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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-B0-233
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  C36 808
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C36 808 40 53S
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1545/01
               Radgröße:                                                8Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 55383*01




               Mittenlochdurchmesser:                                   57,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                         120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-B0-233
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1J                              e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 150      VW Golf, Golf 4-         205/40R18                                 A01) bis A10)
                               Motion, VW Bora, Bora                                              BF1) EB1) K31) N215) T86)
                               4-Motion
                               (Schrägheck, Stufenheck,
                               Kombi, Front-und
                               Allradantrieb)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Y                              e1*2001/116*0205*..
               9C                              e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 125      VW New Beetle            205/40R18                                 A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)                                                    BF1) K31)
                                                        205/45R18
§22 55383*01




                                                        M00)

                                                       215/40R18

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       205/45R18            225/40R18            A01) bis A10)
                                                       K31) M00)            K33)                 BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               6R                            e1*2007/46*0486*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 110      VW Polo                215/35R18                                  A01) bis A10)
                               (außer Cross)                                                     BF1) EB2) K01) K04) K25)
                                                                                                 K93)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 141     VW Polo GTI            215/35R18                                  A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) K01) K04) K25) K93)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               162             VW Polo R              215/35R18                                  A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) K01) K04) K25) K93)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-B0-233
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 81       VW Polo Cross          215/35R18                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) EB2) K25) K93)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AW                            e1*2007/46*1783*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 110      VW Polo                215/35R18                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K01) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AW                            e1*2007/46*1783*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55383*01




               147 bis 152     VW Polo GTI            215/35R18                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K01) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CS                            e13*2018/858*00140*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 110      VW Taigo               205/45R18                         A02) bis A10)
                                                      M00)                              BF1)

                                                       215/40R18

                                                       215/45R18

                                                       225/40R18

                                                       225/45R18

                                                       235/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-B0-233
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C1                            e13*2007/46*1985*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 110      VW T-Cross             205/45R18                          A02) bis A10)
                                                      M00)                               BF1)

                                                       215/40R18

                                                       215/45R18

                                                       225/40R18

                                                       225/45R18

                                                       235/40R18
                                                       A01) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise
§22 55383*01




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-B0-233
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm
§22 55383*01




               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Faustsattel Kennz. AS FS-III mit belüfteter Scheibe Ø256x22 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE; FSIII mit belüfteter Scheibe Ø256x22 mm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K31)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit
                      der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen
                      Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
                      (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
                      anzuwenden.

               K33)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der Stoßfängeroberkante
                      bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-B0-233
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
                      - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
                      Radmitte umzulegen,
                      - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
§22 55383*01




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 9c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C36 808 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.07.2024