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							Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 4                                                          Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 08.06.2017
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 EH2+            Einpreßtiefe (mm)      : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring- zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff     Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                  last       umf.     Fertig
                    Rad                      Distanzscheibe                                (kg)       (mm)     datum
275112571DS         396 8,5x19 LK112         S22028-5mm                   57,1   Aluminium     775      2260    04/11
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.. 253   235/35R19 91Y 21B; 22F; 24C; 24D;                     Cabrio;
                                                     5GG                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                             71K; 723; 729; 73C;
                                                                                             74A; 743
8H             e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 235/35R19 91Y 21B; 22F; 24C; 24D;               Cabrio;
               e1*98/14*0177*..                            5GG                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                             71K; 723; 729; 73C;
                                                                                             74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 253          235/35R19 91       21B; 22Q; 24C; 24D         AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..                                                              e1*2001/116*0151*09;
                                                                                             Kombi; Limousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             743
8E             e1*2001/116*0151*..     75 - 188 235/35R19         21B; 22F; 24C; 24M;        ab
                                                                  53S                        e1*2001/116*0151*10;
                                               235/35R19 91       21B; 22F; 24C; 24M         Kombi; Limousine;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                             71K; 723; 729; 73C;
                                                                                             74A; 743




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 4                                                        Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 08.06.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 253          235/35R19 91      21B; 22Q; 24C; 24D;       AUDI S4; ab
                                                                5GG                       e1*2001/116*0151*10;
                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          743
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 235/35R19          21B; 22F; 24C; 24M;       nur bis
               e1*98/14*0151*..                                 53S                       e1*2001/116*0151*09;
                                              235/35R19 91      21B; 22F; 24C; 24M        Kombi; Limousine;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 723; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 245/35R19 93Y 21B; 22F; 24J; 24M;             nicht Allroad;
             e1*98/14*0051*..                             367; 52L                        Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          743

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 21P; 22F; 24C; 24D;              Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*..                         5GG                              Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*..  89 - 257 245/35R19 93Y 21P; 22F; 24C; 24D;              Allradantrieb; Nicht
                                                         5HA                              Allroad Quattro;
                                           255/35R19 96  21B; 22F; 24C; 24D               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 723; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743
4F             e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19     21B; 22I; 24J; 24M;           Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..                          51G                           10B; 11G; 11H; 11K;
4F1            e13*2007/46*1080*..            245/40R19 94  21B; 22I; 24J; 24M            12A; 51A; 56C; 573;
                                              255/35R19 96  21B; 22B; 24J; 24M            71K; 723; 729; 73C;
                                              255/40R19 96  21B; 22B; 24J; 24M;           74A; 743
                                                            54A
                                    155 - 257 245/35R19 93Y 21P; 22I; 24J; 24M;
                                                            5HA

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 4                                                        Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 08.06.2017
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                                                                                                     Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
QB6          e1*2001/116*0243*.. 253    235/35R19 91Y 21B; 22F; 24C; 24D;                 Cabrio;
                                                      5GG                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 723; 729; 73C;
                                                                                          74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
4B           e1*2001/116*0190*.., 331 - 353 255/35R19           21B; 22F; 24J; 24M;       10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0190*..                                 51G                       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          743

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 225/35R19 88Y         21B; 22F; 24J; 248;       Kombi; Frontantrieb;
3RN          e9*2007/46*0011*..                                 5FE                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R19 91          21B; 22F; 24C; 244;       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                54A                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          743
3R             e9*2001/116*0072*..   75 - 147 225/35R19 88Y 21B; 22F; 24J; 248;           Stufenheck;
3RN            e9*2007/46*0011*..                           5FE                           Frontantrieb;
                                              235/35R19 91  21B; 22F; 24C; 244;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            54A                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          743

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
3U           e11*98/14*0187*.. 74 - 110 225/35R19 88W 21B; 22F; 24J; 24M;                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                      5FE                                 12A; 51A; 56C; 71K;
                               142      225/35R19 88Y 21B; 22F; 24J; 24M;                 723; 73C; 74A; 743
                                                      5FE




