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							             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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             Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan
                                                        International S. A.
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             69B                 AC515 PCD 112           ohne                        66,5                    735     2200    01/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
§ 22 50891




             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91          11A; 22I; 51J              AUDI A4 bis MJ2015;
                                                       245/35R19 93          11A; 22I; 51J              Limousine;
                                                       255/35R19             51G                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A
             B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 235/35R19 91     11A; 22I; 51J              AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..             245/35R19 93     11A; 22I; 51J              Kombi; Frontantrieb;
                                                            255/35R19        51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A
             B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/35R19 91    5GG; 51J                   AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                                                         Nicht A4 Allroad
                                                                                                        Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                                        MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A
             B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/35R19 91    51J                        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                        AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98  51J                             Nur A6 allroad
             4G1          e13*2007/46*1147*..           255/40R19 100                                 quattro;
                                                        255/45R19     51G                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                      765; AFY; FGC; PDB
             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94     5HI                      Nur A6; nicht A6
             4G1            e13*2007/46*1147*..   100 - 245 235/40R19 92Y    5GM; 57E; 67H            allroad quattro;
                                                            235/40R19 96     52J                      Kombi; Stufenheck;
                                                            235/45R19 95     57E; 67K                 Allradantrieb;
                                                            235/45R19 95     52J                      Frontantrieb;
                                                            245/40R19 98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R19 96Y                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                            255/40R19        51G                      721; 73C; 74A; AFY;
                                                                                                      FGC; PDB

             Verkaufsbezeichnung:     A6 LIMOUSINE HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   255/40R19                51G                      nur Limousine
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
§ 22 50891




                                                                                                      74A; 765; AFY; FGC;
                                                                                                      PDB

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 212K
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 212 (Baureihe W213)
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 245G; 639/4; 212; 245; 117; 176 AMG; 212K; 215; 204 K;
                                                       204 X; 639; 245G AMG; 204; 176
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 117; 176; 176 AMG; 204; 204 K; 212; 212K; 245;
                                                       245G; 245G AMG
                                                       150 Nm für Typ : 215; 639; 639/4
                                                       150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen         Auflagen zu Reifen Auflagen
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    265    235/35R19 91Y 11A; 26N; 26P; 27H  A 45 AMG;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     73C; 74C
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96                      nicht Sportfahrwerk;
                                                                                       GLA; nicht
                                                                                       Fahrdynamik Paket;
                                                                                       nicht Offroad-
                                                                                       Fahrwerk;
                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74C; DBS
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96                      Sportfahrwerk; GLA;
                                            265 - 280 225/45R19 M+S 52J                nicht Offroad-
                                                                                       Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                       Paket; Allradantrieb;
                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74C
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96                      nicht Sportfahrwerk;
                                            265 - 280 225/45R19 M+S 52J                GLA; nicht
                                                                                       Fahrdynamik Paket;
                                                                                       Offroad-Fahrwerk;
                                                                                       Allradantrieb;
§ 22 50891




                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74C

             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 248; 26P                     A-Klasse;
                                             265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; DBS

             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             176 AMG      e1*2007/46*1163*.. 265     235/35R19 91Y 11A; 26N; 26P; 27H                 A 45 AMG;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C

             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88          11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 246; 248; 26N;              CLA; nicht
                                                                     26P; 5FE                         Sportfahrwerk; CLA
                                                       235/35R19 91  11A; 24J; 248; 26B;              Limousine; CLA
                                                                     26N                              Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 765
             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 160 225/35R19 88W 11A; 248; 26P                A-Klasse;
                                                  265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 52J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; DBS
             245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 26B; 26J               CLA; CLA Limousine;
                                                            235/35R19 91  11A; 26B; 26J; 27H          CLA Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 246; 248; 26N;          nicht Sportfahrwerk;
§ 22 50891




                                                                         26P; 5FE                     CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 765
             245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 26B; 26J               CLA; CLA Limousine;
                                                                                                      CLA Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26B;          CLA; Sportfahrwerk;
                                                                         26J                          CLA Limousine; CLA
                                                           235/35R19 91  11A; 24J; 248; 26B;          Shooting brake;
                                                                         26J; 27H                     Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 25
             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26B;              CLA; Sportfahrwerk;
                                                                     26J                              CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/45R19 96                               nicht Sportfahrwerk;
                                                                                                      GLA; nicht
                                                                                                      Fahrdynamik Paket;
                                                                                                      nicht Offroad-
                                                                                                      Fahrwerk;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; DBS
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/45R19 96                               Sportfahrwerk; GLA;
                                                  265 - 280 225/45R19 M+S 52J                         nicht Offroad-
                                                                                                      Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                                      Paket; Allradantrieb;
§ 22 50891




