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							Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 3                                                             Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                         Stand: 08.06.2020
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                    Fahrzeughersteller            FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                        Zentrierring                                     (kg)       (mm)     datum
DE6HI38BGP           DE6H 6½Jx16H2       /      Ø60,1 - 56,1                 56,1                     625     2172    01/20
                     Ø60,1 - 56,1
DE6HI38BGP           DE6H 6½Jx16H2       /      Ø60,1 - 56,1                 56,1                    670     2020     01/20
                     Ø60,1 - 56,1
DE6HI38SSX           DE6H 6½Jx16H2       /      Ø60,1 - 56,1                 56,1                    625     2172     01/20
                     Ø60,1 - 56,1
DE6HI38SSX           DE6H 6½Jx16H2       /      Ø60,1 - 56,1                 56,1                    670     2020     01/20
                     Ø60,1 - 56,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                            : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : ZJS4


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                               100 Nm für Typ : GD/GG; GD/GGS; G3
                                               120 Nm für Typ : BM/BRS; GC/GF; ZC
Verkaufsbezeichnung:      FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 110        205/60R16         51G                        Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..                   205/65R16         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                  108 - 169        215/60R16   95                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   215/65R16   98                               721; 725; 73C; 74A;
                                                   225/55R16   95    11A; 24J                   74P; 76U
                                                   225/60R16   98    11A; 24J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16             51G                       nur Outback;
             e1*2001/116*0256*..            215/55R16             51G                       Allradantrieb;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            215/60R16 95                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/55R16 95                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 82Ä
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..    110 - 123 215/60R16   95                              nur Outback; Kombi;
                                                215/65R16   98                              Allradantrieb;
                                                215/70R16   100                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/60R16   98                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                225/65R16   100                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16             11A; 24J; 51G             ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              205/65R16             11A; 24J; 51G             ab
                                            215/55R16             11A; 24J; 24M; 51G        e1*2001/116*0209*07;
                                            215/60R16 95          11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/55R16 95          11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                            225/60R16 98          11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
SG             e1*2001/116*0209*..,   92 - 155 205/60R16          51G                       nur bis
               e13*98/14*0087*..               205/65R16          51G                       e13*98/14*0087*02;
                                               215/55R16          51G                       nur bis
                                               215/60R16 95                                 e1*2001/116*0209*06;
                                               225/55R16 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R16 98                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*..  160 - 165 195/50R16                51G; 52J                  nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*..  160 - 169 205/50R16                11A; 22B; 51G             Allradantrieb;
                                         205/55R16                11A; 22B; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76T; 76U; 836
GD/GG          e1*98/14*0145*..       70 - 112 195/50R16          11A; 22B; 51G             nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..                205/55R16          11A; 22B; 51G             Allradantrieb;
                                      70 - 118 205/50R16 87       11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76T; 76U




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 08.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3           e1*2001/116*0438*.. 79       195/55R16          87     51J                      Schrägheck;
                                          195/60R16          89     51J                      Allradantrieb;
                                 79 - 169 205/55R16          91     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/55R16          93     11A; 24J                 12A; 51A; 573; 71C;
                                          225/50R16          92     11A; 22I; 24J; 24M       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    205/50R16 87                12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                        205/55R16 91                12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/50R16 92                11A; 12A; 245; 57T       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R16 87   12O                                    Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91   12O                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/50R16 92   11A; 12A; 245; 57T                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76U




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJR5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:      ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*..  85 - 130 205/55R16 91               11A; 24J; 24M            Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..           215/55R16-93               11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                         225/50R16-92               11A; 22B; 24J; 24M       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 08.06.2020
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                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJS4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147    205/50R16 87                12O                      Coupe; Heckantrieb;
                                        205/55R16 91                12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/50R16 92                11A; 12A; 245; 57T       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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                                                                                                        Seite: 5 von 7
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.