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 4                                                        Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 08.06.2017
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..     85 - 110 225/35R19 88  21B; 22F; 22L; 22Q;           Cabrio; Frontantrieb;
                                                            24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R19 89  21B; 22F; 22L; 22Q;           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                            24C; 24D                      723; 73C; 74A; 743
                                     85 - 147 225/35R19 88W 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                            24C; 24D
                                              235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                            24C; 24D
                                              245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                            24C; 24D
                                     85 - 184 235/35R19 91  21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                            24C; 24D
                                              245/35R19 93  21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                            24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
3c           DE*2007/46*0547*.. 77 - 103 245/35R19 89           Frontantrieb; 21B; 22F;   Nicht Passat Alltrack
3C           e1*2001/116*0307*..,                               22L; 22Q; 24C; 244;       (Cross); ab
               e1*2007/46*0502*..,                              247; 5FM; 54A             e1*2001/116*0307*24;
               e1*2007/46*0547*..    77 - 125 225/35R19 88W     Frontantrieb; 21B; 22H;   bis
                                                                22L; 22Q; 241; 244;       e1*2001/116*0307*36;
                                                                246; 5FE                  Kombi; Limousine;
                                     77 - 155 225/35R19 88Y     Frontantrieb; 21B; 22H;   Allradantrieb;
                                                                22L; 22Q; 241; 244;       Frontantrieb;
                                                                246; 5FE                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/35R19 91      21B; 22F; 22L; 22Q;       12A; 51A; 56C; 573;
                                                                24C; 244; 247             71K; 723; 73C; 74A;
                                              245/35R19 89W     21B; 22F; 22L; 22Q;       743
                                                                24C; 244; 247; 5FM;
                                                                54A
                                     77 - 220 235/35R19 91Y     21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                                24C; 244; 247
                                              245/35R19 93      21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                                24C; 244; 247; 54A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 4                                                        Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 08.06.2017
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 21B; 22H;           nur bis
                                                        22L; 22Q; 24C; 24D;               e1*2001/116*0307*23;
                                                        5FE                               Kombi; Limousine;
                                          245/35R19 89  Frontantrieb; 21B; 22F;           Allradantrieb;
                                                        22L; 22Q; 24C; 24D;               Frontantrieb;
                                                        54A                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                 75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 21B; 22H;           12A; 51A; 56C; 573;
                                                        22L; 22Q; 24C; 24D;               71K; 723; 73C; 74A;
                                                        5FE                               743
                                          235/35R19 91  21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                        24C; 24D
                                          245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                        24C; 24D; 54A
                                 75 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                        24C; 24D
                                          245/35R19 93Y 21B; 22F; 22L; 22Q;
                                                        24C; 24D; 54A

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
3CC          e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/35R19 91     21B; 21N; 22B; 22F;           Limousine;
                                                            24C; 24D                      Allradantrieb;
                                    100 - 220 235/35R19 91Y 21B; 21N; 22B; 22F;           Frontantrieb;
                                                            24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R19 89Y 21B; 21J; 22B; 22F;           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                            24C; 24D                      723; 73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 225/35R19 88          22I; 24J; 24M; 51J        Coupe; Frontantrieb;
                                          235/35R19 87          22B; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/35R19 89          22B; 24C; 24D             12A; 32I; 51A; 56C;
                                          255/30R19 91          22B; 24D; 57F; 673        71K; 723; 73C; 74A;
                                 90 - 195 235/35R19 91Y         22B; 24J; 24M             743
                                          245/35R19 93          22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 147 235/40R19 92         22I; 24J; 24M; 51J        Allradantrieb;
             e1*2007/46*0487*..            245/40R19 94         21P; 22B; 22H; 24D;       Frontantrieb;
                                                                24J                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R19 98      21P; 22B; 22H; 22P;       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                24D; 24J                  723; 73C; 74A; 743
                                              255/40R19 96      21P; 22B; 22H; 24D;
                                                                24J




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 4                                                        Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 08.06.2017
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                                                                                                     Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3BG          e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/35R19 88W 21B; 22F; 24C; 24M;              10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0157*..                            5FE                              12A; 51A; 56C; 573;
                                  74 - 142 225/35R19     21B; 22F; 24C; 24M;              71K; 723; 73C; 74A;
                                                         53S                              743
                                           225/35R19 88Y 21B; 22F; 24C; 24M;
                                                         5FE
3BS          e1*2001/116*0173*.., 202      235/35R19 91  21P; 22B; 22F; 24C;              10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0173*..                            24D                              12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 743

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
3D           e1*2001/116*0189*.., 165 - 246 245/40R19 98  22B; 24J; 24M; 5JA              nur Fz bis 250km/h;
             e1*98/14*0189*..     165 - 331 255/40R19 100 22B; 24C; 24M; 5KA;             nicht V10 Diesel;
                                                          530                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                  177       255/40R19 96  22B; 24C; 24M; 5IE              12A; 51A; 533; 56C;
                                                                                          573; 71K; 723; 729;
                                                                                          73C; 74A; 743

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 08.06.2017
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21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 08.06.2017
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       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
       "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
       Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
       geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 08.06.2017
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                                                                                                      Seite: 9 von 10
52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
     freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
     Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6

ANLAGE: 4                                                        Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 08.06.2017
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                                                                                                    Seite: 10 von 10
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter
     Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes
     Gutachten vorliegt.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.