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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      C37 809
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CMS
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                            C37 809 45 07
                Radausführungskennz.:                                     CMS 1548/01
                Radgröße:                                                    8Jx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      67,20 mm
§22 55410*01




                Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                        140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                11
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               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C                             e9*2001/116*0046*..
               C-2D                          e1*2001/116*0506*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 232     Volvo XC90             235/50R19                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K04) S02)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19

                                                       255/45R19

                                                       255/50R19
                                                       K39)


               Auflagen und Hinweise
§22 55410*01




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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               Nr. :                       RA-001355-B0-233
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               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
§22 55410*01




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K39)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von ca.
                        150 mm vor und hinter der Radmitte zu kürzen und neu zu befestigen und die dahinter
                        liegenden Blechlaschen bzw. Blechkante umzulegen oder zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend der umgelegten Radhauskante nach außen an
                        das äußere Radhaus anzulegen.

               S02)   Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

               Die Anlage 11 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C37 809 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.12.2024