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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                12a
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                          C37 8520
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                      CMS
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                               C37 8520 45 10
               Radausführungskennz.:                                         CMS 1541 07
               Radgröße:                                                       8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
               Lochzahl:                                                            5
§22 55382*00




               Mittenlochdurchmesser:                                          67,20 mm
               Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             SR10RK Ø67,1 Ø60,1
               geprüfte Radlast: *)                                              800 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                             moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    Z 57        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    Z 57        120 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPB1F(EUM)-TGRE               e13*2018/858*00156*..
               XPB1F(M)                      e6*2018/858*00013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 92     Toyota Yaris Cross       235/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                12a
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Lexus ES               225/35R20                                A02) bis A10)
                                                      A93a) N235)                              A11) BF1)

                                                       235/35R20

                                                       245/30R20

                                                       255/30R20

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                                       A93a) N235)                             A11) BF1) V00)
                                                       225/35R20 M+S        255/30R20 M+S      A02) bis A10)
                                                       A93a)                                   A11) BF1) V00)
§22 55382*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
               HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
               L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
               S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 215     Lexus GS200T,          235/35R20                                A02) bis A10)
                               GS250, GS300, GS300H, A01) K87)                                 A11) A94a) BF2) E65) E66)
                               GS450H                                                          T92)
                                                      255/30R20

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                                       N235)                A94a) T92)         A11) BF2) E65) E66) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               UXC1(EU, M)                   e11*2007/46*1532*..
               UXC1(EU,M)                    e6*2007/46*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               341 bis 351     Lexus RCF              235/35R20                                A02) bis A10)
                                                                                               A94) BF1)
                                                       255/30R20
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                12a
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
               ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               112 bis 127   Lexus UX               225/35R20                           A02) bis A10)
                                                    A93)                                A11) BF1)

                                                       225/40R20
                                                       A93a)

                                                       235/35R20
                                                       A93)

                                                       245/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
§22 55382*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Toyota Camry           225/35R20                         A02) bis A10)
                                                      A93a) N235)                       A11) BF1)

                                                       225/35R20 M+S
                                                       A93a)

                                                       235/35R20

                                                       245/30R20

                                                       255/30R20
                                                       A01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
               AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR            225/35R20                           A02) bis A10)
                                                    A93a)                               A11) BF2)

                                                       235/35R20
                                                       A01) K03) K91)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                12a
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX2T(M)                      e6*2018/858*00294*..
               AX2T(M)-TGRE                 e13*2018/858*00573*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR             225/40R20                            A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)                                               A11) BF2)
                                                     235/40R20

                                                        245/35R20

                                                        245/40R20
                                                        GM9)

                                                        255/35R20

                                                        HL 245/35R20

                                                        HL 255/35R20
§22 55382*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XG1TJ(JP,M)                     e6*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112      Toyota Corolla Cross     235/40R20                         A02) bis A10)
                                                        G99)                              A11) BF2)

                                                        245/35R20


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                12a
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 55382*00




                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                12a
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 57
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 57
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

               E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
§22 55382*00




                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GM9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19,
                    225/55R18, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55382 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001358-A0-233
               Anlage-Nr. :                12a
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 8520



               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
                         hinter Radmitte komplett umzulegen,
                      • die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
                        eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
                      • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
                        umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 55382*00




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 12a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C37 8520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.03.2025