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							Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 4                                                             Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                         Stand: 08.06.2020
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                    Fahrzeughersteller            FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                        Zentrierring                                     (kg)       (mm)     datum
DE6HI45BGP           DE6H 6½Jx16H2       /      Ø60,1 - 56,1                 56,1                     625     2172    01/20
                     Ø60,1 - 56,1
DE6HI45BGP           DE6H 6½Jx16H2       /      Ø60,1 - 56,1                 56,1                    670     2020     01/20
                     Ø60,1 - 56,1
DE6HI45SSX           DE6H 6½Jx16H2       /      Ø60,1 - 56,1                 56,1                    625     2172     01/20
                     Ø60,1 - 56,1
DE6HI45SSX           DE6H 6½Jx16H2       /      Ø60,1 - 56,1                 56,1                    670     2020     01/20
                     Ø60,1 - 56,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                            : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : ZJS4


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                               100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; G3; G5
                                               120 Nm für Typ : BM/BRS; GC/GF; ZC
Verkaufsbezeichnung:      FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 110        205/60R16         51G                        Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..                   205/65R16         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                  108 - 169        215/60R16   95                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   215/65R16   98                               721; 725; 73C; 74A;
                                                   225/55R16   95                               74P; 76U
                                                   225/60R16   98




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 205/50R16             51G                       nicht Outback; Kombi;
             e1*2001/116*0256*..            205/55R16 90                                    Stufenheck;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            205/60R16             51G                       Allradantrieb;
                                            215/55R16 93                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R16 92          11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
BL/BP          e1*2001/116*0228*..,   121 - 180 205/60R16         51G                       nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..              215/55R16         51G                       Allradantrieb;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..              215/60R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R16 95                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 82Ä
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..    110 - 123 215/60R16   95                              nur Outback; Kombi;
                                                215/65R16   98                              Allradantrieb;
                                                215/70R16   100                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/60R16   98                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                225/65R16   100                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16             51G                       ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              205/65R16             51G                       ab
                                            215/55R16             51G                       e1*2001/116*0209*07;
                                            215/60R16 95                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/55R16 95          11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                            225/60R16 98          11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
SG             e1*2001/116*0209*..,   92 - 155 205/60R16          51G                       nur bis
               e13*98/14*0087*..               205/65R16          51G                       e13*98/14*0087*02;
                                               215/55R16          51G                       nur bis
                                               215/60R16 95                                 e1*2001/116*0209*06;
                                               225/55R16 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R16 98                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 205/55R16         91    11A; 26P                  IMPREZA;
                                          215/50R16         90    11A; 26N; 26P             Allradantrieb;
                                          215/55R16         93    11A; 26N; 26P             Frontantrieb;
                                          225/50R16         92    11A; 246; 26B; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  27I                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/50R16 95      11A; 24J; 26B; 26J; 27I   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 08.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3           e1*2001/116*0438*.. 79       195/55R16          87     51J                      Schrägheck;
                                          195/60R16          89     51J                      Allradantrieb;
                                 79 - 169 205/55R16          91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/55R16          93                              12A; 51A; 573; 71C;
                                          225/50R16          92     11A; 24J                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/50R16 87                11A; 22B; 24M            nicht Outback;
             e1*98/14*0149*..           205/55R16                   11A; 22B; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    205/50R16 87                122                      Coupe; Heckantrieb;
                                        205/55R16 91                122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/50R16 92                12A; 57T                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R16 87   122                                    Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91   122                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/50R16 92   12A; 57T                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76U




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJR5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 08.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*..  85 - 130 205/55R16 91                                        Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..           215/55R16                  11A; 24J; 24M; 51G       Frontantrieb;
                                                                                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76U




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJS4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147    205/50R16 87                122                      Coupe; Heckantrieb;
                                        205/55R16 91                122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/50R16 92                12A; 57T                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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                                                                                                        Seite: 5 von 8
       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 8
      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      FUJI HEAVY
        Fahrzeugtyp:     G5
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
        Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 200             y = 250                     VA
              27I                      x = 200             y = 250                     HA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA
              26P                      x = 150             y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 200       y = 250              8                 VA
              26J                    x = 200       y = 250             30                 VA
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             15                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.