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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-A0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  C38 8520
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C38 8520 45 56
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1536 01
               Radgröße:                                               8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 55342*00




               Mittenlochdurchmesser:                                   63,40 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       800 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                            140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 75       120 Nm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-A0-233
               Anlage-Nr. :                5d
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               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               2                               e9*2018/858*11478*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 116      Volvo EX30                235/40R20                          A02) bis A10)
                               (Heck- und Allradantrieb) A94a)                              BF1)

                                                        245/40R20
                                                        A01) K03)

                                                        255/40R20
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                                e4*2001/116*0076*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169      Volvo S40, V50             235/30R20                         A01) bis A10)
§22 55342*00




                               (Front -und Allradantrieb)                                   BF2) G1L) K01) K04) K33)
                                                                                            S01)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                              e4*2001/116*0076*..
               M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 225/35R20                            A02) bis A10)
                                                                                            BF2)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                              e9*2007/46*0023*..
               F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
               G                              e9*2007/46*0093*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 224      Volvo S60, V60, V60      235/30R20                           A01) bis A10)
                               Hybrid                                                       A11) BF3) E58) K01) K04)
                               (Limousine, Kombi; außer                                     K49) T88)
                               Cross Country)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                              e9*2007/46*0023*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 225/35R20                           A02) bis A10)
                               V60 Cross Country        A93a) T90)                          BF3)

                                                        235/35R20

                                                        245/35R20
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-A0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                             e4*2007/46*1315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240     Volvo V60              225/35R20                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF3) N235) T90)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                             e9*2001/116*0065*..
               B-2D                          e1*2001/116*0505*..
               B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
               B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 224      Volvo V70              245/30R20                           A02) bis A10)
                               (nicht XC 70)                                              BF4) T90)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55342*00




               A                             e9*2001/116*0057*..
               A-2D                          e1*2001/116*0504*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 232      Volvo S80              245/30R20                           A02) bis A10)
                                                                                          BF4) E58) T90)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               P                              e4*2007/46*1067*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240     Volvo S90, V90           245/35R20                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi; außer T95)                              A11) BF3)
                               Cross Country)
                                                        245/40R20
                                                        GFG)

                                                        255/35R20
                                                        GFF)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               P                              e4*2007/46*1067*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 240     Volvo V90 Cross Country 235/40R20                          A02) bis A10)
                                                       T96)                               A11) BF3)

                                                        235/45R20

                                                        245/40R20
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-A0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X                             e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               95 bis 184      Volvo XC40             235/40R20                             A02) bis A10)
                                                      A93)                                  A11) BF3)

                                                       235/45R20
                                                       A93a)

                                                       245/40R20
                                                       A01) A93) K04)

                                                       245/45R20
                                                       A01) GH4) K04)

                                                       255/40R20
                                                       A01) A93a) K01) K02)
§22 55342*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X                             e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne              hinten
               80 bis 183      Volvo XC40 Recharge,   235/45R20          255/40R20          A01) bis A10)
                               C40 Recharge, EX40,    A93a)              K04)               BF1) E27)
                               EC40                   235/45R20          HL 255/40R20       A01) bis A10)
                               (nur Elektro)          A93a)              K04)               BF1) E27) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               D                             e9*2001/116*0068*..
               D-2D                          e1*2001/116*0507*..
               D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
               D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 242     Volvo XC60             235/45R20                             A02) bis A10)
                                                                                            BF4)
                                                       245/45R20
                                                       A01) K03)

                                                       255/40R20
                                                       A01) K01)

                                                       255/45R20
                                                       A01) K01)

                                                       265/45R20
                                                       A01) K01) K04) K13) K22) K46) K47)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-A0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U                             e4*2007/46*1220*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 240     Volvo XC60             235/45R20                           A02) bis A10)
                                                      N245)                               A11) BF3) EB1) EF0)

                                                        235/45R20 M+S

                                                        245/45R20
                                                        N255)

                                                        245/45R20 M+S

                                                        255/45R20

                                                        265/45R20
§22 55342*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               L                             e4*2007/46*0929*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 240     Volvo XC90             235/45R20                           A02) bis A10)
                                                      A93a) T100)                         A11) BF3) EF0) ER1)

                                                        245/45R20
                                                        A93a)

                                                        245/50R20
                                                        GHP)

                                                        255/45R20

                                                        265/45R20


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               V                               e9*2007/46*6834*..
               V                               e9*2018/858*11085*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 192      Volvo Polestar 2         245/40R20                         A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K04)
                                                        255/35R20


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-A0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 55342*00




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-A0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520



               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 75
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 55342*00




                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

               E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x38 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-A0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520



               GFF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    245/35R21, 245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
                    245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GH4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21,
                    245/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GHP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R22,
§22 55342*00




                    275/40R21, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-A0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K33)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                        Stoßleiste umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K46)   An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur
                      Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

               K47)   An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In
                      diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch
§22 55342*00




                      ankleben).

               K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
                        Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-A0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
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               Die Anlage 5d mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C38 8520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 07.02.2025