Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52977 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                               Paradiesstraße 14b
                               97080 Würzburg


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         DBV 5DS 005
Typ                            DE6H
Radgröße                       6½Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last      (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
DE6HI45SSX       DE6H LK100 / Ø60,1 - 54,1          5/100/54,1         45          670     2025
DE6HI45BGP

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     52977
Herstellerzeichen              DBV
Radtyp und Ausführung          DE6H (s.o.)
Radgröße                       6½Jx16H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   110                   -                   ZJT2
S02   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   105                   -                   ZJT2

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Lexus
                               Subaru
                               Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52977 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus CT 200h          73            195/55R16    A91 R37                           A14 A18 A58
A10(a)                 73            195/60R16    A90 R37                           Flh S01
e11*2007/46*0150*..;   73            205/55R16    A63
e6*2007/46*0334*..
Subaru Trezia          66, 73        185/55R16                                      A12 A14 A18
D1(a)                  66, 73        185/60R16                                      A58 S01
e11*2007/46*0021*..    66, 73        195/55R16
Toyota Avensis         81-120        205/55R16    A13                               A14 A18 Car
T25                    81-120        215/50R16    A12                               Flh Sth S01
e11*2001/116*0196*.
Toyota Prius (II)      57            195/55R16                                      A12 A14 A18
HW2                                                                                 S01
e11*2001/116*0200*.
Toyota Prius (III)     73            195/55R16    A33                               A14 A18 S01
XW3(a), XW3P           73            195/60R16    A33
e11*2001/116*0264*.    73            205/55R16    A12
e11*2007/46*0015*..
Toyota Prius (IV)      72            195/55R16    A31                               A14 A18 A58
XW5(EU,M), -/TMG       72            195/60R16    A12                               Flh S01
e11*2007/46*2971*..;   72            205/55R16    A31
e13*2007/46*1931*..;   72            215/50R16    A12
e6*2007/46*0339*..
Toyota Verso-S         66, 73        185/55R16                                      A12 A14 A18
XP12(a)                66, 73        185/60R16                                      A58 S01
e11*2007/46*0020*..    66, 73        195/55R16
Toyota Yaris (IV)      53,68,92      185/55R16    A91 R37                           A14 A18 A58
XPA1F(EU,M/N), -       53,68,92      195/55R16    A91                               Flh KOV LY5
/TGRE                  53,68,92      205/50R16    A12                               NoE NoP S02
e6*2007/46*0437*..;
e13*2007/46*2342*..;
e13*2018/858*00004*.
.;
e20*2018/858*00007*.
.
Toyota Yaris (IV)      53,68,92      185/55R16    A91                               A14 A18 A58
XPA1F(EU,M/N), -       53,68,92      195/55R16    A91                               Flh KOV LY4
/TGRE                  53,68,92      205/50R16    A12                               NoE NoP S02
e6*2007/46*0437*..;
e13*2007/46*2342*..;
e13*2018/858*00004*.
.;
e20*2018/858*00007*.
.


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52977 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52977 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 4 von 5
A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise
werkseitiger Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung
mit 205/45R17. (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag).

LY5    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
205/45R17. (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52977 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5
S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. April 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. April 2022




Schmidt                                                                        00388600.DOC JR-CS




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim