TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2023-IR-AT-AU-RR-EX-0-000399 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 5 T E I L E G U T A C HT E N TGA-Art: 13.1 366-0144-18-WIRD-TG/N12 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72654 Neckartenzlingen Art: Sonderrad 9 J X 21 EH2+ Typ: WP292 9Jx21 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XI X StV ZO die Abnahme des Ein - oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sach verständigen oder Prüfer für den Kraft fahrzeugverkehr oder durch einen Kraft fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute gültigen Vorschrift en der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an de n Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrz euges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 EH2+ Radtyp: WP292 9Jx21 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp WP292 10,5Jx21 in der Größe 10 1/2 J x 21 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum 510863440 WP292 ET40 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 40 795 2382 11/17 510863440 WP292 ET40 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 40 835 2248 11/17 510863440 WP292 ET40 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 40 850 2210 11/17 510873140 WP292 ET40 ohne 108/5 73,1 40 850 2210 11/17 511257135 WP292 ET35 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 35 825 2272 11/17 511257135 WP292 ET35 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 35 845 2223 11/17 511257135 WP292 ET35 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 35 850 2210 11/17 511266535 WP292 ET35 Ø73,1 - Ø66,5 112/5 66,5 35 820 2297 11/17 511266535 WP292 ET35 Ø73,1 - Ø66,5 112/5 66,5 35 825 2272 11/17 511266535 WP292 ET35 Ø73,1 - Ø66,5 112/5 66,5 35 850 2210 11/17 511266535DS10 WP292 ET35 BCF22023 112/5 66,5 25 815 2297 11/17 511266535DS10 WP292 ET35 BCF22023 112/5 66,5 25 835 2248 11/17 511266535DS10 WP292 ET35 BCF22023 112/5 66,5 25 850 2210 11/17 511273135 WP292 ET35 ohne 112/5 73,1 35 850 2210 11/17 5114367140 WP292 ET40 Ø73,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 40 820 2297 11/17 5114367140 WP292 ET40 Ø73,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 40 850 2210 11/17 5114370540DS1 WP292 ET40 15187S 114,3/5 70,5 25 850 2210 11/17 5mm 5114373140 WP292 ET40 ohne 114,3/5 73,1 40 850 2210 11/17 512072635 WP292 ET35 Ø74,1 - Ø72,6 120/5 72,6 35 850 2210 11/17 512073135 WP292 ET35 ohne 120/5 74,1 35 850 2210 11/17 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH : : D-72654 Neckartenzlingen Handelsmarke : JMS-Fahrzeugteile GmbH Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 14,8 kg I.2. Radanschluss siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510863440: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : WP292 9Jx21 Radausführung : -- : WP292 ET40 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 EH2+ Radtyp: WP292 9Jx21 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Radgröße : -- : 9 J X 21 EH2+ Einpreßtiefe : -- : ET25 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 11/17 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : VIA Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0144-18-W IRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom 26.04.2018. Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Technischer Bericht 366-0144-18-WIRD-TB 26.04.2018 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE Technischer Bericht BCF13444BES 30mm 03.09.2020 TÜV RHEINLAND DS III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprec hen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. - Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 EH2+ Radtyp: WP292 9Jx21 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungs verfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 EH2+ Radtyp: WP292 9Jx21 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 AUDI, SEAT, S.A., SKODA, 511257135; 511257135; 35 27.01.2023 liegt bei VOLKSWAGEN 511257135 2 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ AG, 511266535; 511266535; 35 18.03.2021 liegt bei DAIMLER (D), 511266535 MERCEDES-AMG, QUATTRO GmbH 3 BMW AG 512072635 35 03.05.2018 liegt bei 4 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 510863440; 510863440; 40 21.05.2021 liegt bei Jaguar Land Rover Limited, 510863440 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION 5 HYUNDAI Motor Company, 5114367140; 5114367140 40 08.03.2023 liegt bei HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MASERATI S.p.A., MAZDA, Mazda Motor Corporation 6 FORD MOTOR 5114370540DS15mm 25 27.06.2018 liegt bei 7 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511266535DS10; 25 17.01.2023 liegt bei BMW, BMW AG, DAIMLER (D), 511266535DS10; MERCEDES, MERCEDES-AMG, 511266535DS10 MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Fleischer Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017 Wien, 14.04.2023 HOT Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MASERATI S.p.A., MAZDA, Mazda Motor Corporation Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 21 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114367140 WP292 ET40 Ø73,1 - Ø67,1 67,1 Aluminium 820 2297 11/17 5114367140 WP292 ET40 Ø73,1 - Ø67,1 67,1 Aluminium 850 2210 11/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø67,1; Nabenkappe: 136; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : FE; NE 127 Nm für Typ : TM Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TM e4*2007/46*1318*.. 110 - 147 245/40R21 100 24J; 248; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R21 102 24M; 241; 246; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27I 721; 725; 73C; 74A; 265/35R21 101 21B; 21N; 22I; 241; 74H; 74P 244; 246; 247; 54A Verkaufsbezeichnung: IONIQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NE e9*2018/858*11054*.. 42 - 81 235/45R21 101 24J; 248; 26P; 772 Allradantrieb; 245/40R21 100 24J; 248; 26P; 772 Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: NEXO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e9*2007/46*6592*.. 32 245/35R21 96 24J; 247; 26B; 26N Wasserstoffbetrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø67,1; Nabenkappe: 136; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : MQ4 127 Nm für Typ : CV Verkaufsbezeichnung: EV6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CV e9*2018/858*11073*.. 42 - 81 235/45R21 101 24J; 248; 26B; 27I Allradantrieb; 245/40R21 100 242; 245; 248; 26B; Heckantrieb; Elektro; 26N; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 255/40R21 102 24M; 242; 245; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B 721; 725; 73C; 74A; 265/40R21 105 24C; 244; 247; 26B; 74H; 74P 26N; 27B 275/35R21 99 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MQ4 e4*2007/46*1530*.. 132 - 148 255/40R21 102 24C; 24M; 26B; 27B inkl. Hybrid; 265/40R21 105 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26N; 27B 12A; 51A; 71C; 71K; 275/35R21 99 24C; 244; 247; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27B 74H; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MASERATI S.p.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø67,1; Nabenkappe: 136; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M156 e3*2007/46*0224*.. 184 - 257 265/40R21 105 LEVANTE (Modell 161); 275/40R21 107 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø67,1; Nabenkappe: 136; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : GH; KE; KF; KFE 130 Nm für Typ : KH01 Verkaufsbezeichnung: CX-60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KH01 e13*2018/858*00255*. 141 - 187 235/45R21 101 mit . 245/40R21 100 Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 245/40R21 100 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 255/40R21 102 24J; 248; 26P; 27I 5; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 245/35R21 96 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 255/35R21 98 24J; 248; 26P; 27I 5; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KFE e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 245/35R21 96 24J; 248; 26P; 27I nur CX-5; 255/35R21 98 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P KFE e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 245/40R21 100 24J; 248; 26P; 27I nur CX-5; 255/40R21 102 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 245/35R21 96 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX- 255/35R21 98 24J; 248; 26P; 27I 5; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 245/40R21 100 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX- 255/40R21 102 24J; 248; 26P; 27I 5; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren d ie Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 772) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 255/45R20 ausgerüstet sind. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: FE Genehm.Nr.: e9*2007/46*6592*.. Handelsbez.: NEXO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 245 VA 27B x = 315 y = 295 HA 27I x = 265 y = 245 HA 26B x = 355 y = 295 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 295 8 VA 27F x = 315 y = 295 10 HA 27H x = 315 y = 295 8 HA 26J x = 355 y = 295 20 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: TM Genehm.Nr.: e4*2007/46*1318*.. Handelsbez.: HYUNDAI SANTA FE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 255 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 10 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: NE Genehm.Nr.: e9*2018/858*11054*.. Handelsbez.: IONIQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 250 VA 26P x = 225 y = 200 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: CV Genehm.Nr.: e9*2018/858*11073*.. Handelsbez.: EV6 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 235 VA 27B x = 300 y = 390 HA 27I x = 250 y = 340 HA 26B x = 320 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 285 25 VA 26N x = 320 y = 285 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: MQ4 Genehm.Nr.: e4*2007/46*1530*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 220 VA 27I x = 260 y = 235 HA 27B x = 310 y = 285 HA 26B x = 320 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 270 8 VA 26J x = 320 y = 270 25 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: KF Genehm.Nr.: e13*2007/46*1803*.. Handelsbez.: MAZDA CX-5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA 26B x = 345 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 340 y = 410 7 HA 26N x = 345 y = 400 6 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: KE Genehm.Nr.: e13*2007/46*1247*.. Handelsbez.: MAZDA CX-5 Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA 26B x = 345 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 340 y = 410 7 HA 26N x = 345 y = 400 6 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 5 Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.03.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA 26B x = 345 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 340 y = 410 7 HA 26N x = 345 y = 400 6 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: WP292 9Jx21 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.04.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: WP292 9Jx21 des Herstellers /Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72654 Neckartenzlingen Datum: 14.04.2023 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschei n /Anbaubestätigung /Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen /Hinweise /Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahm e: a.a.S.o.P./Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -