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							                             Gutachten 366-0646-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
                             ANLAGE: 11                                                           Radtyp: C8 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 10

                             Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             C8 757 48 10        C8 757 428/08 CMS          SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff     715     2129    03/12
                             CMS
                             C8 757 48 10        C8 757 428/08 CMS          SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff     720     2115     03/12
                             CMS
                             C8 757 48 10 SD     C8 757 428/08 SD           SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff     715     2129     03/12
                             C8 757 48 10 SD     C8 757 428/08 SD           SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff     720     2115     03/12
                             C8 757 48 10        C8 757 428/08 SFR          SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff     715     2129     03/12
                             SFR
                             C8 757 48 10        C8 757 428/08 SFR          SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff     720     2115     03/12
                             SFR
§ 22 46572, Erweiterung 12




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : FR; GY
                             Zubehör                                    : Z 77


                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                          Typ : FY; EY; JY
                             Zubehör                                    : Z 38


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY
                                                                          140 Nm für Typ : FR
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/50R17 89                                        Allradantrieb;
                                                                       205/55R17 91                                        Frontantrieb;
                                                                       215/45R17 87                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/45R17 91                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                           723; 73C; 74A; 74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0646-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
                             ANLAGE: 11                                                           Radtyp: C8 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 2 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FR           e4*2007/46*0142*.. 131                 215/55R17      51G                       Allradantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99            205/50R17 89                             Allradantrieb;
                                                                                 205/55R17 91                             Frontantrieb;
                                                                                 215/45R17 87                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 225/45R17 91                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
                             GY             e4*2001/116*0124*..     79 - 88      205/45R17 84                             Stufenheck;
                                                                                 205/50R17 89   11A; 24J                  Frontantrieb;
                                                                                 215/45R17 87   11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 225/45R17 91   11A; 24J                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                 235/45R17 94   11A; 24J; 24M             73C; 74A; 74P
§ 22 46572, Erweiterung 12




                             Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/45R17 87                                         bis
                                                                                                                          e4*2007/46*0779*03;
                                                                                                                          Schräghecklimousine;
                                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                          73C; 74A; 74P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : XE2(a) (Flachbund Lose)
                             Zubehör                                    : Z 57


                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : XV7(EU,M); AX1T(EU,M); R3; E15J(a); E15UT(a);
                                                                          AX1T(EU,M)-TMG; E15UT(a)MS1
                             Zubehör                                    : Z 57


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : XV7(EU,M)
                                                                          110 Nm für Typ : R3



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0646-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
                             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C8 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 10
                                                                      115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                                      erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment
                                                                      135 Nm für Typ : XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                                      140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                                      AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91                                  erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                             E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               235/45R17 94      11A; 54A                  115 Nm; bis
                             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                            e11*2001/116*0305*13;
                             1
                                                                                                                       2-türig; 4-türig;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 133 - 153 225/45R17 94                                  erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
§ 22 46572, Erweiterung 12




                                                                           235/45R17 94                                135 Nm; ab
                                                                                                                       e11*2001/116*0206*10;
                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 723; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS300H
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             XE2(a)       e6*2007/46*0346*.. 133 - 153 225/45R17 94                                    erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           235/45R17 94                                135 Nm; Limousine;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 723; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             XV7(EU,      e6*2007/46*0322*.. 131  215/55R17 94               124                       nur Hybrid;
                             M)                                   225/50R17 94               11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  235/50R17 96               11A; 12A; 26P             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                  245/45R17 95               11A; 12A; 26P             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                  245/50R17 99               11A; 12A; 248; 26B        76S




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0646-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
                             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C8 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 205/65R17 96                                   erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                             M)             e6*2007/46*0338*..             215/55R17 94                                140 Nm; Allradantrieb;
                             AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            215/60R17 96                                Frontantrieb;
                             M)-TMG                                        225/55R17 97      11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/50R17 96      11A; 26N; 26P; 27I        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           235/55R17 99      11A; 26N; 26P; 27I        721; 723; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94         5HI                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e6*98/14*0069*..                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
§ 22 46572, Erweiterung 12




                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0646-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
                             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C8 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 10
                                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 46572, Erweiterung 12




                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0646-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
                             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C8 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 6 von 10
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
§ 22 46572, Erweiterung 12




                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0646-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
                             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C8 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 7 von 10


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 300            y = 250                     VA
                                          26P                      x = 250            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 300            y = 300                     HA
                                          27I                      x = 250            y = 250                     HA
§ 22 46572, Erweiterung 12




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0646-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
                             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C8 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 8 von 10

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    XV7(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0322*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA CAMRY

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 230            y = 265                     VA
                                          26P                      x = 180            y = 215                     VA
                                          27B                      x = 285            y = 275                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 46572, Erweiterung 12




                                          26J                   x = 230       y = 265            20                 VA
                                          26N                   x = 230       y = 265             8                 VA
                                          27F                   x = 285       y = 275            20                 HA
                                          27H                   x = 285       y = 275             8                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0646-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
                             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C8 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 300            y = 250                     VA
                                          26P                      x = 250            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 300            y = 300                     HA
                                          27I                      x = 250            y = 250                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§ 22 46572, Erweiterung 12




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0646-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
                             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C8 757
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0338*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 300            y = 250                     VA
                                          26P                      x = 250            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 300            y = 300                     HA
                                          27I                      x = 250            y = 250                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§ 22 46572, Erweiterung 12




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.