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							             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeughersteller                       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             69B                 AC515 PCD112            ohne                        66,5                    735     2200    01/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                        für Typ : R1ES; (Kugelbund)
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                        für Typ : 204 X; 204; 207; 212; 230; 231; 218; 204 K; 212K; 245G
             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
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                                                        Typ : 212; (Baureihe W213)
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 207; 212; 212K; 218; 230; 231; 245G
                                                        150 Nm für Typ : R1ES
                                                        150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                        150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91 11A; 244; 247; 27H;                A-Klasse;
                                                                     57F; 576                           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74C; 76B
             245G           e1*2001/116*0470*..    265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 27H; 6AA           CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                                        CLA Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74C; 76B
             245G           e1*2001/116*0470*..    80 - 155 235/35R19 91     11A; 244; 27H; 57F;        CLA; Sportfahrwerk;
                                                                             576                        CLA Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74C; 76B
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
             245G         e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 235/35R19 91 11A; 24M; 27H; 57F;              CLA; CLA Limousine;
                                                                     6AA                              CLA Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/35R19 96  11A; 248; 27I; 57F; 575         Nur Baureihe 205;
             204 K        e1*2001/116*0457*..                                                        neue C-Klasse; Cabrio;
                                                       265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 247;             Kombilimousine; Coupe;
                                                                     27H; 27I; 57F                   Limousine;
                                                       275/30R19 96  11A; 244; 247; 27B;             Allradantrieb;
                                                                     27H; 57F; 676; 99E              Heckantrieb; nicht
                                                       285/30R19 98  11A; 244; 247; 27B;             Hybrid;
                                                                     27F; 57F; 58G; 99J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                                     721; 73C; 74C; 76B
             204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 255/30R19 91     11A; 248; 27B; 27H;     bis
                                                                             57F; 673                e1*2001/116*0431*36;
§ 22 50892




                                                           265/30R19 93      11A; 24M; 27B; 27F;     Coupe; Heckantrieb;
                                                                             57F; 670; 68X           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                     729; 73C; 74C; 76B
             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 245/35R19 93Y    11A; 248; 5HA; 57F;     Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                              575                     neue C-Klasse;
                                                           255/35R19 96Y     11A; 248; 27I; 57F; 575 Kombilimousine;
                                                                                                     Limousine;
                                                           255/35R19 96Y     11A; 248; 27I; 57F; 575 Heckantrieb; nur
                                                                                                     Hybrid;
                                                           265/35R19 94Y     XFC; 11A; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             27H; 27I; 5HI; 57F      12A; 51A; 576; 71K;
                                                           275/30R19 96Y     11A; 244; 247; 27B;     721; 73C; 74C; 76B
                                                                             27H; 57F; 99E
                                                           285/30R19 98Y     11A; 244; 247; 27B;
                                                                             27F; 57F; 58G; 68V
             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 245/35R19 93Y     11A; 248; 57F; 575      Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..            255/35R19 96      11A; 248; 27I; 57F; 575 neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                                                     Kombilimousine; Coupe;
                                                           255/35R19 96      11A; 248; 27I; 57F; 575 Limousine;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                           265/35R19 94Y     XFC; 11A; 244; 247;     Heckantrieb; nicht
                                                                             27H; 27I; 57F           Hybrid;
                                                           275/30R19 96      11A; 244; 247; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             27H; 57F; 99E           12A; 51A; 576; 71K;
                                                           285/30R19 98      11A; 244; 247; 27B;     721; 73C; 74C; 76B
                                                                             27F; 57F; 58G; 68V
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 19
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F;              Nur Baureihe 204;
                                                                     671; 673                         Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B
             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 255/30R19 91      11A; 22B; 22H; 22L;      bis
                                                                             24M; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0457*24;
                                                           265/30R19 93      11A; 22B; 22F; 22L;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                             24D; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 275/30R19 96W 57F; 68R                         Kombilimousine;
                                                       285/30R19     51G; 57F; 572; 675               Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B;
                                                                                                      DEG
             218            e1*2007/46*0485*..    120 - 300 275/30R19 92Y 57F; 68R                    Coupe; 4-türig;
§ 22 50892




