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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                13
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    C37 8520
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C37 8520 45 10
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1541 07
               Radgröße:                                               8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                     5
§22 55382*00




               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                      SR12RK Ø67,1 Ø64,2
               geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   HONDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 46        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 46        120 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                13
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CU1                            e6*2001/116*0113*..
               CU2                            e6*2001/116*0114*..
               CU3                            e6*2001/116*0115*..
               CW1                            e6*2001/116*0120*..
               CW2                            e6*2001/116*0121*..
               CW3                            e6*2001/116*0122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 148     Honda Accord            225/35R20                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N235)                              BF1)

                                                        235/30R20
                                                        A01) K01) T88)

                                                        245/30R20
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/30R20
§22 55382*00




                                                        A01) K01) K04) K15)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FC                              e11*2007/46*3633*..
               FK                              e6*2007/46*0256*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 134      Honda Civic 4dr          235/30R20                         A02) bis A10)
                               (4-türig)                                                  BF1) G8T)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FC                              e11*2007/46*3633*..
               FK                              e6*2007/46*0256*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 134      Honda Civic 5dr          235/30R20                         A02) bis A10)
                               (5-türig)                                                  BF1) G5P)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               RE5                              e11*2001/116*0301*..
               RE6                              e11*2001/116*0302*..
               RE7                              e11*2001/116*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 122     Honda CR-V               245/40R20                         A01) bis A10)
                               (beim Typ RE5 nur                                          BF1) E46) K01)
                               zulässig bis EG-         245/45R20
                               Genehmigungs-Nr.:
                               e11*2001/116*0301*05;
                               beim Typ RE6 nur
                               zulässig bis EG-
                               Genehmigungs-Nr.:
                               e11*2001/116*0302*05)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                13
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RE5                             e11*2001/116*0301*..
               RE6                             e11*2001/116*0302*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 118      Honda CR-V              235/45R20                         A02) bis A10)
                               (ab Modelljahr 2013;                                      BF1) E46a)
                               Typ RE5 nur zulässig    245/40R20
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. A01) K01)
                               e11*2001/116*0301*06;
                               Typ RE6 nur zulässig    245/45R20
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. A01) K01)
                               e11*2001/116*0302*06)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RW                            e6*2007/46*0265*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               107 bis 142     Honda CR-V, CR-V       235/45R20                          A02) bis A10)
§22 55382*00




                               Hybrid                 A93a)                              A11) BF2)

                                                       245/45R20

                                                       255/45R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RU                            e6*2007/46*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 96       Honda HR-V             235/30R20                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RV                            e6*2018/858*00063*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79              Honda HR-V             245/35R20                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K04)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                13
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               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.
§22 55382*00




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                13
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 46
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 46
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E46)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
                      • Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
                      • Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
                      • Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

               E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
§22 55382*00




                     • Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
                     • Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G5P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R18,
                    235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                13
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520



               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 13 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C37 8520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.03.2025
§22 55382*00