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							Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG

ANLAGE: 14 AUDI                                                     Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 04.10.2011
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Fahrzeughersteller                        : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 EH2+            Einpreßtiefe (mm)       : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.        zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff       Rad-        Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                   last        umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)        (mm)     datum
325112571           396 8,5x19 LK112         Ø73.1 Ø57.1                  57,1    Aluminium    775       2260     04/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : B5
                                            120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 21B; 22F; 22L; 24C; 24D;              Cabrio;
                                                        5FE                                   Frontantrieb;
                                 75 - 147 225/35R19 88Y 21B; 22F; 22L; 24C; 24D;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        5FE                                   12A; 51A; 56C; 71K;
                                          235/35R19 91 21B; 21N; 22F; 22L; 24C;               723; 73C; 74A; 74P
                                                        24D; 54A
                                          245/30R19 89Y 22F; 22L; 24D; 57F; 677
                                          255/30R19 91 22F; 22L; 24D; 57F; 671;
                                                        673

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen               Auflagen zu Reifen              Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*. 66 - 110 225/35R19 88W        21B; 22F; 22L; 22Q; 24C;        Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                              24D; 5FE                        Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..         235/35R19 87W        21B; 22F; 22L; 22Q; 24C;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                              24D; 5ET                        12A; 51A; 56C; 573;
                                       66 - 147 225/35R19 88Y 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C;        71K; 723; 73C; 74A;
                                                              24D; 5FE                        74P
                                                255/30R19 91 Frontantrieb; 22F; 22L;
                                                              22Q; 24D; 57F; 585; 671
                                       66 - 195 235/35R19 91 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C;
                                                              24D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen              Auflagen zu Reifen               Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 142 225/35R19           21B; 22B; 22F; 24C;              Limousine;
               e1*98/14*0013*..                              24M; 367; 53S                    Frontantrieb;
                                               225/35R19 88Y 21B; 22B; 22F; 24C;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             24M; 367; 5FE                    12A; 32I; 51A; 56C;
                                                                                              71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG

ANLAGE: 14 AUDI                                                     Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 04.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen              Auflagen zu Reifen               Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  81 - 132 225/35R19           21B; 22B; 22F; 24C;              Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..                              24M; 367; 53S                    Allradantrieb;
                                               225/35R19 88Y 21B; 22B; 22F; 24C;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             24M; 367; 5FE                    12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P
B5             e1*93/81*0013*..,     55 - 142 225/35R19      21B; 22B; 22F; 24C;              Kombi; Frontantrieb;
               e1*98/14*0013*..                              24M; 367; 53S                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                               225/35R19 88Y 21B; 22B; 22F; 24C;              12A; 51A; 56C; 71K;
                                                             24M; 367; 5FE                    723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.. 253       235/35R19 91Y 21P; 22H; 24J; 24M; 366; Cabrio;
                                                         5GG                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                  71K; 723; 729; 73C;
                                                                                  74A; 74P
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 235/35R19 91Y 21P; 22H; 24J; 24M; 366; Cabrio;
             e1*98/14*0177*..                            5GG                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                  71K; 723; 729; 73C;
                                                                                  74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 253           235/35R19 91       24J; 24M; 5GG               AUDI S4; ab
                                                                                              e1*2001/116*0151*10;
                                                                                              Kombi; Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
8E             e1*2001/116*0151*.., 253        235/35R19 91       24J; 24M                    AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                                                                           e1*2001/116*0151*09;
                                                                                           Kombi; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P
8E             e1*2001/116*0151*..   75 - 188 235/35R19           21B; 22F; 24J; 24M; 367; ab
                                                                  53S                      e1*2001/116*0151*10;
                                               235/35R19 91       21B; 22F; 24J; 24M; 367 Kombi; Limousine;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG

ANLAGE: 14 AUDI                                                     Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 04.10.2011
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                                                                                                        Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 235/35R19              21B; 22F; 24J; 24M; 367;    nur bis
               e1*98/14*0151*..                                   53S                         e1*2001/116*0151*09;
                                               235/35R19 91       21B; 22F; 24J; 24M; 367     Kombi; Limousine;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                              71K; 723; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/35R19              21B; 22B; 22F; 24D; 24J; ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..                                   53S                      Serienbereifung
                                                                                           ohne 215/55R16;
                                                                                           breite Achsen;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; AF5; AF8
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/35R19           21B; 22B; 24D; 24J; 53S nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                                                                          nicht für
                                                                                          gepanzerte Fz; ab
                                                                                          e1*98/14*0051*17;
                                                                                          Serienbereifung
                                                                                          ohne 215/55R16;
                                                                                          breite Achsen;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; AF5; AF8
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 235/35R19            21B; 22B; 24D; 24J; 53S ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                                                                              Serienbereifung mit
                                                                                              215/55R16; schmale
                                                                                              Achsen;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; AF6; AF8




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG

ANLAGE: 14 AUDI                                                     Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 04.10.2011
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                                                                                                        Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 235/35R19             21B; 22B; 24D; 24J; 53S nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                                                                           nicht für
                                                                                           gepanzerte Fz; ab
                                                                                           e1*98/14*0051*17;
                                                                                           Serienbereifung mit
                                                                                           215/55R16; schmale
                                                                                           Achsen;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; AF6; AF8
4B             e1*96/27*0051*..,     81 - 142 235/35R19           21B; 21J; 22B; 22F; 24C; nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                   24D; 367; 53S            nicht für
                                               235/35R19 91       21B; 21J; 22B; 22F; 24C; gepanzerte Fz; nur
                                                                  24D; 367                 bis
                                                                                           e1*98/14*0051*16;
                                                                                           Kombi; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                      Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19 21P; 22I; 51G                           Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..            245/40R19 94        21P; 22I                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R19 96        21P; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 56C; 573;
                                              255/40R19 96        21B; 22I; 24J; 24M; 54A     71K; 723; 729; 73C;
                                    155 - 257 245/35R19 93Y       21P; 22I; 5HA               74A; 74P
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y        22H; 24J; 24M; 5GG          Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..   89 - 257 245/35R19 93Y 21P; 22F; 24D; 24J; 5HA Front- u.
                                              255/35R19 96 21P; 22F; 24C; 24D       Allradantrieb;
                                                                                    Nicht Allroad
                                                                                    Quattro;
                                                                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                    12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                    71K; 723; 729; 73C;
                                                                                    74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG

ANLAGE: 14 AUDI                                                     Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 04.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 265 245/40R19 94Y           22B; 24J; 24M; 5HI          nicht für
             e1*98/14*0005*..   110 - 309 245/40R19 98Y           22B; 24J; 24M               gepanzerte Fz;
                                          255/40R19 96Y           21B; 22B; 24J; 24M          Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12A; 51A; 56C;
                                                                                              71K; 723; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P
4E             e1*2001/116*0198*.    154 - 257 245/40R19 94Y 24J; 24M; 5HI                    nicht für Fz. m.
                                               255/40R19 96Y 21B; 24J; 24M; 5IE               Keramikbremse;
                                     154 - 331 255/40R19     21B; 24J; 24M; 51G               nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76T; 765

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 235/35R19 91          21P; 22H; 22L; 22P; 24J; Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..                                24M                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                     118 - 184 245/35R19 93       21P; 22H; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                  24D                      723; 73C; 74A; 74P;
                                               255/35R19 92       21P; 22H; 22L; 22Q; 24C; 76T
                                                                  24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG

ANLAGE: 14 AUDI                                                     Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 04.10.2011
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                                                                                                        Seite: 6 von 9
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG

ANLAGE: 14 AUDI                                                     Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 04.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
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       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
       "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
       Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
       geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG

ANLAGE: 14 AUDI                                                     Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 04.10.2011
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                                                                                                        Seite: 8 von 9
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0232-11-WIRD-TG

ANLAGE: 14 AUDI                                                     Radtyp: 396 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 04.10.2011
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                                                                                                        Seite: 9 von 9
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
     Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.