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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 8

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C9
               Typ                           C9 554
               Radgröße                      5,5Jx14H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung     Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
               C9 554 36 02 485/02 JF / Ø67,2-Ø60,1           4/100/60,1              36          550    1950
                            485/02 CMS / Ø67,2-Ø60,1


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                    47348
               Herstellerzeichen             CMS
§22 47348*14




               Radtyp und Ausführung         C9 554 (s.o.)
               Radgröße                      5,5Jx14H2
               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                       28                     Z12
               S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   105                       28                     Z12

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S03   Mutter M12x1,25        Kegel 60°   110                       -                      Z14

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Dacia
                                             Nissan
                                             Renault

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Logan (I)          50-65         165/80R14   A31 R37                              A16 A21 B03
               SD/SR                    50-65         165R14      A31 R37                              Sth S02
               e2*2001/116*             50-65         175/70R14   A12 R37
               0314*00-61;              50-77         185/70R14   A12
               0323*00-29;              50-77         195/65R14   A12
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               Dacia Logan MCV (I)      50-77         185/70R14   A11 110                              A16 A21 B03
               SD/SR                    50-77         195/65R14   A12 110                              Car S02
               e2*2001/116*
               0314*00-61;
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               - Kombi
               Dacia Sandero (I)        50-77         165/80R14   A11                                  A16 A21 B03
               SD/SR                    50-77         165R14      A11                                  Flh S02
               e2*2001/116*             50-77         175/70R14   A11
§22 47348*14




               0314*00-61;              50-77         185/70R14   A11
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Spring             19 (18,6)     165/70R14                                        A12 A16 A21
               DBG                      19 (18,6)     175/65R14                                        A58 Y85 ZAB
               e9*2018/858*11001*..     19 (18,6)     185/60R14   A01 K2b K6w                          S02
               - Elektro
               - max. Leistung: 33 kW
               Nissan Micra (III)       48-65         165/70R14                                        A12 A16 A21
               K12                      48-65         175/65R14   A01 K1c K2c                          B03 Flh S01
               e11*2001/116*0195*.      48-65         185/60R14   A01 K1c K2c
                                        48-65         195/60R14   A01 K1c K2c K42
               Nissan Micra (IV)        59, 72        165/70R14   A13                                  A16 A21 Flh
               K13                      59, 72        175/65R14   A01 A12 K1a K1b                      S03
               e13*2007/46*1111*..      59, 72        185/60R14   A01 A12 K1c K2b
               incl. Facelift 2014      59, 72        185/65R14   A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
               Renault Clio (II)        40-72         165/65R14   A11 R37                              A16 A21 B03
               B                        40-72         175/60R14   A11 R37                              S01
               e2*93/81*0126*..         40-72         185/55R14   A85
               e2*98/14*0126*..         40-79         185/60R14   A11
                                        42-79         175/65R14   A11 R09
               Renault Megane (I)       47-84         175/65R14                                        A12 A16 A21
               BA                       47-84         175/70R14   R09                                  B02 B03 S01
               e2*93/81*0010*..         47-84         185/55R14   T79
               e2*98/14*0010*..         47-84         185/60R14
                                        47-84         185/65R14   A01 K42 R09
                                        47-84         195/55R14   A01 K42
                                        47-84         195/60R14   A01 K2b K42
                                        51,5          165/65R14   T79
                                        51,5          175/60R14   T79



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Megane (I)      47-70          175/70R14   R09                                  A12 A16 A21
               Break                   47-70          185/65R14                                        B02 B03 S01
               KA
               e2*98/14*0192*..
               Renault Megane (I)      66-84          175/65R14                                        A12 A16 A21
               Cabrio                  66-84          185/55R14                                        B02 B03 S01
               EA                      66-84          185/60R14
               e2*93/81*0103*..        66-84          195/55R14
               e2*98/14*0103*..
               Renault Megane (I)      47-83,5        175/65R14                                        A12 A16 A21
               Classic                 47-83,5        175/70R14   R09                                  B02 B03 S01
               LA                      47-83,5        185/55R14   T79
               e2*93/81*0072*..,       47-83,5        185/60R14
               e2*98/14*0072*..        47-83,5        195/55R14

               Renault Megane (I)      66-83,5        175/65R14                                        A12 A16 A21
               Coupé                   66-83,5        175/70R14   R09                                  B02 B03 S01
               DA                      66-83,5        185/55R14   T79
               e2*93/81*0009*..        66-83,5        185/60R14
§22 47348*14




               e2*98/14*0009*..        66-83,5        185/65R14   A01 K42 R09
                                       66-83,5        185/65R14   A01 K42 X04
                                       66-83,5        195/55R14   A01 K42
                                       66-83,5        195/60R14   A01 K2b K42

               Renault Scenic (I)      55-66          175/70R14   A13                                  A16 A21 B02
               JA                      55-66          185/65R14   A12                                  B03 X04 S01
               e2*93/81*0068*..,
               e2*98/14*0068*..
               Renault Twingo (I)      40-55          155/65R14                                        A12 A16 A21
               C06, 06                                                                                 B03 S01
               G391,
               e2*93/81*0071*..
               e2*98/14*0071*..
               Renault Twingo (II)     43             175/65R14   A01 A12 G03                          A16 A21 B03
               N                       43             185/60R14   A01 A12 G50                          Flh S02
               e2*2001/116*0359*..;    43-56          165/65R14   A33 R37
               e2*2007/46*0122*..      43-75          195/55R14   A12
               - incl. Facelift 2012   47-75          175/65R14   A12 LT1
                                       47-75          175/65R14   A33 LT2
                                       47-75          185/60R14   A12
                                       47-75          195/60R14   A12




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
§22 47348*14




               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               110      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.




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               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.
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               A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A85    Die Verwendung von Schneeketten für diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn
               der Fahrzeughersteller Schneeketten für diese Reifenbreite aber mit größerem Reifen-
               Querschnittsverhältnis freigegeben hat (s. Betriebsanleitung).

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.


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               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

               G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
               Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
               sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
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               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               LT1    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               9,85 m bzw. 3,5 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 8


               LT2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               10,55 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.
§22 47348*14




               T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               X04      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
               form Schräghecklimousine (Fließheck).

               ZAB    Abweichend von der im Gutachten angegebenen Zentrierart des Sonderrades hat dieser
               Fahrzeugtyp eine „Lochkreiszentrierung“.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 3. Februar 2022 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 8


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 3. Februar 2022
§22 47348*14




               Bohlander                                                                    00383784.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim