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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55241 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ C35 757
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 4

               Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                               68789 St.Leon-Rot
                                               49 02 0112205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          C35
               Typ                             C35 757
               Radgröße                        7.5JX17H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               C35 757      1525/01 CMS / ohne Ring               6/114,3/66,1       45       1150    2400
               45 80S

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55241
               Herstellerzeichen               CMS
               Radtyp und Ausführung           C35 757 (s.o.)
§22 55241*00




               Radgröße                        7.5JX17H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund             Anzugsmoment Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
               S01   Serienmutter M12x1,25            Kegel 60°        135          -                 Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz
                                               Nissan
                                               Renault

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55241 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ C35 757
               Hersteller                          CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 4

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               MB X-Klasse PickUp        120-190        255/65R17   A10                                 A14 A21 A57
               4701                      120-190        265/60R17   A12                                 S01
               e9*2007/46*6531*..
               Nissan NP300 Navara       120, 140       255/65R17   A32                                 A14 A21 A57
               D231                                                                                     S01
               e9*2007/46*6364*..
               - FIN: VSKB...,
               VSKC...
               Renault Alaskan           120, 140       255/65R17   A32                                 A14 A21 A57
               D231C                                                                                    S01
               e9*2007/46*6515*..
               - FIN: VF1B..., VF1C...


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§22 55241*00




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                         V      W        Y
               210 km/h                  100% 100% 100%
               220 km/h                  97%    100% 100%
               230 km/h                  94%    100% 100%
               240 km/h                  91%    100% 100%
               250 km/h                  -      95%      100%
               260 km/h                  -      90%      100%
               270 km/h                  -      85%      100%
               280 km/h                  -      -        95%
               290 km/h                  -      -        90%
               300 km/h                  -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55241 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ C35 757
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 4


               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
§22 55241*00




               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 11. April 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55241 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55016524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ C35 757
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 4


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 11. April 2024
§22 55241*00




               Kocher                                                               00426060.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim