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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52977 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 1 von 9

Auftraggeber                  Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                              Paradiesstraße 14b
                              97080 Würzburg


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        DBV 5DS 005
Typ                           DE6H
Radgröße                      6½Jx16H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                 Zentrierring                  Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                               (mm)
DE6HM48SSX DE6H LK112 / Ø70,1 - 66,6           5/112/66,6          48         670    2025
DE6HM48BGP

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                    52977
Herstellerzeichen             DBV
Radtyp und Ausführung         DE6H (s.o.)
Radgröße                      6½Jx16H2
Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
Herstelldatum                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5       Kegel 60°   130                      28,2               ZJM8
S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                      24                 ZJME
S03   Schraube M14x1,5       Kegel 60°   160                      30                 ZJM9

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Mercedes-Benz

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                         Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                  Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                  103           195/50R16   A01 K1a K56 M+S                 A12 A14 A18
168                       44-103        205/45R16   A01 K1a                         A60 DBA S02
e1*96/79*0073*..          44-75         195/45R16   R37
- nur mit ESP             55-92         195/50R16   A01 K1a K56 R09
A-Klasse                  60-142        195/55R16   A13                             A14 A18 S01
169                       60-142        205/50R16   A12
e1*2001/116*0288*..       60-142        205/55R16   A01 A12 G01
A-Klasse                  66-135        205/55R16   A33                             A14 A18 A57
176, 245G                 66-135        215/55R16   A12                             Flh V00 V16
e1*2007/46*0928*..;       66-135        225/50R16   A12                             S01
e1*2001/116*              66-90         195/55R16   A33 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90         195/60R16   A33 R37
                          66-90         205/50R16   A33 R37 T87 T91
A-Klasse                  70-120        205/60R16   A94                             A14 A18 A58
F2A                       70-120        215/55R16   A12                             B31 F23 Lim
e1*2007/46*1829*..        70-120        225/55R16   A12                             NoP V16 Y85
                                                                                    Z16 S01
B-Klasse                  70,85         195/55R16   A11 R37                         A14 A18 V16
245                       70,85         195/60R16   A11 R37                         S01
e1*2001/116*0314*..       70,85         205/50R16   A33 R37
                          70-142        195/55R16   A11 M+S
                          70-142        205/50R16   A33 M+S
                          70-142        205/55R16   A33
                          70-142        215/50R16   A12
                          70-142        225/50R16   A01 A12 K42
B-Klasse                  66-135        205/55R16   A33                             A14 A18 A57
246, 245G                 66-135        215/55R16   A12                             NoE V00 V16
e1*2007/46*0751*..;       66-135        225/50R16   A01 A12 K2b                     S01
e1*2001/116*              66-90         195/55R16   A33 R37 T87 T91
0470*04-..                66-90         195/60R16   A33 R37
- incl. Facelift 2014     66-90         205/50R16   A33 R37 T87 T91
B-Klasse                  70-120        205/60R16   A94                             A14 A18 A58
F2B                       70-120        215/55R16   A12                             B31 F24 NoP
e1*2007/46*1909*..        70-120        225/55R16   A12                             V16 Z16 S01
B-Klasse                  70-120        205/60R16   A94                             A14 A18 A58
F2B                       70-120        215/55R16   A12                             B31 F23 NoP
e1*2007/46*1909*..        70-120        225/55R16   A12                             V16 Z16 S01
B-Klasse electric drive   65 (132)      205/60R16   A91                             A14 A18 A58
245G                      65 (132)      215/55R16   A12                             Flh KMV S01
e1*2001/116*0470*..       65 (132)      225/55R16   A12
(28kWh-Batterie)
C-Klasse                  85-120        195/65R16   A10 R37 134                     A14 A18 A58
204                       85-155        205/60R16   A10 134                         B31 B33 Lim
e1*2001/116*              85-155        215/55R16   A10 134                         NoP Pe2 Po1
0431*29-..                85-155        215/60R16   A12 134                         V16 S01
- incl. Facelift 2018     85-155        225/55R16   A10 134
(FIN: W..205...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52977 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse                88,100,115    195/60R16     A10                                   A14 A18 A58
204                     88,100,115    205/55R16     A10                                   B03 Cpe DA2
e1*2001/116*0431*..     88,100,115    225/50R16     A32                                   Lim V16 X78
- Limousine/Coupe                                                                         S01
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell       85-120        195/65R16     A10 R37 T92 134                       A14 A18 A58
204K                    85-155        205/60R16     A10 T92 T96 134                       B31 B33 Car
e1*2001/116*            85-155        215/55R16     A10 134                               NoP Pe2 Po1
0457*25-..              85-155        215/60R16     A12 134                               V16 S01
- incl. Facelift 2018   85-155        225/55R16     A10 134
(FIN: W..205...)
CLA-Klasse              80, 90        195/55R16     A33 R37 T87 T91                       A14 A18 A57
117, 245G               80, 90        195/60R16     A33 R37                               Lim V00 V16
e1*2007/46*1007*..;     80, 90        205/50R16     A33 R37 T87 T91                       S01
e1*2001/116*            80-135        205/55R16     A33
0470*04-..              80-135        215/55R16     A12
                        80-135        225/50R16     A12
CLA-Klasse              85-120        205/60R16     A90                                   A14 A18 A58
F2CLA                   85-120        215/60R16     A12                                   B31 F24 Lim
e1*2007/46*1912*..      85-120        225/55R16     A12                                   NoP V16 Z16
                                                                                          S01
CLA-Klasse Shooting     80-135        205/55R16     A33                                   A14 A18 A57
Brake                   80-135        215/55R16     A12                                   Car V00 V16
245G                    80-135        225/50R16     A12                                   S01
e1*2001/116*
0470*12-..
CLA-Klasse Shooting     85-120        205/60R16     A90                                   A14 A18 A57
Brake                   85-120        215/60R16     A12                                   B31 Car F24
F2CLA                   85-120        225/55R16     A12                                   NoP V00 V16
e1*2007/46*1912*..                                                                        Z16 S01
V-Klasse                72-128        215/60R16     K42 R35 T94 T95 T99 134               A01 A12 A14
638/2                   72-128        225/55R16     K2c K42 K56 T94 T95 T99 134           A18 B03 S03
e9*95/54, 98/14,
2001/116*0020*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52977 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9
A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.



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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 6 von 9
DA2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit
Bremssätteln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.



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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9
M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52977 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 8 von 9
T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    185/60R16      205/55R16
Nr. 3    195/40R16      215/35R16
Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 5    195/50R16      215/45R16
Nr. 6    205/45R16      225/40R16
Nr. 7    205/50R16      225/45R16
Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 9    205/60R16      225/55R16
Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 11   215/55R16      235/50R16
Nr. 12   225/40R16      245/35R16
Nr. 13   225/50R16      245/45R16
Nr. 14   225/55R16      245/50R16
Nr. 15   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. April 2022 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52977 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6½Jx16H2 Typ DE6H
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. April 2022




Schmidt                                                                      00388613.DOC JR-CS




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