Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 4 Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.06.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 27 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Distanzscheibe Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Distanzscheibe (kg) (mm) datum 275112571DS 396 8,5x19 LK112 S22028-5mm 57,1 Aluminium 775 2260 04/11 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/35R19 91Y 21B; 22F; 24C; 24D; Cabrio; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 235/35R19 91Y 21B; 22F; 24C; 24D; Cabrio; e1*98/14*0177*.. 5GG 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.., 253 235/35R19 91 21B; 22Q; 24C; 24D AUDI S4; nur bis e1*98/14*0151*.. e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 235/35R19 21B; 22F; 24C; 24M; ab 53S e1*2001/116*0151*10; 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 24M Kombi; Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 4 Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.06.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 253 235/35R19 91 21B; 22Q; 24C; 24D; AUDI S4; ab 5GG e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 235/35R19 21B; 22F; 24C; 24M; nur bis e1*98/14*0151*.. 53S e1*2001/116*0151*09; 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 24M Kombi; Limousine; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 191 - 250 245/35R19 93Y 21B; 22F; 24J; 24M; nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. 367; 52L Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 21P; 22F; 24C; 24D; Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 5GG Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 21P; 22F; 24C; 24D; Allradantrieb; Nicht 5HA Allroad Quattro; 255/35R19 96 21B; 22F; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19 21B; 22I; 24J; 24M; Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 245/40R19 94 21B; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573; 255/35R19 96 21B; 22B; 24J; 24M 71K; 723; 729; 73C; 255/40R19 96 21B; 22B; 24J; 24M; 74A; 743 54A 155 - 257 245/35R19 93Y 21P; 22I; 24J; 24M; 5HA Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 4 Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.06.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QB6 e1*2001/116*0243*.. 253 235/35R19 91Y 21B; 22F; 24C; 24D; Cabrio; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: AUDI RS6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0190*.., 331 - 353 255/35R19 21B; 22F; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0190*.. 51G 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 225/35R19 88Y 21B; 22F; 24J; 248; Kombi; Frontantrieb; 3RN e9*2007/46*0011*.. 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 244; 12A; 51A; 56C; 71K; 54A 723; 729; 73C; 74A; 743 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 225/35R19 88Y 21B; 22F; 24J; 248; Stufenheck; 3RN e9*2007/46*0011*.. 5FE Frontantrieb; 235/35R19 91 21B; 22F; 24C; 244; 10B; 11G; 11H; 11K; 54A 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3U e11*98/14*0187*.. 74 - 110 225/35R19 88W 21B; 22F; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 5FE 12A; 51A; 56C; 71K; 142 225/35R19 88Y 21B; 22F; 24J; 24M; 723; 73C; 74A; 743 5FE Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 4 Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.06.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: EOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 21B; 22F; 22L; 22Q; Cabrio; Frontantrieb; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R19 89 21B; 22F; 22L; 22Q; 12A; 51A; 56C; 71K; 24C; 24D 723; 73C; 74A; 743 85 - 147 225/35R19 88W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D 235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D 245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D 85 - 184 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D 245/35R19 93 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 103 245/35R19 89 Frontantrieb; 21B; 22F; Nicht Passat Alltrack 3C e1*2001/116*0307*.., 22L; 22Q; 24C; 244; (Cross); ab e1*2007/46*0502*.., 247; 5FM; 54A e1*2001/116*0307*24; e1*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 21B; 22H; bis 22L; 22Q; 241; 244; e1*2001/116*0307*36; 246; 5FE Kombi; Limousine; 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 21B; 22H; Allradantrieb; 22L; 22Q; 241; 244; Frontantrieb; 246; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q; 12A; 51A; 56C; 573; 24C; 244; 247 71K; 723; 73C; 74A; 245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q; 743 24C; 244; 247; 5FM; 54A 77 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 244; 247 245/35R19 93 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 244; 247; 54A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 4 Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.06.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 21B; 22H; nur bis 22L; 22Q; 24C; 24D; e1*2001/116*0307*23; 5FE Kombi; Limousine; 245/35R19 89 Frontantrieb; 21B; 22F; Allradantrieb; 22L; 22Q; 24C; 24D; Frontantrieb; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 21B; 22H; 12A; 51A; 56C; 573; 22L; 22Q; 24C; 24D; 71K; 723; 73C; 74A; 5FE 743 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D 245/35R19 89W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D; 54A 75 - 220 235/35R19 91Y 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D 245/35R19 93Y 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C; 24D; 54A Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 235/35R19 91 21B; 21N; 22B; 22F; Limousine; 24C; 24D Allradantrieb; 100 - 220 235/35R19 91Y 21B; 21N; 22B; 22F; Frontantrieb; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R19 89Y 21B; 21J; 22B; 22F; 12A; 51A; 56C; 71K; 24C; 24D 723; 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 225/35R19 88 22I; 24J; 24M; 51J Coupe; Frontantrieb; 235/35R19 87 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R19 89 22B; 24C; 24D 12A; 32I; 51A; 56C; 255/30R19 91 22B; 24D; 57F; 673 71K; 723; 73C; 74A; 90 - 195 235/35R19 91Y 22B; 24J; 24M 743 245/35R19 93 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 147 235/40R19 92 22I; 24J; 24M; 51J Allradantrieb; e1*2007/46*0487*.. 245/40R19 94 21P; 22B; 22H; 24D; Frontantrieb; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R19 98 21P; 22B; 22H; 22P; 12A; 51A; 56C; 71K; 24D; 24J 723; 73C; 74A; 743 255/40R19 96 21P; 22B; 22H; 24D; 24J Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 4 Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.06.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/35R19 88W 21B; 22F; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0157*.. 5FE 12A; 51A; 56C; 573; 74 - 142 225/35R19 21B; 22F; 24C; 24M; 71K; 723; 73C; 74A; 53S 743 225/35R19 88Y 21B; 22F; 24C; 24M; 5FE 3BS e1*2001/116*0173*.., 202 235/35R19 91 21P; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0173*.. 24D 12A; 51A; 56C; 71K; 723; 73C; 74A; 743 Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3D e1*2001/116*0189*.., 165 - 246 245/40R19 98 22B; 24J; 24M; 5JA nur Fz bis 250km/h; e1*98/14*0189*.. 165 - 331 255/40R19 100 22B; 24C; 24M; 5KA; nicht V10 Diesel; 530 10B; 11G; 11H; 11K; 177 255/40R19 96 22B; 24C; 24M; 5IE 12A; 51A; 533; 56C; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 743 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 4 Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.06.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 4 Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.06.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 4 Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.06.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 52L) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 4 Radtyp: 396 8,5x19 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.06.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes Gutachten vorliegt. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.