Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000090-00-0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 1/5
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 9521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C36 9521
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: C36 9521 42 50
Radausführungskennz.: CMS 1599/02
Radgröße: 9½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
§22 100244*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: Z12D Ø72,6-Ø66,6
geprüfte Radlast: *) 955 kg
Reifenabrollumfang: 2450 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 42 50 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50
(KBA-Nr. 100243*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
dem separaten Gutachten für den Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50 (KBA-Nr. 100243*00) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Z 49 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Z 49 160 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000090-00-0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 2/5
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 9521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET39 ET42
100 bis 245 Audi A6 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) E54) EB1) T93)
Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 42 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
§22 100244*00
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET39 ET42
100 bis 195 Audi A6 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, BF1) E21) N255)
Frontantrieb, Baureihe 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
C8) K04) T93) BF1) E21)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K04) BF1) E21)
Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 42 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET39 ET42
150 bis 270 Audi A6 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, T96) A11) BF1) E21) E54) N255)
Allradantrieb, Baureihe 255/30R21 255/30R21 A01) bis A10)
C8) K04) T93) A11) BF1) E21) E54)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K04) T98) A11) BF1) E21) E54)
Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 42 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000090-00-0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 3/5
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 9521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET39 ET42
253 bis 257 Audi S6 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) B59) BF1)
Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 42 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
§22 100244*00
ET39 ET42
210 bis 338 Audi A8, A8 L 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
A11) BF2) E44) T98)
Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 42 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000090-00-0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 4/5
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 9521
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§22 100244*00
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
• Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: Z 49
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: Z 49
Anzugsmoment: 160 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000090-00-0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 5/5
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 9521
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 100244*00
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage AB4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ C36 9521 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
Geschäftsstelle Essen, 06.03.2026