Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 5d
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C38 8520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: C38 8520 45 56
Radausführungskennz.: CMS 1536 01
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
§22 55342*00
Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 800 kg
Reifenabrollumfang: 2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VOLVO
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Z 75 120 Nm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 5d
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2 e9*2018/858*11478*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 116 Volvo EX30 235/40R20 A02) bis A10)
(Heck- und Allradantrieb) A94a) BF1)
245/40R20
A01) K03)
255/40R20
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40, V50 235/30R20 A01) bis A10)
§22 55342*00
(Front -und Allradantrieb) BF2) G1L) K01) K04) K33)
S01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
M-N2E e13*2007/46*1337*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187 Volvo V40 Cross Country 225/35R20 A02) bis A10)
BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e9*2007/46*0023*..
F-N2D e13*2007/46*1157*..
G e9*2007/46*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo S60, V60, V60 235/30R20 A01) bis A10)
Hybrid A11) BF3) E58) K01) K04)
(Limousine, Kombi; außer K49) T88)
Cross Country)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187 Volvo S60 Cross Country, 225/35R20 A02) bis A10)
V60 Cross Country A93a) T90) BF3)
235/35R20
245/35R20
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Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 5d
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e4*2007/46*1315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240 Volvo V60 225/35R20 A02) bis A10)
A11) BF3) N235) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B e9*2001/116*0065*..
B-2D e1*2001/116*0505*..
B-N2D e1*2007/46*0495*..
B-N2E e13*2007/46*1203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 245/30R20 A02) bis A10)
(nicht XC 70) BF4) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55342*00
A e9*2001/116*0057*..
A-2D e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232 Volvo S80 245/30R20 A02) bis A10)
BF4) E58) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e4*2007/46*1067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240 Volvo S90, V90 245/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; außer T95) A11) BF3)
Cross Country)
245/40R20
GFG)
255/35R20
GFF)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e4*2007/46*1067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240 Volvo V90 Cross Country 235/40R20 A02) bis A10)
T96) A11) BF3)
235/45R20
245/40R20
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Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 5d
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X e9*2007/46*3146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 184 Volvo XC40 235/40R20 A02) bis A10)
A93) A11) BF3)
235/45R20
A93a)
245/40R20
A01) A93) K04)
245/45R20
A01) GH4) K04)
255/40R20
A01) A93a) K01) K02)
§22 55342*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X e9*2007/46*3146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
80 bis 183 Volvo XC40 Recharge, 235/45R20 255/40R20 A01) bis A10)
C40 Recharge, EX40, A93a) K04) BF1) E27)
EC40 235/45R20 HL 255/40R20 A01) bis A10)
(nur Elektro) A93a) K04) BF1) E27) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
D e9*2001/116*0068*..
D-2D e1*2001/116*0507*..
D-N2D e1*2007/46*0339*..
D-N2E e13*2007/46*1213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242 Volvo XC60 235/45R20 A02) bis A10)
BF4)
245/45R20
A01) K03)
255/40R20
A01) K01)
255/45R20
A01) K01)
265/45R20
A01) K01) K04) K13) K22) K46) K47)
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Nr. : RA-001356-A0-233
Anlage-Nr. : 5d
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U e4*2007/46*1220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240 Volvo XC60 235/45R20 A02) bis A10)
N245) A11) BF3) EB1) EF0)
235/45R20 M+S
245/45R20
N255)
245/45R20 M+S
255/45R20
265/45R20
§22 55342*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L e4*2007/46*0929*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 240 Volvo XC90 235/45R20 A02) bis A10)
A93a) T100) A11) BF3) EF0) ER1)
245/45R20
A93a)
245/50R20
GHP)
255/45R20
265/45R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V e9*2007/46*6834*..
V e9*2018/858*11085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 192 Volvo Polestar 2 245/40R20 A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
255/35R20
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 55342*00
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Teiletyp : C38 8520
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: Z 75
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
§22 55342*00
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E27) Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.
E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x38 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
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GFF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/35R21, 245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GH4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21,
245/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GHP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R22,
§22 55342*00
275/40R21, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K46) An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur
Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).
K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In
diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch
§22 55342*00
ankleben).
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
§22 55342*00
Die Anlage 5d mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ C38 8520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.02.2025