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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    C36 808
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C36 808 37 10
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1545/08
               Radgröße:                                                  8Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         37 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                     5
               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
§22 55383*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                      SR10RK Ø67,1 Ø60,1
               geprüfte Radlast: *)                                       690 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                    Z 21        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 57        110 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         Z 38        110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FR                               e4*2007/46*0142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Suzuki Kizashi            215/45R18                              A02) bis A10)
                               (4-türig Limousine)                                              BF1)
                                                         225/45R18
                                                         A01) K03) K04)

                                                        235/45R18
                                                        A01) K03) K04)

                                                        245/40R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                        K03)                 K04)               BF1) V00)
§22 55383*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1HE(S)(EU,M)              e6*2018/858*00057*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72            Suzuki Swace           205/40R18                                   A02) bis A10)
                                                    A93)                                        BF2)

                                                        215/40R18
                                                        A93)

                                                        225/35R18
                                                        A93)

                                                        225/40R18
                                                        A93a)

                                                        235/35R18
                                                        A01) A93a) K01)

                                                        245/35R18
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NZ                              e4*2007/46*0155*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100             Suzuki Swift Sport       215/35R18                               A01) bis A10)
                                                                                                BF3) K01) K04) K16) K23)
                                                                                                K28) K47)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AZ                              e4*2007/46*1205*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               95 bis 103      Suzuki Swift Sport       215/35R18                         A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) K01) K02)
                                                        225/30R18

                                                        245/30R18
                                                        K12) K23)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               EY                              e4*2001/116*0105*..
               EY                              e4*2007/46*0284*..
               EY-2                            e50*2007/46*0016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                         A02) bis A10)
                               (5-türig, mit            A98a) M00)                        BF3)
§22 55383*00




                               Serienverbreiterung)
                                                        215/40R18
                                                        A98a)

                                                        215/45R18

                                                        225/40R18
                                                        A98a)

                                                        235/40R18

                                                        245/35R18
                                                        A98a)

                                                        245/40R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               EY                              e4*2001/116*0105*..
               EY                              e4*2007/46*0284*..
               EY-2                            e50*2007/46*0016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                         A02) bis A10)
                               (5-türig, ohne           A98a) M00)                        BF3)
                               Serienverbreiterung)
                                                        215/40R18
                                                        A98a)

                                                        215/45R18

                                                        225/40R18
                                                        A01) A98a) K01) K04)

                                                        235/40R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        245/35R18
§22 55383*00




                                                        A01) A98a) K01) K04)

                                                        245/40R18
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e4*2001/116*0124*..
               GY                              e4*2007/46*0291*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                         A02) bis A10)
                               (5-türig, mit            A98a) M00)                        BF1)
                               Serienverbreiterung)
                                                        215/40R18
                                                        A98a)

                                                        215/45R18

                                                        225/40R18
                                                        A98a)

                                                        235/40R18

                                                        245/35R18
                                                        A98a)

                                                        245/40R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e4*2001/116*0124*..
               GY                              e4*2007/46*0291*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/45R18                         A02) bis A10)
                               (5-türig, ohne           A98a) M00)                        BF1)
                               Serienverbreiterung)
                                                        215/40R18
                                                        A98a)

                                                        215/45R18

                                                        225/40R18
                                                        A01) A98a) K01) K04)

                                                        235/40R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        245/35R18
                                                        A01) A98a) K01) K04)
§22 55383*00




                                                        245/40R18
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JY                             e4*2007/46*0779*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88              Suzuki SX4              205/40R18                          A01) bis A10)
                               (bis EG-Genehmigungs-                                      BF3) E45) K01)
                               Nr. e4*2007/46*0779*03) 205/45R18
                                                       M00)

                                                        215/40R18
                                                        K04)

                                                        225/40R18
                                                        K04)

                                                        235/35R18
                                                        K04)

                                                        245/35R18
                                                        K04) K50)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JY                             e4*2007/46*0779*..
               JY                             e6*2018/858*00006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 103      Suzuki SX4              215/45R18                          A01) bis A10)
                               (ab EG-Genehmigungs-                                       A11) BF3) E45a) K01) K04)
                               Nr. e4*2007/46*0779*04) 225/45R18

                                                        235/40R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808



               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               JT                               e4*2001/116*0091*..
               JT                               e4*2007/46*0292*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       225/55R18                         A01) bis A10)
                               (3- und 5-türig)          A93) K03) K04)                    BF1)

                                                        225/60R18
                                                        K03) K04)

                                                        235/55R18
                                                        K01) K04)

                                                        245/50R18
                                                        K01) K02)

                                                        245/55R18
                                                        K01) K02)
§22 55383*00




                                                        255/50R18
                                                        K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LY                            e4*2007/46*0928*..
               LY                            e6*2007/46*00005*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 103      Suzuki Vitara          215/45R18                            A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF3) K04)
                                                        225/45R18
                                                        K01)

                                                        235/40R18
                                                        K01)

                                                        245/40R18
                                                        K01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
§22 55383*00




                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: Z 21
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 57
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: Z 38
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03
§22 55383*00




               E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K47)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett
                         umzulegen,
                      • die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
                         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
                      • das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K50)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor Radmitte bis zur
§22 55383*00




                         Stoßfängeroberkante auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im oben genannten Radhauskantenbereich eng an das Radhaus zu
                         kleben oder ein 20 mm breiter Streifen auszuschneiden .

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 5b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C36 808 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.07.2024