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							Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 20                                                           Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 08.06.2020
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                    Fahrzeughersteller          HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
DE6HO48BGP           DE6H 6½Jx16H2     /       Ø71,6 - Ø64,1               64,1                     650     2090    01/20
                     Ø71,6 - Ø64,1
DE6HO48BGP           DE6H 6½Jx16H2     /       Ø71,6 - Ø64,1               64,1                    670     2025     01/20
                     Ø71,6 - Ø64,1
DE6HO48SSX           DE6H 6½Jx16H2     /       Ø71,6 - Ø64,1               64,1                    650     2090     01/20
                     Ø71,6 - Ø64,1
DE6HO48SSX           DE6H 6½Jx16H2     /       Ø71,6 - Ø64,1               64,1                    670     2025     01/20
                     Ø71,6 - Ø64,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJH5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU3; CW1; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4; RD8;
                                             RD9
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:      ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/55R16 89                  11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 20                                                          Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                     10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93                                     12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92           57T                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76U
CL7            e6*2001/116*0091*..    103 - 140 205/55R16 90      12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
CL9            e6*2001/116*0092*..                                                          51A; 71C; 71K; 721;
CN1            e6*2001/116*0096*..                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90           12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..                                                            51A; 71C; 71K; 721;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U
CM1            e6*2001/116*0093*..    103 - 140 205/55R16 90                                10B; 11B; 11G; 11H;
CM2            e6*2001/116*0094*..              215/55R16 93                                12A; 51A; 71C; 71K;
CN2            e6*2001/116*0097*..              225/50R16 92      57T                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76U
CW1            e6*2001/116*0120*..    110       215/60R16         51G                       Kombi; Frontantrieb;
CW3            e6*2001/116*0122*..    110 - 115 205/60R16 92      51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/55R16 93                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                215/60R16 95                                721; 725; 73C; 74A;
                                                225/55R16 95                                74H; 74P; 76U
                                      115       205/60R16         51G

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                                     nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                                     e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/50R16 92           57T                       nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0256*06;
                                                                                            nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0257*05;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76U;
                                                                                            77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 20                                                          Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16        87    12N                       ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          195/60R16        89    12A                       e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16        87W   124; 5ET                  ab
                                           205/55R16        91    12A                       e11*2001/116*0256*07;
                                           215/55R16        93    11A; 12A; 26P             ab
                                           225/50R16        92    11A; 12A; 26P             e11*2001/116*0257*06;
                                                                                            CIVIC TOURER;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:      CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..      84 - 89   195/50R16 84                                2-türig; Frontantrieb;
                                                195/55R16 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/50R16 87                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*..  113   205/50R16 87                11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..    110       215/60R16         51G                       Stufenheck;
CU3            e6*2001/116*0115*..    110 - 115 205/60R16 92      51J                       Frontantrieb;
                                                215/55R16 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/60R16 95                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                225/55R16 95                                721; 725; 73C; 74A;
                                      115       205/60R16         51G                       74H; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91                                         10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93               11A; 21P; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/50R16 92               11A; 21P; 22I; 24M;       721; 725; 729; 73C;
                                                                  57T                       74A; 74H; 74P; 76U
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148         205/55R16 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/55R16 93      11A; 21P; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/50R16 92      11A; 21P; 22I; 24M;       721; 725; 729; 73C;
                                                                  57T                       74A; 74H; 74P; 76S
FN4            e11*2001/116*0334*.. 73          205/55R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76U




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 20                                                          Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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                                                                                                        Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:      HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..   94 - 108 215/60R16-95             11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..      110       215/65R16         12T; 51G                  ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P
RD8            e11*98/14*0190*..      110       205/60R16 92      12A                       nur bis
                                                205/65R16 95      12T                       e11*98/14*0190*01;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103         215/65R16         12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110       205/55R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                215/50R16 90                                12K; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..                215/55R16 93                                721; 725; 73C; 74A;
                                                225/50R16 92                                74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..   136 - 147 205/50R16               11A; 22B; 51G             10B; 11G; 11H; 12A;
BB8          e6*95/54*0038*..                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
ANLAGE: 20                                                          Radtyp: DE6H
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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                                                                                                        Seite: 5 von 8
       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0135-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52977
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des



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                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 08.06.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FK1
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
        Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 195             y = 320                     VA
              26B                      x = 245             y = 370                     VA
              27I                      x = 245             y = 360                     HA
              27B                      x = 295             y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 245       y = 370              8                 VA
              26J                    x = 245       y = 370             27                 VA
              27H                    x = 295       y = 410              8                 HA
              27F                    x = 295       y = 410             30                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.