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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      C37 809
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CMS
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           C37 809 52 62S
                Radausführungskennz.:                                     CMS 1548/08
                Radgröße:                                                    8Jx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           52,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 55410*01




                Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                       130 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 93 OR    150 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 102 OR   150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      150 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                16
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               Teiletyp :                  C37 809


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/35R19                                A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur     N225) T85)                               BF1) E93) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/35R19
                               e1*2001/116*0470*04)
                                                      245/30R19
                                                      A01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                                       N225) T85)           K04)               BF1) E93) E100) V00)
§22 55410*01




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               246                            e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes B- Klasse      215/35R19                               A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur      N225) T85)                              BF1) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                                                       225/35R19
                               ab EG-Genehmigungs-Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 225     Mercedes C-Klasse      225/35R19                                A02) bis A10)
                               (Coupe, C204)                                                   A94) BF1) E110) G9R) N235)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19                                A02) bis A10)
                               (Limousine, W204)                                               BF1) E104) EF0) G9R)
                                                                                               N235) T88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                16
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               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes CLA 35 AMG 235/35R19                             A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                        BF1)
                                                       245/30R19
                                                       A93a)

                                                       245/35R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               285 bis 310     Mercedes CLA 45         225/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                               AMG , CLA AMG 45 S      A94)                              BF2) EB1)
§22 55410*01




                               (Limousine, Kombi)
                                                       235/35R19 M+S
                                                       A94)

                                                       245/35R19 M+S
                                                       A94a)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      225/50R19                          A02) bis A10)
                                                      N235)                              BF3)

                                                       235/45R19

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19

                                                       255/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164G                          e1*2001/116*0340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 165     Mercedes GL- Klasse    265/55R19                          A02) bis A10)
                                                                                         BF4) EB2) EF0) ER1)
                                                       275/55R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 245     Mercedes GL- Klasse,    265/55R19                          A02) bis A10)
                               GLS                                                        BF4) EF0) ER1)
                               (Ausführungen ohne      275/50R19
                               serienmäßige
                                                       A94)
                               Radhausverbreiterung)

                                                        275/55R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                             e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 245     Mercedes GL- Klasse,     265/55R19                         A02) bis A10)
                               GLS                                                        BF4) EF0) ER1)
§22 55410*01




                               (Ausführungen mit        275/50R19
                               serienmäßiger
                                                        A94)
                               Radhausverbreiterung
                               und Serienreifen
                               295/40R21)               275/55R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           225/50R19                           A02) bis A10)
                               (H247)                 N235)                               A11) BF2)

                                                        235/50R19

                                                        245/45R19

                                                        255/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           225/50R19                           A02) bis A10)
                               (X247)                 N235)                               BF2)

                                                        235/50R19

                                                        245/45R19

                                                        255/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     235/55R19                         A02) bis A10)
                               GLE-Klasse             N245)                             A11) A94) BF4) E107) E108)
                               (W166)                                                   EB3) EF0)
                                                       235/55R19 M+S

                                                       245/50R19
                                                       N255)

                                                       245/50R19 M+S

                                                       245/55R19
                                                       N255)

                                                       245/55R19 M+S
§22 55410*01




                                                       255/50R19

                                                       265/50R19
                                                       A01) K03)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     235/55R19                         A02) bis A10)
                                                      N245)                             BF5)

                                                       245/50R19
                                                       N255)

                                                       245/55R19
                                                       G5K) N255)

                                                       255/50R19

                                                       265/50R19
                                                       A01) G5M) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                           e1*2001/116*0341*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes R-Klasse      235/55R19                           A02) bis A10)
                                                      A94) N245)                          BF4)

                                                        235/55R19 M+S
                                                        A94)

                                                        245/50R19
                                                        A94) N255)

                                                        245/50R19 M+S
                                                        A94)

                                                        245/55R19
                                                        G5K) N255)
§22 55410*01




                                                        245/55R19 M+S
                                                        G5K)

                                                        255/50R19
                                                        A01) A94) K04)

                                                        265/50R19
                                                        A01) G4P) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639                             e9*2001/116*0048*..
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/4                           L275
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               639/5                           L720
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     245/40R19                         A01) bis A10)
                               (2. Generation W/V                                         BF4) E106) K04) T98)
                               639, Ausführungen mit
                               kleinster
                               Serienbereifung in
                               16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 55410*01




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809



               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
§22 55410*01




                      Zubehörkit: Z 93 OR
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: Z 102 OR
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                     nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
                     • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
                     • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
                     • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
                     • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
                     • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809



               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø360x36 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. ATE AMG 939 mit belüfteter Scheibe Ø390x36 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø390x36 mm
§22 55410*01




               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                    265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                    265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 55410*01




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 16 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C37 809 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
§22 55410*01




               Geschäftsstelle Essen, 09.12.2024