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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    C37 8520
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C37 8520 45 07
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1541 01
               Radgröße:                                               8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
               Lochzahl:                                                     5
§22 55382*00




               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                      SR11RK Ø67,1 Ø63,4
               geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            Z 84        140 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            Z 84        150 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LF                             e11*2001/116*0300*..
               LF                             e11*2007/46*0134*..
               LF-A                           e3*2007/46*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 177     Land Rover Freelander 2 235/45R20                         A02) bis A10)
                                                       A93)                              BF1)

                                                       245/45R20
                                                       A93)

                                                       255/40R20
                                                       A01) A93) K03)

                                                       255/45R20
                                                       A01) A93) K03)

                                                       265/45R20
§22 55382*00




                                                       A01) K03) K36)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LC                             e11*2007/46*1659*..
               LC                             e5*2007/46*1058*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 213     Land-Rover Discovery    235/45R20                         A02) bis A10)
                               Sport                   A93a) N245)                       A11) BF2) E50)

                                                       235/45R20 M+S
                                                       A93a)

                                                       235/50R20
                                                       A01) K45) N245)

                                                       235/50R20 M+S
                                                       A01) K45)

                                                       245/40R20

                                                       245/45R20

                                                       255/40R20

                                                       255/45R20
                                                       A01) K45)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LV                             e11*2007/46*0223*..
               LV-A                           e3*2007/46*0221*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 213     Range Rover Evoque,     235/45R20                         A02) bis A10)
                               Range Rover Evoque      A93)                              BF1)
                               Cabrio, Range Rover
                               Evoque Van              245/45R20
                                                       A93)

                                                       255/40R20
                                                       A93a)

                                                       255/45R20

                                                       265/45R20
§22 55382*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LZ                            e5*2007/46*0076*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 227     Range Rover Evoque     235/45R20                          A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF2) EF0)
                                                       245/45R20

                                                       255/40R20
                                                       GFW)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LY                            e11*2007/46*3954*..
               LY                            e5*2007/46*1057*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 294     Range Rover Velar      255/50R20                          A02) bis A10)
                                                      A94a) ER2)                         A11) BF1)

                                                       255/55R20
                                                       ER1) GEX)

                                                       265/45R20
                                                       A94) ER2)

                                                       265/50R20
                                                       ER2) G93)

                                                       275/45R20
                                                       A94) ER2)
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               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 55382*00




                      nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
§22 55382*00




               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: Z 84
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: Z 84
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die mit 21-Zoll Serienreifen ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G93)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/65R18,
                      265/40R22, 265/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               GEX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/65R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
§22 55382*00




                    und G01) zu beachten.

               GFW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/65R17,
                    235/55R19, 235/60R18, 235/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K36)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im Bereich vor der Achse (im
                      Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin warm einzuformen. Kontrolle durch Kreisfahrt
                      mit voll eingeschlagener Lenkung.

               K45)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca. 10 mm
                      warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Kreisfahrt mit vollem Lenkeinschlag.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 8b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C37 8520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.03.2025