                                                            285/30R19     51G; 57F; 572; 675          Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74C; 76B;
                                                                                                      DEG

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 275/35R19 100 mit                              Heckantrieb;
                                                                     Radhausverbreiterung             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     (Flap) Serie; GAA; 11A;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                     27H; 27P; 57F
                                                       275/35R19 100 ohne                             73C; 74C; 75I; 76B;
                                                                     Radhausverbreiterung             83C
                                                                     (Flap) Serie; GAA; 11A;
                                                                     248; 27H; 27P; 57F
                                                       285/35R19 99  ohne
                                                                     Radhausverbreiterung
                                                                     (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                     248; 27H; 27P; 57F
                                                       285/35R19 99  mit
                                                                     Radhausverbreiterung
                                                                     (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                     27H; 27P; 57F
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 275/35R19 100 mit                             Baureihe W213;
                                                                      Radhausverbreiterung            Heckantrieb;
                                                                      (Flap) Serie; GAA; 11A;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      27H; 27P; 57F
                                                        275/35R19 100 ohne                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                      Radhausverbreiterung            73C; 74C; 76B; 83C
                                                                      (Flap) Serie; GAA; 11A;
                                                                      248; 27H; 27P; 57F
                                                        285/35R19 99  ohne
                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                      (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                      248; 27H; 27P; 57F
                                                        285/35R19 99  mit
                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                      (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                      27H; 27P; 57F
             212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 275/30R19     11A; 22I; 244; 51G;         Baureihe W212;
                                                                      57F; 575                    Limousine;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                  729; 73C; 74C; 76B
             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 248; 57F; 68X      Baureihe W212;
§ 22 50892




                                                            275/30R19 96  11A; 22I; 244; 57F; 68R Stufenheck;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                  729; 73C; 74C; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 673 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74C; 76B
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 673 Coupe; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74C; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 275/30R19 96Y GAQ; 11A; 248; 5IE;              Kombi; Allradantrieb;
                                                                     57F                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 75I; 76B
             212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 248; 5IE; 57F;         Kombi; Heckantrieb;
                                                                          68R                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/30R19 98Y 11A; 22I; 248; 57F;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                          572; 675                    729; 73C; 74C; 75I;
                                                                                                      76B
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 19
             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/45R19 98         11A; 24M; 56G            GLK; Allradantrieb;
                                                        255/40R19 96         11A; 24M                 Heckantrieb;
                                                        255/45R19 100        11A; 24M; 575            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74C; 76B; 765;
                                                                                                      977

             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93                                   ab e1*98/14*0169*19;
             231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91                                   Cabrio; Heckantrieb;
                                                       255/35R19 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       275/30R19 92          57F; 68R                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       285/30R19 94          57F; 572; 575            729; 73C; 74C; 76B
             230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93                                   ab e1*98/14*0169*19;
             231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91                                   Cabrio; Heckantrieb;
                                                       255/35R19 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/30R19 93                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                       265/35R19 94                                   729; 73C; 74C; 76B
                                                       275/30R19 92          57F; 68R
                                                       285/30R19 94          57F; 572; 575
§ 22 50892




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 50892




                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
§ 22 50892




                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/35R19
                                  Hinterachse:                        285/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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             58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         255/35R19
                                 Hinterachse:                         285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1300kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1420kg.
             670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
§ 22 50892




                                 Hinterachse:                          265/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                 Hinterachse:                          255/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                 Hinterachse:                          255/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/35R19
                                 Hinterachse:                          285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                 Hinterachse:                          275/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 50892




                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                 Hinterachse:                          275/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R20
                                 Hinterachse:                        285/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/35R19
                                 Hinterachse:                        265/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
§ 22 50892




                  Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                  serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                  zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
                  nicht zulässig.
             977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                  Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                  Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                  sein.
                  Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                  an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
                  Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                  Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
             99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/35R19
                                  Hinterachse:                        275/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                 Hinterachse:                          285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und/oder automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             DEG) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/40R19
                  Hinterachse: 275/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
§ 22 50892




                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 235/35R19
                  Hinterachse: 275/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                 Hinterachse:                          265/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/40R19
                                 Hinterachse:                        285/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 17.01.2017
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                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 50892
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 17.01.2017
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                                                                                                                 Seite: 13 von 19


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        204
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
                     Handelsbez.:        C-KLASSE

                     Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           27B                       x = 340             y = 260                 HA
                           27I                       x = 290             y = 210                 HA
                           26B                       x = 245             y = 350                 VA
                           26P                       x = 195             y = 300                 VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
§ 22 50892




                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           26N                     x = 245       y = 350          8                 VA
                           26J                     x = 245       y = 350         17                 VA
                           27H                     x = 340       y = 260          8                 HA
                           27F                     x = 340       y = 260         28                 HA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        R1ES
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1560*..
                     Handelsbez.:        E-KLASSE

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           27P                        x = 280             y = 400                HA
                           26B                        x = 350             y = 300                VA
                           26P                        x = 300             y = 250                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           27H                     x = 280       y = 400           8                HA
                           27F                     x = 280       y = 400          30                HA
                           26N                     x = 350       y = 300           8                VA
§ 22 50892




                           26J                     x = 350       y = 300          30                VA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        176
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0928*..
                     Handelsbez.:        A-KLASSE

                     Variante(n):        Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                      Nacharbeit im Bereich               Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                           26P                           x = 200             y = 310              VA
                           26B                           x = 250             y = 350              VA
                           27I                           x = 240             y = 315              HA
                           27B                           x = 290             y = 350              HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich               Aufweiten        Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                           26N                      x = 250       y = 350             8             VA
                           26J                      x = 250       y = 350            20             VA
§ 22 50892




                           27H                      x = 290       y = 350             8             HA
                           27F                      x = 290       y = 350           22,5            HA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        245G
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
                     Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                     Variante(n):        Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 280             y = 330                VA
                           26P                        x = 230             y = 280                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26J                      x = 280       y = 330           8               VA
                           26N                      x = 280       y = 330          30               VA
                           27F                      x = 300       y = 320          18               HA
                           27H                      x = 300       y = 320           8               HA
§ 22 50892
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        245G
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
                     Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                     Variante(n):        Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 280             y = 330                VA
                           26P                        x = 230             y = 280                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26J                      x = 280       y = 330           8               VA
                           26N                      x = 280       y = 330          34               VA
                           27F                      x = 300       y = 320          18               HA
                           27H                      x = 300       y = 320           8               HA
§ 22 50892
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 18 von 19

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        212
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0501*..
                     Handelsbez.:        E-KLASSE

                     Variante(n):        Baureihe W213

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           26B                       x = 350             y = 300                 VA
                           26P                       x = 300             y = 250                 VA
                           27P                       x = 280             y = 400                 HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           26N                     x = 350       y = 300          8                 VA
                           26J                     x = 350       y = 300         30                 VA
                           27H                     x = 280       y = 400          8                 HA
§ 22 50892




                           27F                     x = 280       y = 400         30                 HA
             Gutachten 366-0427-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 50892
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AC515 9,5JX19H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 19 von 19

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        204
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
                     Handelsbez.:        C-KLASSE

                     Variante(n):        ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           26B                       x = 300             y = 350                 VA
                           26P                       x = 240             y = 285                 VA
                           27B                       x = 300             y = 350                 HA
                           27I                       x = 250             y = 300                 HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           26J                     x = 300       y = 350         30                 VA
                           26N                     x = 300       y = 350          8                 VA
§ 22 50892




                           27F                     x = 300       y = 350         30                 HA
                           27H                     x = 300       y = 350          8                 HA