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							             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                        MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             31B                 AC515 PCD112            ohne                        66,5                    735     2260    01/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                        für Typ : B81; B8
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                        für Typ : B8; (Kugelbund)
§ 22 50892




             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                        für Typ : B81; B8; 4H; 4G; 4G1
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                        Typ : 8R1; 8R; 8R2
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                        180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                        200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                        Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 245/35R19 93         51J                        AUDI A5 Sportback;
             B81          e13*2007/46*1084*..           255/35R19            51G                        bis
                                                        255/35R19 92         54F                        e1*2001/116*0430*44;
                                                        265/35R19 94         54F                        4-türig;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76B; 765
             B8             e1*2001/116*0430*..    105 - 245 245/35R19 93    51J                        AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                             255/35R19       51G                        bis MJ2016;
                                                             255/35R19 92    54F                        Allradantrieb;
                                                             265/35R19 94    54F                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76B; 765
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/35R19 94         11A; 22B; 22F; 24D;      AUDI A4 bis MJ2015;
             B81          e13*2007/46*1084*..                                54F                      Nicht A4 Allroad
                                              100 - 245 245/35R19 93         11A; 22B; 22H; 24M;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                             51J                      MJ2016; Kombi;
                                                           255/35R19 92      11A; 22B; 22F; 24D;      Allradantrieb;
                                                                             54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      76B
             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/35R19 93      11A; 22B; 22H; 24M;      AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                              51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                                           255/35R19 92      11A; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             54F                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           265/35R19 94      11A; 22B; 22F; 24D;      729; 73C; 74A; 76B
                                                                             54F
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 265/35R19 94     11A; 22B; 22F; 24D;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                             54F                      AUDI S4 bis MJ2016;
                                                  100 - 245 245/35R19 93     11A; 22B; 22H; 24M;      Limousine;
                                                                             51J                      Allradantrieb;
                                                           255/35R19 92      11A; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             54F                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
§ 22 50892




                                                                                                      76B
             B8             e1*2001/116*0430*..   110 - 260 245/35R19 93     YBC                      A5 Coupé (B9) ab
                                                            255/35R19 96     YBA; YBB                 MJ2016; AUDI S5
                                                                                                      Coupé
                                                           265/30R19 93                               (B9) ab MJ2016;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A
             B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 245/35R19 93     51J                      AUDI A5 Coupe (8T)
                                                            255/35R19        51G                      bis MJ2016;
                                                            265/35R19 94     11A; 22I; 22M; 54F       Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                      765
             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/35R19 93      11A; 22B; 22H; 24M;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                             51J                      Limousine;
                                                           255/35R19 92      11A; 22B; 22F; 24D;      Frontantrieb;
                                                                             54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/35R19 94      11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             54F                      729; 73C; 74A; 76B
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 39
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 235/35R19 91Y 11A; 248; 26P; 27I      Nicht A4 Allroad
             B81          e13*2007/46*1084*.. 260      235/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                             ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                             (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                             Limousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; AG0

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/40R19 94         11A; 26P                 Nur A7 Sportback;
             4G1          e13*2007/46*1147*..           255/35R19 96         11A; 26P                 Coupe; 4-türig;
                                                        255/40R19            51G                      Allradantrieb;
                                                        265/35R19 94         11A; 26B; 270            Frontantrieb;
                                                        265/40R19 98         11A; 26B; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      837; AFY; DEÄ; PDB
             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 255/40R19 100 11A; 245; 27B               Nur A6 allroad
§ 22 50892




             4G1            e13*2007/46*1147*..             255/45R19 100 11A; 245; 27B               quattro;
                                                            265/40R19 98  11A; 24J; 248; 26P;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          27B                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                      765; 837; AFY; DEÄ;
                                                                                                      PDB
             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94  11A; 245; 248; 26P;         Nur A6; nicht A6
             4G1            e13*2007/46*1147*..                           270; 5HI                    allroad quattro;
                                                            265/35R19 94  11A; 24J; 248; 26B;         Kombi; Stufenheck;
                                                                          260; 271; 5HI; 67H          Allradantrieb;
                                                            275/35R19 96  11A; 244; 247; 272;         Frontantrieb;
                                                                          57F; 68S                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/35R19 99  11A; 244; 247; 273;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                          57F; 68G                    721; 73C; 74A; 837;
                                                  100 - 245 245/40R19 98  11A; 245; 248; 26P;         AFY; DEÄ; PDB
                                                                          270
                                                            255/35R19 96Y 11A; 245; 248; 26P;
                                                                          271
                                                            255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26P;
                                                                          271
                                                            265/35R19 98  11A; 24J; 248; 26B;
                                                                          260; 271; 67H
                                                            265/40R19 98  11A; 24J; 248; 26B;
                                                                          260; 271; 67K
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 275/45R19 104 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
             8R1            e13*2007/46*1083*..                                                       200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 740;
                                                                                                      75I; 76O; 83J; PDB
             8R             e13*2007/46*1083*..   100 - 260 275/45R19 104 11A; 24C; 24D               erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
             8R1            e13*2007/46*1083*..                                                       200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 740;
                                                                                                      75I; 83J; PDB