                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/45R19 96                               nicht Sportfahrwerk;
                                                  265 - 280 225/45R19 M+S 52J                         GLA; nicht
                                                                                                      Fahrdynamik Paket;
                                                                                                      Offroad-Fahrwerk;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C

             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 26P; 5FE           bis
                                                        255/30R19 91  11A; 27H; 27I; 57F; 673 e1*2001/116*0431*36;
                                                                                              Coupe; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74C
             204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 5FE                      Nur Baureihe 204;
                                                        235/35R19 91Y 11A; 24J; 24M           Limousine;
                                                        255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F;     Heckantrieb;
                                                                      671; 673                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74C
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 25
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y        5FE                      Nur Baureihe 204; Nur
                                                        235/35R19 91         11A; 24J; 24M            4-MATIC; Limousine;
                                              120 - 225 235/35R19 91Y        11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C
             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 26P; 5HA               Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                                                       neue C-Klasse;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb; nur
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C
             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 26P; 6AE;          Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                          672                          neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                                                      Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 50891




                                                                                                      73C; 74C
             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E;          bis
                                                                          670; 673                    e1*2001/116*0457*24;
                                                            235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 22M;         Kombi; Heckantrieb;
                                                                          24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 22L;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                          24M; 57F; 671; 673          73C; 74C
             204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M;         Nur 4-MATIC; bis
                                                                          24J; 24M                    e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                      Kombi;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C

             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 246; 248; 26N;               CLA; nicht
                                                                    26P; 5FE                          Sportfahrwerk; CLA
                                                      235/35R19 91  11A; 24J; 248; 26B;               Limousine; CLA
                                                                    26N                               Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 765
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 25
             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26B;               CLA; Sportfahrwerk;
                                                                    26J                               CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C
             117            e1*2007/46*1007*..   80 - 155 225/35R19 88W 11A; 246; 248; 26B;           CLA; Sportfahrwerk;
                                                                        26J                           CLA Limousine; CLA
                                                          235/35R19 91  11A; 24J; 248; 26B;           Shooting brake;
                                                                        26J; 27H                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C
             117            e1*2007/46*1007*..   80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 246; 248; 26N;           nicht Sportfahrwerk;
                                                                        26P; 5FE                      CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
§ 22 50891




                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 765

             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             215          e1*98/14*0113*..  368            245/40R19         10N; 11A; 51G            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74C
             215            e1*98/14*0113*..     220 - 326 245/40R19         10N; 11A; 51G            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 729;
                                                                                                      73C; 74C

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 225/40R19 93Y        GA4; 12I; 5HA; 6AE       Baureihe W213;
                                                        225/45R19 96Y        GA8; XFB; 12I; 5IE       Heckantrieb;
                                                        235/40R19 96Y        GAR; XFD; 12I; 5IE       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/35R19 95Y        12I; 5HR                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                        245/40R19 98         GAA; XFX; 12I            74C; 83C
                                                        255/35R19 99Y        11A; 12A; 26P
                                                        255/40R19 96Y        11A; 12A; 26P; 5IE
             212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y                                 Baureihe W212;
                                                        275/30R19            22I; 247; 248; 51G;      Stufenheck;
                                                                             56G; 57F; 575            Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74C
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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                                                                                                                  Seite: 8 von 25
             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J                             Baureihe W212;
                                              100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X                        Stufenheck;
                                                        245/35R19 93Y                                 Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19             GAQ; 51G                 Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 75I
             212K           e1*2007/46*0200*..   100 - 245 245/35R19 93      57E; 572; 67C; 68R       Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76A

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W                                 GLK; Allradantrieb;
                                                        235/50R19 99  57F                             Heckantrieb;
§ 22 50891




                                                        245/45R19 98                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/45R19 100 57F; 575                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 765

             Verkaufsbezeichnung:    VITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             639/4        L275                   65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 75I

             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A               Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 75I

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : H15 (Kugelbund)
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : H15
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             H15          e11*2007/46*2977*.. 125         225/45R19 92                                QX30; Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C
             H15            e11*2007/46*2977*..   80 - 155 225/45R19 92                               Q30; Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
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                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§ 22 50891




                  des Reifens) herzustellen.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 50891




                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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                   wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                   berücksichtigen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R19
                                 Hinterachse:                        285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 50891




             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1300kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1420kg.
             670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                 Hinterachse:                          265/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                 Hinterachse:                          255/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                 Hinterachse:                          255/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 50891




                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                 Hinterachse:                          255/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                 Hinterachse:                          295/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                 Hinterachse:                          265/35R19
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/45R19
                                 Hinterachse:                        265/40R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                 Hinterachse:                          275/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§ 22 50891




