Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C38 8520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: C38 8520 35 82S
Radausführungskennz.: CMS 1536 05
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35,5 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 55342*00
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: SR22RK Ø 66,45 Ø57,1
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 70 120 Nm
Schaftlänge 43,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 70 150 Nm
Schaftlänge 43,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 70 140 Nm
Schaftlänge 43,5 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 70 160 Nm
Schaftlänge 43,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 11
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6 225/35R20 A01) bis A10)
(Ausführungen mit G4K) BF1) E44) E54) K64) T90)
kleinsten Serienreifen
205/..) 245/30R20
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 225/35R20 A01) bis A10)
(Ausführungen mit G2Y) BF1) E44) E54) K64) T90)
§22 55342*00
kleinsten Serienreifen
225/..) 245/30R20
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331 Audi A8 235/35R20 A02) bis A10)
N245) T92) BF2) E44)
245/35R20
N255) T95)
245/40R20
N255)
255/35R20
N265)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 11
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Audi Q2 225/35R20 A01) bis A10)
(ohne A93) K04) BF3) K01)
Serienverbreiterung)
235/30R20
A93) K04) T88)
235/35R20
K04)
245/30R20
A93a)
255/30R20
K02)
§22 55342*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Audi Q2 225/35R20 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) K03) BF3)
235/30R20
A93) K01) K04) T88)
235/35R20
K01) K04)
245/30R20
A93a) K01)
255/30R20
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 11
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 Audi SQ2 225/35R20 M+S A01) bis A10)
A93) K03) BF3)
235/30R20
A93) K01) K04)
235/35R20
K01) K04)
245/30R20
A93a) K01)
255/30R20
K01) K02)
§22 55342*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 A02) bis A10)
(ohne A93) BF4)
Serienverbreiterung)
245/35R20
255/35R20
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 235/35R20 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) BF4)
245/35R20
255/35R20
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 11
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0590*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
228 bis 270 Audi Q3 RS 225/35R20 M+S A02) bis A10)
A93) BF4)
235/35R20
A93) N245)
245/35R20
N255)
255/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55342*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20 A02) bis A10)
(ohne A93a) A11) BF4)
Serienverbreiterung)
235/45R20
245/40R20
A01) K01) K04)
255/40R20
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93a) A11) BF4)
235/45R20
245/40R20
255/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*2038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 Audi RS Q3, RS Q3 235/40R20 M+S A02) bis A10)
Sportback A93a) BF4) EB1)
245/40R20 M+S
255/40R20
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 11
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ e1*2018/858*00006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 89 Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/45R20 A02) bis A10)
Sportback A01) A94) K03) BF3)
265/45R20
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R20 255/45R20 A01) bis A10)
K03) A94) BF3)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55342*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169 Audi TT 235/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Roadster; BF1) E77a) K27)
Baureihe 8S; Serie bis 19 245/30R20
Zoll; ab EG- K03) K04)
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180 Audi TT 235/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Roadster; BF1) E77a) E85) K27)
Baureihe 8S; Serie 245/30R20
auch 20Zoll; ab EG- K03) K04)
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228 Audi TTS 245/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Roadster; BF1) E77a) K03) K04) K27)
Baureihe 8S; Serie bis 19
Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 11
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 235 Audi TTS 245/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Roadster; BF1) E77a) E85) K03) K04)
Baureihe 8S; Serie K27)
auch 20Zoll; ab EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 55342*00
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 11
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 55342*00
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
Zubehörkit: Z 70
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
Zubehörkit: Z 70
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
Zubehörkit: Z 70
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
Zubehörkit: Z 70
Anzugsmoment: 160 Nm
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 11
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø380x38 mm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 55342*00
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 11
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 55342*00
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 11 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ C38 8520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.02.2025