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 275/45R19 104 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 740;
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                                                                                                      75I; 76O; 83J; PDB
             8R2            e13*2007/46*1179*..   100 - 260 275/45R19 104 11A; 24C; 24D               erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 740;
                                                                                                      75I; 83J; PDB

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 275/45R19 104 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 740;
                                                                                                      75I; 76O; 83J; PDB
             8R             e1*2001/116*0473*..   100 - 260 275/45R19 104 11A; 24C; 24D               erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      200 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 740;
                                                                                                      75I; 83J; PDB
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 39
             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 255/45R19            51G                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      180 Nm; kurzer
                                                                                                      Radstand; langer
                                                                                                      Radstand;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      740; 75I; 765; 837;
                                                                                                      AFY; DEÄ; PDB

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                       MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 231; 230; 245G; 172; 176; 117; 204 X; 221; 204; 207; 212;
                                                       218; 245G AMG; 220; 215; 222; 211; 211K; 204 K; 212K
§ 22 50892




             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 212 (Baureihe W213)
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : R1ES (Kugelbund)
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 221
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 117; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212;
                                                       212K; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG
                                                       150 Nm für Typ : R1ES; 215; 220; 221; 222
                                                       150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk;
                                                                    6AA                 Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74C; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             176          e1*2007/46*0928*.. 265           235/35R19 91      11A; 24D; 27F; 57F;      A-Klasse;
                                                                             576                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                                                                                                                  Seite: 6 von 39
             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/35R19 91 11A; 244; 247; 27F;               nicht Sportfahrwerk;
                                                                    57F                               CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74C;
                                                                                                      76B
             245G           e1*2001/116*0470*..   265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F;         CLA; Sportfahrwerk;
                                                                          6AA                         CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/35R19 91      11A; 244; 247; 27F;      CLA; Sportfahrwerk;
                                                                             57F; 576                 CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
§ 22 50892




                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B
             245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 235/35R19 91     11A; 24D; 27F; 57F;      CLA; CLA Limousine;
                                                                             6AA                      CLA Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91         11A; 244; 247; 27B;      bis
                                                                             27F; 57F; 673            e1*2001/116*0431*36;
                                                           265/30R19 93      11A; 24D; 27B; 27F;      Coupe; Heckantrieb;
                                                                             57F; 670; 68X            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B
             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 255/35R19 96Y 11A; 244; 247; 27B;         Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                           27F; 57F; 575               neue C-Klasse;
                                                            265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B;         Kombilimousine;
                                                                          27F; 5HI; 57F               Limousine;
                                                            275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F;         Heckantrieb; nur
                                                                          57F; 99E                    Hybrid;
                                                            285/30R19 98Y 11A; 24D; 27B; 27F;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          57F; 58G; 68V               12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74C; 76B
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/35R19 96          11A; 244; 247; 27B;      Nur Baureihe 205;
             204 K        e1*2001/116*0457*..                                27F; 57F; 575            neue C-Klasse; Cabrio;
                                                       265/35R19 94Y         XFC; 11A; 24D; 27B;      Kombilimousine; Coupe;
                                                                             27F; 57F                 Limousine;
                                                           275/30R19 96      11A; 24D; 27B; 27F;      Allradantrieb;
                                                                             57F; 99E                 Heckantrieb; nicht
                                                           285/30R19 98      11A; 24D; 27B; 27F;      Hybrid;
                                                                             57F; 58G; 68V            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74C; 76B
             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F;          Nur Baureihe 204;
                                                                         671; 673                     Limousine;
                                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;          Heckantrieb;
                                                                         670; 68X                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B
             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 255/30R19 91      11A; 22B; 22F; 22L;      bis
                                                                             24D; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0457*24;
                                                           265/30R19 93      11A; 22B; 22F; 22L;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                             24D; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B
§ 22 50892




             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 235/35R19 91           11A; 244; 247; 27F;      nicht Sportfahrwerk;
                                                                             57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74C;
                                                                                                      76B

             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             215          e1*98/14*0113*..  368            275/35R19         10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B
             215            e1*98/14*0113*..      220 - 326 275/35R19        10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/35R19 96W                                  Kombilimousine;
                                                       275/30R19 96W 11A; 27H; 27I; 57F;              Allradantrieb;
                                                                     68R                              Heckantrieb;
                                                       285/30R19 94Y 11A; 248; 27B; 27H;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     57F; 572; 675                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 39
             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/30R19 91Y 5GG                              Coupe; 4-türig;
                                                       255/35R19 92Y                                  Allradantrieb;
                                                       275/30R19 92Y 11A; 22I; 270; 57F; 68R          Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           285/30R19 94      11A; 22B; 248; 270;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             57F; 572; 675            729; 73C; 74C; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 245/40R19 98      ohne                         Heckantrieb;
                                                                         Radhausverbreiterung         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         (Flap) Serie; GAA;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         XFX; 11A; 24J; 248;          73C; 74C; 75I; 83C
                                                                         26B; 26J; 27P
                                                           245/40R19 98  mit
                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                         (Flap) Serie; GAA;
                                                                         XFX; 11A; 24J; 26B;
                                                                         26J; 27P
                                                           275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 244;
                                                                         247; 27F; 57F
                                                           285/35R19 99  XFX; 11A; 22Q; 244;
§ 22 50892




                                                                         247; 27F; 57F
             211            e1*2001/116*0183*.., 350       275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F;          Nur E 55 AMG;
                            e1*98/14*0183*..                             68R                          Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B;
                                                                                                      970
             211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 275/30R19 92W 11A; 22B; 24M; 57F;           Heckantrieb;
                            e1*98/14*0183*..                            68R                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  75 - 170 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         68X                          729; 73C; 74C; 76B;
                                                  75 - 225 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24M; 57F;          970
                                                                         68X
                                                  75 - 285 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F;
                                                                         68R
             211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 165 265/30R19    11A; 22B; 24M; 53S;          Heckantrieb;
                                                                         57F; 68X                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  100 - 285 275/30R19 96 11A; 22B; 24M; 57F;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         68R                          729; 73C; 74C; 76B;
                                                                                                      970
             211K           e1*2001/116*0213*..   350      275/30R19 96      11A; 22B; 24M; 57F;      Nur E 55 AMG;
                                                                             68R                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B;
                                                                                                      970
             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247;         Baureihe W212;
                                                                          57F; 68X                    Stufenheck;
                                                            275/30R19 96  11A; 22B; 244; 247;         Heckantrieb;
                                                                          57F; 68R                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
             212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 245/40R19 98     mit                          Baureihe W213;
                                                                         Radhausverbreiterung         Heckantrieb;
                                                                         (Flap) Serie; GAA;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         XFX; 11A; 24J; 26B;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         26J; 27P
                                                           245/40R19 98  ohne                         73C; 74C; 83C
                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                         (Flap) Serie; GAA;
                                                                         XFX; 11A; 24J; 248;
                                                                         26B; 26J; 27P
                                                           275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 244;
                                                                         247; 27F; 57F
                                                           285/35R19 99  XFX; 11A; 22Q; 244;
                                                                         247; 27F; 57F

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;             Cabrio; Heckantrieb;
                                                                      247; 57F; 673                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                      247; 57F; 670; 68X              729; 73C; 74C; 76B
                                              225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;
§ 22 50892




                                                                      247; 57F; 575
                                                        265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
                                                                      247; 57F; 68X
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;             Coupe; Heckantrieb;
                                                                      247; 57F; 673                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                      247; 57F; 670; 68X              729; 73C; 74C; 76B
                                              225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;
                                                                      247; 57F; 575
                                                        265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
                                                                      247; 57F; 68X

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247; 5IE;         Kombi; Heckantrieb;
                                                                     57F; 68R                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       285/30R19 98Y 11A; 22B; 244; 247;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                     270; 57F; 572; 675               729; 73C; 74C; 75I;
                                                                                                      76B

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/45R19 98         11A; 22I; 24D; 56G       GLK; Allradantrieb;
                                                        255/40R19 96         11A; 22I; 24D            Heckantrieb;
                                                        255/45R19 100        11A; 22I; 24D; 575       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B; 765;
                                                                                                      977
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 39
             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 430          285/40R19 103 11A; 24Q; 27I; 27U;          ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                         57F; 575; 97H                217); Coupe;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B
             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 255/40R19        51G; 575                 ab Mj.2013 (Baureihe
             222            e1*2007/46*0960*..              275/40R19        11A; 22M; 51G; 57F;      222); nicht AMG Sport-
                                                                             575                      Paket; Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74C; 75I;
                                                                                                      76B
             221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 275/40R19 101 57F; 575                    ab Mj.2014 (Baureihe
                                                            285/40R19 103 YA7; 11A; 24Q; 27I;         217); Cabrio; Coupe;
                                                                          27U; 57F                    Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B; 97M
             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 285 255/35R19 96Y 11A; 24J                    bis Mj.2013 (Baureihe
§ 22 50892




                                                  150 - 380 255/40R19 96Y 11A; 24J                    221); Allradantrieb;
                                                            275/40R19 101Y 11A; 22I; 24M; 57F;        Heckantrieb;
                                                                           575                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 530; 573;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74C; 75I

             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 22B; 22L; 24M;               Nicht für Fz. m.
                                                                    5HI; 51J                          Länge 6158 mm; nicht
                                                      255/40R19 96Y 11A; 22B; 22L; 24M                für gepanzerte Fz;
                                                                                                      Nur 4-MATIC;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B
             220            e1*97/27*0099*..      368      275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;          Nicht für Fz. m.
                                                                         24D; 57F; 68S                Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B
             220            e1*97/27*0099*..      145 - 165 275/35R19 96     11A; 22B; 22F; 22L;      Nicht für Fz. m.
                                                                             24D; 57F; 68S            Länge 6158 mm;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B;
                                                                                                      MBN
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 39
             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;               Nicht für Fz. m.
                                                                    24D; 57F; 68S                     Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/35R19 91         11A; 22M; 270            Cabrio; Heckantrieb;
                                                        255/30R19 91         11A; 22L; 271; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             673                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           265/30R19 89      11A; 22L; 248; 271;      729; 73C; 74C; 76B
                                                                             57F; 68X

             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93                                   ab e1*98/14*0169*19;
             231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91                                   Cabrio; Heckantrieb;
                                                       255/35R19 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/30R19 93                                   12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 50892




                                                       265/35R19 94                                   729; 73C; 74C; 76B
                                                       275/30R19 92      57F; 68R
                                                       285/30R19 94      11A; 27I; 57F; 572; 575
             230          e1*98/14*0169*..   350 - 368 285/30R19 94W     11A; 22B; 24M; 57F;     SL 55 AMG; SL 600;
                                                                         675                     nur bis
                                                                                                 e1*98/14*0169*06;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                                 721; 73C; 74C; 76B
             230            e1*98/14*0169*..     170 - 285 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F;     bis e1*98/14*0169*18;
                                                                         68R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           285/30R19 94W 11A; 22B; 24M; 57F;     12A; 51A; 530; 71K;
                                                                         675                     721; 73C; 74C; 76B

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/40R19 94          11A; 24J; 244; 247;      Q30; Allradantrieb;
                                                                             26B; 26J; 27F            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§ 22 50892




                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
§ 22 50892




                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
             24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§ 22 50892




                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                   Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                   am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 50892




             53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R19
                                 Hinterachse:                        285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         255/35R19
                                 Hinterachse:                         285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
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                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1420kg.
             670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                 Hinterachse:                          265/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/35R19
                                 Hinterachse:                        255/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                 Hinterachse:                          255/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/35R19
                                 Hinterachse:                          285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 50892




                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                 Hinterachse:                          265/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/45R19
                                 Hinterachse:                        265/40R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        255/40R19
                                 Hinterachse:                        285/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                                                                                                                 Seite: 18 von 39
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                 Hinterachse:                          275/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                 Hinterachse:                          275/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 50892




                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R20
                                 Hinterachse:                        285/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                 Hinterachse:                          265/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
§ 22 50892




                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                  Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                  serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                  zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
                  (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                  zulässig.
             83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
                  nicht zulässig.
             83J) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
                  Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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             970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
                  Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
                  Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
             977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                  Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                  Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                  sein.
                  Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                  an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
                  Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                  Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
                  Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
                  Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
             99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R19
§ 22 50892




                                 Hinterachse:                          275/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                  (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             AG0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                  350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig.
             DEÄ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                  400mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/40R19
                  Hinterachse: 275/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
                  mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
             PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
                  (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                 Hinterachse:                          265/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                 Hinterachse:                          285/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50892




             YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/45R19
                                 Hinterachse:                          285/40R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/35R19
                                 Hinterachse:                          265/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                 Hinterachse:                          255/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                 Hinterachse:                          245/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50892
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 17.01.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                     Hersteller:         AUDI
                     Fahrzeugtyp:        B8
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0430*..
                     Handelsbez.:        AUDI A5,S5,A4,S4

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           26P                       x = 250             y = 200                 VA
                           26B                       x = 300             y = 250                 VA
                           27I                       x = 250             y = 300                 HA
                           27B                       x = 300             y = 350                 HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
§ 22 50892




                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           27H                     x = 300       y = 350          8                 HA
                           27F                     x = 300       y = 350         25                 HA
                           26N                     x = 300       y = 250          8                 VA
                           26J                     x = 300       y = 250         25                 VA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         AUDI
                     Fahrzeugtyp:        4G
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0436*..
                     Handelsbez.:        AUDI A6, S6, A7, S7

                     Variante(n):        Allradantrieb, Coupe, Nur A7

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 230             y = 250                VA
                           26P                        x = 180             y = 200                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich            Aufweiten          Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           26J                      x = 230       y = 250         28                VA
                           26N                      x = 230       y = 250          8                VA
                           27F                      x = 270       y = 350         27                HA
                           27H                      x = 270       y = 350          8                HA
§ 22 50892
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         AUDI
                     Fahrzeugtyp:        4G
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0436*..
                     Handelsbez.:        AUDI A6, S6, A7, S7

                     Variante(n):        Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 400             y = 200                  VA
                           26P                        x = 350             y = 150                  VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                           26J                      x = 400       y = 200           22               VA
                           26N                      x = 400       y = 200            8               VA
                           27F                      x = 270       y = 400           30               HA
                           27H                      x = 270       y = 400            8               HA
§ 22 50892
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         AUDI
                     Fahrzeugtyp:        4G
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0436*..
                     Handelsbez.:        AUDI A6, S6, A7, S7

                     Variante(n):        Nur A6 allroad quattro

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                    Nacharbeit im Bereich               Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                           26B                         x = 450             y = 270               VA
                           26P                         x = 400             y = 220               VA
                           27B                         x = 325             y = 390               HA
                           27I                         x = 275             y = 340               HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26N                      x = 450       y = 270           7               VA
                           27H                      x = 325       y = 390           8               HA
§ 22 50892




                           27F                      x = 325       y = 390          18               HA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        176
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0928*..
                     Handelsbez.:        A-KLASSE

                     Variante(n):        Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                      Nacharbeit im Bereich               Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                           26P                           x = 200             y = 310              VA
                           26B                           x = 250             y = 350              VA
                           27I                           x = 240             y = 315              HA
                           27B                           x = 290             y = 350              HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich               Aufweiten        Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                      x = 250       y = 350             8             VA
                           26J                      x = 250       y = 350            20             VA
§ 22 50892




                           27H                      x = 290       y = 350             8             HA
                           27F                      x = 290       y = 350           22,5            HA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        204
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
                     Handelsbez.:        C-KLASSE

                     Variante(n):        ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           26B                       x = 300             y = 350                 VA
                           26P                       x = 240             y = 285                 VA
                           27B                       x = 300             y = 350                 HA
                           27I                       x = 250             y = 300                 HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           26J                     x = 300       y = 350         30                 VA
                           26N                     x = 300       y = 350          8                 VA
§ 22 50892




                           27F                     x = 300       y = 350         30                 HA
                           27H                     x = 300       y = 350          8                 HA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        204
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
                     Handelsbez.:        C-KLASSE

                     Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           26B                       x = 245             y = 350                 VA
                           26P                       x = 195             y = 300                 VA
                           27B                       x = 340             y = 260                 HA
                           27I                       x = 290             y = 210                 HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           26N                     x = 245       y = 350          8                 VA
                           26J                     x = 245       y = 350         17                 VA
§ 22 50892




                           27H                     x = 340       y = 260          8                 HA
                           27F                     x = 340       y = 260         28                 HA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        R1ES
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1560*..
                     Handelsbez.:        E-KLASSE

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           27P                        x = 280             y = 400                HA
                           26B                        x = 350             y = 300                VA
                           26P                        x = 300             y = 250                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           27H                     x = 280       y = 400           8                HA
                           27F                     x = 280       y = 400          30                HA
                           26N                     x = 350       y = 300           8                VA
§ 22 50892




                           26J                     x = 350       y = 300          30                VA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        212
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0501*..
                     Handelsbez.:        E-KLASSE

                     Variante(n):        Baureihe W213

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           27P                       x = 280             y = 400                 HA
                           26B                       x = 350             y = 300                 VA
                           26P                       x = 300             y = 250                 VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           27H                     x = 280       y = 400          8                 HA
                           27F                     x = 280       y = 400         30                 HA
                           26N                     x = 350       y = 300          8                 VA
§ 22 50892




                           26J                     x = 350       y = 300         30                 VA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        117
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1007*..
                     Handelsbez.:        CLA-Klasse

                     Variante(n):        Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26P                        x = 305             y = 335                VA
                           26B                        x = 355             y = 385                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           27H                     x = 310       y = 295           8                HA
                           27F                     x = 310       y = 295          13                HA
                           26N                     x = 355       y = 385           8                VA
                           26J                     x = 355       y = 385          18                VA
§ 22 50892
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        245G
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
                     Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                     Variante(n):        Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 280             y = 330                VA
                           26P                        x = 230             y = 280                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           27F                      x = 300       y = 320          18               HA
                           27H                      x = 300       y = 320           8               HA
                           26J                      x = 280       y = 330           8               VA
                           26N                      x = 280       y = 330          30               VA
§ 22 50892
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        221
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0335*..
                     Handelsbez.:        S-Klasse

                     Variante(n):        Allradantrieb, Coupe

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           27B                        x = 300             y = 400                HA
                           27I                        x = 260             y = 350                HA
                           27U                        x = 240             y = 400                HA
                           27V                        x = 240             y = 400                HA
                           26B                        x = 300             y = 350                VA
                           26P                        x = 250             y = 300                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
§ 22 50892




                           27F                     x = 300       y = 400          28                HA
                           27H                     x = 300       y = 400           8                HA
                           26J                     x = 300       y = 350          19                VA
                           26N                     x = 300       y = 350           8                VA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        218
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0485*..
                     Handelsbez.:        CLS-KLASSE

                     Variante(n):        Allradantrieb, Kombilimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           27B                        x = 280             y = 310                HA
                           27I                        x = 230             y = 260                HA
                           26B                        x = 250             y = 330                VA
                           26P                        x = 200             y = 280                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich            Aufweiten          Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           26J                      x = 250       y = 330         20                VA
                           26N                      x = 250       y = 330          8                VA
§ 22 50892




                           27F                      x = 250       y = 330         25                HA
                           27H                      x = 250       y = 330          8                HA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        245G
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
                     Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                     Variante(n):        Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 280             y = 330                VA
                           26P                        x = 230             y = 280                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           27F                      x = 300       y = 320          18               HA
                           27H                      x = 300       y = 320           8               HA
                           26J                      x = 280       y = 330           8               VA
                           26N                      x = 280       y = 330          34               VA
§ 22 50892
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        245G
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
                     Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                     Variante(n):        Frontantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26P                        x = 305             y = 335                VA
                           26B                        x = 355             y = 385                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26N                     x = 355       y = 385           8                VA
                           26J                     x = 355       y = 385          18                VA
                           27H                     x = 310       y = 295           8                HA
                           27F                     x = 310       y = 295          13                HA
§ 22 50892
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         MERCEDES
                     Fahrzeugtyp:        231
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0803*..
                     Handelsbez.:        SL-Klasse

                     Variante(n):        Cabrio, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           27B                        x = 350             y = 380                HA
                           26P                        x = 330             y = 310                VA
                           26B                        x = 380             y = 360                VA
                           27I                        x = 300             y = 330                HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26N                     x = 380       y = 360           8                VA
                           26J                     x = 380       y = 360         13,5               VA
§ 22 50892




                           27H                     x = 350       y = 380           8                HA
                           27F                     x = 350       y = 380         23,5               HA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                        Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                                Stand: 17.01.2017
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                                                                                                                 Seite: 39 von 39

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         NISSAN
                     Fahrzeugtyp:        H15
                     Genehm.Nr.:         e11*2007/46*2977*..
                     Handelsbez.:        Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                     Variante(n):        Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                           26B                          x = 350             y = 250                  VA
                           26P                          x = 250             y = 150                  VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                                    von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                           27H                       x = 230       y = 220                8            HA
                           27F                       x = 280       y = 270               30            HA
                           26N                       x = 350       y = 250                8            VA
                           26J                       x = 350       y = 250               30            VA
§ 22 50892