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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100553 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55038625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ DM20-8520
                Hersteller                     Wheels Automotive GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   Wheels Automotive GmbH
                                               Mauserstr. 7
                                               71640 Ludwigsburg



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         DM20
                Typ                            DM20-8520
                Radgröße                       8.5Jx20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)
                 BM3           DM20-8520 BM3 / Z15 N21 72,6-64,1 5/120/64,1        35         750      2265

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100553
                Herstellerzeichen              WHEELS AUTOMOTIVE
                Radtyp und Ausführung          DM20-8520 (s.o.)
                Radgröße                       8.5Jx20H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 100553*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Mutter M14x1,5                    Kegel 60°              127               -
                 S02   Mutter M14x1,5                    Kegel 60°              130               -
                 S03   Mutter M14x1,5                    Kegel 60°              150               -
                 S04   Mutter M14x1,5                    Kegel 60°              175               -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BYD
                                               Honda
                                               Lucid
                                               Tesla
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BYD HAN EV                 130 (380)     245/40R20       K2b K4i K8z T99                A01 A12 A14
                 HC                         130 (380)     255/35R20       K2b K4i K8z T97                A16 A18 A56
                 e9*KS18/858*11304*..                                                                    Lim S02
                 - Elektro

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100553 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55038625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ DM20-8520
                Hersteller                    Wheels Automotive GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 8
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BYD Seal                  70, 145       235/40R20        G90 K1c K2b K3b T96           A01 A12 A14
                 EKE, EK                   70, 145       255/35R20        K1c K2b K3b K3i K4h K5d K9v   A16 A18 A57
                 e13*2018/858*                                            T97                           Lim S02
                 00639*..;
                 e13*KS18/858*00023*..
                 - Elektro
                 BYD Seal U DM-i           72, 96        235/45R20                                      A12 A14 A16
                 SA3, SA3-E                72, 96        245/40R20        A01 K1a K2b                   A18 A57 S02
                 e9*2018/858*11535*..;     72, 96        245/45R20        A01 G01 K1a K2b
                 e9*KS18/858*11477*..      72, 96        255/40R20        A01 K1c K2b K6w
                 - Plug-in Hybrid
                 BYD Seal U Elektro        65, 70        235/45R20                                      A12 A14 A16
                 SA3, SA3-E                65, 70        245/40R20        A01 K1a K2b                   A18 A58 S02
                 e9*2018/858*11535*..;     65, 70        245/45R20        A01 G01 K1a K2b
                 e9*KS18/858*11477*..      65, 70        255/40R20        A01 K1c K2b K6w

                 BYD Sealion 7 (2WD)     70              235/45R20        R02 150                       A12 A14 A16
                 UK                      70              255/40R20        A01 K1c R02 150               A18 A58 V20
§22 100553*00




                 e9*2018/858*11658*..    70              255/40R20        R03 T01 150                   S02
                 - Elektro
                 BYD Sealion 7 AWD (4WD) 145 (390)       245/45R20        K1a K1b 150                   A01 A12 A14
                 UK                      145 (390)       255/40R20        K1c T01 150                   A16 A18 A56
                 e9*2018/858*11658*..                                                                   S02
                 - Elektro
                 Honda CR-V (VI)         109             235/45R20        A91                           A14 A16 A18
                 RS                      109             235/50R20        A12                           A57 MpH S01
                 e6*2018/858*00267*..    109             245/45R20        A12
                                         109             255/45R20        A12
                                         109             265/45R20        A01 A12 K1c K4i K8x
                 Lucid Air               165-271         245/40R20        T99                           A12 A14 A16
                 A1                      165-271         255/35R20        A01 K2b T97                   A18 A57 KOV
                 e5*2018/858*00070*..    165-271         255/40R20        A01 K2b R03                   Lim VT0 S03
                 - Elektro
                 Tesla Model S           52-186          245/40R20        T99 150                       A12 A14 A16
                 002                     52-186          255/35R20        Nt1 T97 150                   A18 A57 B02
                 e4*2007/46*0667*..      52-186          255/40R20        A01 K3s K3v T01 T97 150       Lim S04

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100553 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55038625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ DM20-8520
                Hersteller                      Wheels Automotive GmbH

                                                                                                                 Seite 3 von 8

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
§22 100553*00




                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                150       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



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                GUTACHTEN zur TTG NR.100553 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55038625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ DM20-8520
                Hersteller                     Wheels Automotive GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 8

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.
§22 100553*00




                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G90      Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
                StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55038625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ DM20-8520
                Hersteller                     Wheels Automotive GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 8

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
§22 100553*00




                biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
                nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

                K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8x      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
                Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

                K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Radmitte
                um 5mm aufzuweiten.




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                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55038625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ DM20-8520
                Hersteller                     Wheels Automotive GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 8

                K9v      An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
                von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                Nt1      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführung "Base".

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.
§22 100553*00




                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55038625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ DM20-8520
                Hersteller                      Wheels Automotive GmbH

                                                                                                                 Seite 7 von 8

                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1     225/35R20     255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2     235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3     235/35R20     265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4     235/45R20     255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5     235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6     235/55R20     285/45R20
                Nr. 7     245/30R20     255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8     245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9     245/40R20     275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
                Nr. 12    255/35R20     285/30R20, 295/30R20
                Nr. 13    255/40R20     285/35R20, 295/35R20
                Nr. 14    255/45R20     285/40R20
                Nr. 15    255/50R20     285/45R20
                Nr. 16    255/55R20     295/45R20
                Nr. 17    265/30R20     305/25R20, 325/25R20
§22 100553*00




                Nr. 18    265/35R20     295/30R20, 305/30R20
                Nr. 19    265/40R20     295/35R20, 305/35R20
                Nr. 20    265/45R20     295/40R20
                Nr. 21    265/50R20     295/45R20
                Nr. 22    275/35R20     305/30R20
                Nr. 23    275/40R20     305/35R20, 315/35R20
                Nr. 24    275/45R20     305/40R20
                Nr. 25    285/35R20     335/30R20
                Nr. 26    285/40R20     325/35R20
                Nr. 27    295/35R20     335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VT0     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr.   1   245/40R20     255/40R20, 265/40R20
                Nr.   2   255/35R20     265/35R20, 275/35R20
                Nr.   3   255/40R20     265/40R20
                Nr.   4   265/35R20     275/35R20, 285/35R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die
                Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 25. September 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100553 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55038625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ DM20-8520
                Hersteller                     Wheels Automotive GmbH

                                                                                                                Seite 8 von 8

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 25. September 2025
§22 100553*00




                Tufan                                                                                   00456212.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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