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							GUTACHTEN zur TTG NR.100285 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55020025 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C39 759
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                              Seite 1 von 6
Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot
                                49 02 0112205

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          C39
Typ                             C39 759
Radgröße                        7.5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

 Ausführung         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                      Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg)      (mm)
                                                      Mittenloch-ø (mm)
 C39 759 45 10E 1600/06 CMS / Ø67,1-Ø64,1             5/114,3/64,1      45        750       2400

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      100285
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C39 759 (s.o.)
Radgröße                        7.5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment   Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                         (Nm)           (mm)
 S01   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°          110            -             Z46

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
Spurverbreiterung               innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung          kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                         Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Honda Civic (IX)            73,104          215/35R19                                      A12 A14 A21
 FK1, FK2, FK3               73-110          225/35R19     T84 T88                          Flh S01
 e11*2001/116*
 0255*07-..,
 0256*07-..,
 0257*06-..
 - ab Modell 2012




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GUTACHTEN zur TTG NR.100285 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55020025 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C39 759
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 2 von 6
 Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Honda Civic (VIII)            61-103       215/35R19     T85                           A12 A14 A21
 FK1, FK2, FK3                 61-103       225/35R19     T84 T88                       Flh S01
 e11*2001/116*
 0255*00-06,
 0256*00-06,
 0257*00-05
 Honda Civic 5-Türer (X)       88-134       215/35R19                                   A12 A14 A21
 FC, FK                        88-134       225/35R19     T84 T88                       Y85 S01
 e11*2007/46*3633*..;
 e6*2007/46*0256*..
 Honda Civic 5-Türer (XI)      105          225/35R19     T88                           A12 A14 A21
 FE                                                                                     A58 Y85 S01
 e6*2018/858*00064*..
 - Hybrid
 Honda Civic Limousine (X)     88-134       215/35R19                                   A12 A14 A21
 FC, FK                        88-134       225/35R19                                   Lim S01
 e11*2007/46*3633*..;
 e6*2007/46*0256*..
 Honda Civic Tourer (IX)       104          215/35R19                                   A12 A14 A21
 FK2, FK3                      88,104       225/35R19     T84 T88                       Car S01
 e11*2001/116*
 0256*11-..,
 0257*10-..
 - ab Modell 2014
 Honda Civic Type S/R (VIII)   73-148       215/35R19     T85                           A12 A14 A21
 FN1, FN2, FN3, FN4            73-148       225/35R19     A01 K42 T84 T88               Flh S01
 e11*2001/116*
 0297,0306,0298,
 0334*..
 Honda CR-V (IV)               88-114       245/45R19                                   A12 A14 A21
 RE5, RE6                      88-114       245/50R19     A01 K1c                       A57 S01
 e11*2001/116*
 0301*06-09,
 0302*06-10
 Honda CR-V (IV)               88-118       245/45R19                                   A12 A14 A21
 RE5, RE6                      88-118       245/50R19     A01 K1b                       A57 S01
 e11*2001/116*
 0301*10-,
 0302*11-
 ab Facelift 2015
 Honda CR-V (V)                107-142      235/50R19     A12                           A14 A21 A57
 RW                            107-142      235/55R19     A11                           MHy S01
 e6*2007/46*0265*..            107-142      245/50R19     A12
                               107-142      255/50R19     A01 A12 K1c
 Honda e:Ny1                   60 (150)     225/45R19                                   A12 A14 A21
 RSA                                                                                    A58 S01
 e6*2018/858*00269*..
 - Elektro

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GUTACHTEN zur TTG NR.100285 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55020025 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C39 759
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                             Seite 3 von 6
 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                         Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Honda HR-V (II)            88, 96         225/40R19                                       A12 A14 A21
 RU                                                                                        A58 X95 S01
 e6*2007/46*0158*..
 Honda HR-V (II)            96, 134        225/40R19                                       A12 A14 A21
 RU                         96, 134        225/45R19                                       A58 X86 S01
 e6*2007/46*0158*..
 Honda HR-V (III)           79             225/40R19      A94                              A14 A21 A58
 RV                         79             225/45R19      A12                              S01
 e6*2018/858*00063*..
 Honda ZR-V e:HEV           105            215/50R19                                       A12 A14 A21
 RZ                         105            225/45R19                                       A58 NoE NoP
 e6*2018/858*00266*..       105            225/50R19                                       S01
                            105            235/45R19
                            105            245/45R19

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.



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GUTACHTEN zur TTG NR.100285 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55020025 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C39 759
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                               Seite 4 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A94      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100285 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55020025 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C39 759
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 5 von 6

Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

X86     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18 (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X95     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbereifung
225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100285 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55020025 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C39 759
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. Juli 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 11. Juli 2025
Pohl                                                                                    00451095.DOCX

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