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							GUTACHTEN zur ABE Nr.52768 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55037719 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ RW0.1 1880
Hersteller                    RVS Srl

                                                                                             Seite 1 von 8
Auftraggeber                  RVS Srl
                              via per Salvatronda 60
                              I 31033 Castelfranco Veneto TV



Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        RW0.1
Typ                           RW0.1 1880
Radgröße                      8.0Jx18H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                      Mittenloch-ø (mm)
 34D           RW0.1 1880 34D / Ø72,6-Ø67,1           5/120/67,1        35         775      2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                    52768
Herstellerzeichen             RVS
Radtyp und Ausführung         RW0.1 1880 (s.o.)
Radgröße                      8.0Jx18H2
Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
Herkunftsmerkmal              MADE IN ITALY
Herstelldatum                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Mutter M14x1,5                     Kegel 60°               150               -
 S02   Mutter M14x1,5                     Kegel 60°               160               -
 S03   Mutter M14x1,5 Festigkeitsklasse   Kegel 60°               190               -
       10

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                              MG (Saic)
                              Opel
                              Saab
Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55037719 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ RW0.1 1880
Hersteller                    RVS Srl

                                                                                          Seite 2 von 8

 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Chevrolet Malibu          118, 123      225/45R18        A13 T95                       A14 A16 A22
 KL1G                      118, 123      225/50R18        A12                           A58 Lim S01
 e9*2007/46*0188*..        118, 123      235/45R18        A12
                           118, 123      245/40R18        A12
                           118, 123      245/45R18        A12
 MG Marvel R Electric      65, 105       215/55R18        A01 R02 R70                   A12 A14 A16
 EP21                      65, 105       225/50R18        R02                           A22 A57 V18
 e4*2018/858*00004*..      65, 105       235/50R18        A01 K1a K2b                   S02
 - Elektro                 65, 105       245/45R18
                           65, 105       255/45R18        A01 K1a K2b K5w
 Opel Insignia-A           81-191        225/45R18        A13 R37 T91 T95               A14 A16 A22
 0G-A                      81-191        225/50R18        A12 R37                       A57 Flh Lim
 e1*2001/116*0475*..;      81-191        235/40R18        A33 T91 T93                   V00 V18 S01
 e1*2007/46*0374*..        81-191        235/45R18        A33
 - incl. Facelift 2013     81-191        245/40R18        A12
                           81-191        245/45R18        A12
 Opel Insignia-A           81-191        225/45R18        A13 R37 T91 T95               A14 A16 A22
 0G-A, -/V                 81-191        225/50R18        A12 R37 T95                   A57 Car KOV
 e1*2001/116*0475*..;      81-191        235/40R18        A33 T91 T93 T95               V00 V18 S01
 e1*2007/46*0374*..;       81-191        235/45R18        A33 T94 T98
 e1*2007/46*0860*..        81-191        245/40R18        A12 T93 T97
 - Sports Tourer           81-191        245/45R18        A12
 - Station Wagon
 - incl. Facelift 2013
 Opel Insignia-A Country   120-184       225/45R18        A13 R74 T95                   A14 A16 A22
 Tourer                    120-184       225/50R18        A12                           A57 Car KMV
 0G-A                      120-184       225/55R18        A12                           S01
 e1*2007/46*0374*11-..     120-184       235/45R18        A91
                           120-184       235/50R18        A12
                           120-184       245/45R18        A12
                           120-184       245/50R18        A01 A12 K4h
                           120-184       255/45R18        A12
 Opel Insignia-A OPC       239           235/45R18        A91 M+S                       A14 A16 A22
 0G-A                      239           245/40R18        A12 M+S                       A56 Flh Lim
 e1*2001/116*0475*..;      239           245/45R18        A12 M+S                       S01
 e1*2007/46*0374*..
 - incl. Facelift 2013
 Opel Insignia-A OPC       239           235/45R18        A91 M+S T94 T98               A14 A16 A22
 0G-A                      239           245/40R18        A12 M+S T93 T97               A56 Car KOV
 e1*2001/116*0475*..;      239           245/45R18        A12 M+S                       S01
 e1*2007/46*0374*..
 - Sports Tourer
 - Station Wagon
 - incl. Facelift 2013




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55037719 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ RW0.1 1880
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                             Seite 3 von 8
 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                         Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Opel Insignia-B GSI        154, 191      235/45R18       K2b M+S                          A01 A12 A14
 Z-B                        154, 191      245/40R18       K2b K6k M+S                      A16 A22 A56
 e8*2007/46*                154, 191      245/45R18       K2b K6k M+S                      Car Flh KOV
 0264*05-09                 154, 191      255/45R18       K1a K2b K5a K6k M+S              S03
 Saab 9-5                   118-221       225/45R18       A33 T95                          A14 A16 A22
 YS3G                       118-221       225/50R18       A12                              Lim V00 V18
 e4*2007/46*0137*..         118-221       235/45R18       A91                              S01
                            118-221       245/40R18       A12
                            118-221       245/45R18       A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr.52768 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55037719 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ RW0.1 1880
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                              Seite 4 von 8

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A22       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung
von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210
km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den
Normen DIN (33GS-11,3) , E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden
Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).


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GUTACHTEN zur ABE Nr.52768 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55037719 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ RW0.1 1880
Hersteller                     RVS Srl

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Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R74     Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
225/50R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.52768 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55037719 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ RW0.1 1880
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                               Seite 6 von 8

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V00     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55037719 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ RW0.1 1880
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                              Seite 7 von 8

V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
         Vorderachse Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    215/55R18      235/50R18
Nr. 6    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 9    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 13   235/65R18      255/60R18
Nr. 14   245/35R18      255/35R18
Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 17   245/50R18      275/45R18
Nr. 18   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 20   255/50R18      285/45R18
Nr. 21   255/55R18      285/50R18
Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. März 2025 in Lambsheim statt.




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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ RW0.1 1880
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. März 2025




Schmidt                                                                                          00443710.DOCX




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