                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                 Hinterachse:                          265/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/40R19
                                 Hinterachse:                        245/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                  Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                  serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                  zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
§ 22 50891




                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
                  nicht zulässig.
             AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                  (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
                  (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/40R19
                  Hinterachse: 255/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/45R19
                  Hinterachse: 255/40R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/40R19
                  Hinterachse: 275/35R19
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 235/35R19
                  Hinterachse: 275/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 235/40R19
                  Hinterachse: 265/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
                  (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 50891




                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/45R19
                                 Hinterachse:                          245/40R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                 Hinterachse:                          265/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/40R19
                                 Hinterachse:                        275/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 09.01.2017
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                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                 Hinterachse:                          285/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50891
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 09.01.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        245G
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
                     Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                     Variante(n):        Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 280             y = 330                VA
                           26P                        x = 230             y = 280                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           27F                      x = 300       y = 320          18               HA
§ 22 50891




                           27H                      x = 300       y = 320           8               HA
                           26J                      x = 280       y = 330           8               VA
                           26N                      x = 280       y = 330          30               VA
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 09.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 19 von 25

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        204
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
                     Handelsbez.:        C-KLASSE

                     Variante(n):        ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           26B                       x = 300             y = 350                 VA
                           26P                       x = 240             y = 285                 VA
                           27B                       x = 300             y = 350                 HA
                           27I                       x = 250             y = 300                 HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           26J                     x = 300       y = 350         30                 VA
                           26N                     x = 300       y = 350          8                 VA
§ 22 50891




                           27F                     x = 300       y = 350         30                 HA
                           27H                     x = 300       y = 350          8                 HA
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 09.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 20 von 25

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        117
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1007*..
                     Handelsbez.:        CLA-Klasse

                     Variante(n):        Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26P                        x = 305             y = 335                VA
                           26B                        x = 355             y = 385                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26N                     x = 355       y = 385           8                VA
                           26J                     x = 355       y = 385          18                VA
                           27H                     x = 310       y = 295           8                HA
                           27F                     x = 310       y = 295          13                HA
§ 22 50891
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 09.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 21 von 25

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        245G
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
                     Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                     Variante(n):        Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26P                        x = 305             y = 335                VA
                           26B                        x = 355             y = 385                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           27H                     x = 310       y = 295           8                HA
                           27F                     x = 310       y = 295          13                HA
                           26N                     x = 355       y = 385           8                VA
                           26J                     x = 355       y = 385          18                VA
§ 22 50891
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 09.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        176
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0928*..
                     Handelsbez.:        A-KLASSE

                     Variante(n):        ---

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26P                        x = 200             y = 310                VA
                           26B                        x = 250             y = 350                VA
                           27I                        x = 240             y = 315                HA
                           27B                        x = 290             y = 350                HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           27F                     x = 290       y = 350          25                HA
                           27H                     x = 290       y = 350           8                HA
§ 22 50891




                           26J                     x = 250       y = 350          20                VA
                           26N                     x = 250       y = 350           8                VA
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 09.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        117
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1007*..
                     Handelsbez.:        CLA-Klasse

                     Variante(n):        Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 280             y = 330                VA
                           26P                        x = 230             y = 280                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           27F                      x = 300       y = 320          18               HA
                           27H                      x = 300       y = 320           8               HA
                           26J                      x = 280       y = 330           8               VA
                           26N                      x = 280       y = 330          30               VA
§ 22 50891
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 09.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 24 von 25

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        176
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0928*..
                     Handelsbez.:        A-KLASSE

                     Variante(n):        Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                      Nacharbeit im Bereich               Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                           27I                           x = 240             y = 315              HA
                           27B                           x = 290             y = 350              HA
                           26P                           x = 200             y = 310              VA
                           26B                           x = 250             y = 350              VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich               Aufweiten        Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           27H                      x = 290       y = 350             8             HA
                           27F                      x = 290       y = 350           22,5            HA
§ 22 50891




                           26N                      x = 250       y = 350             8             VA
                           26J                      x = 250       y = 350            20             VA
             Gutachten 366-0088-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50891
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: AC515 8.5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 09.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 25 von 25

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        204
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
                     Handelsbez.:        C-KLASSE

                     Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           27B                       x = 340             y = 260                 HA
                           27I                       x = 290             y = 210                 HA
                           26B                       x = 245             y = 350                 VA
                           26P                       x = 195             y = 300                 VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           27H                     x = 340       y = 260          8                 HA
                           27F                     x = 340       y = 260         28                 HA
§ 22 50891




                           26N                     x = 245       y = 350          8                 VA
                           26J                     x = 245       y = 350         17                 VA