R19
               Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 54047*06




               Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 20   255/45R19      285/40R19
               Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 22   255/55R19      275/50R19
               Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
               Nr. 25   265/40R19      295/35R19
               Nr. 26   265/45R19      295/40R19
               Nr. 27   265/50R19      295/45R19
               Nr. 28   275/30R19      315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55034224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55136 ,
               RADTYP C32 909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55056921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ C32 809
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juli 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 3. Juli 2025
§22 54047*06




               Kocher                                                                                00450495.DOCX

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