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							Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 06.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
DE7II38BGP           DE7I 7Jx17H2 / Ø60,1 -    Z1336 Ø60,1 - Ø56,1         56,1     Kunststoff      750     2251    05/20
                     56,1
DE7II38SSX           DE7I 7Jx17H2 / Ø60,1 -    Z1336 Ø60,1 - Ø56,1         56,1     Kunststoff     750     2251     05/20
                     56,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJS4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3; G4
                                             120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
Verkaufsbezeichnung:      FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17        94     11A; 24J                  Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17        96     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17        94     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                            225/55R17        97     11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                            235/50R17        96     11A; 22I; 24J; 24M        74H; 74P
                                            235/55R17        99     11A; 22I; 24J; 24M
SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17         97     11A; 12A; 24J             Kombi; Allradantrieb;
                                            225/60R17        99     11A; 12A; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/55R17        99     11A; 12A; 24J             51A; 573; 71C; 71K;
                                            235/60R17        102    11A; 12A; 24J             721; 725; 73C; 74A;
                                  110       215/60R17        96     12R                       74H; 74P; 76S
                                            215/65R17        99     12A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17          91    11A; 122; 27I; 52J        Subaru XV;
                                         215/55R17          94    11A; 12T; 27I; 52J        Allradantrieb;
                                         225/50R17          94    11A; 12O; 24J; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17          97    11A; 12O; 24J; 27I        51A; 573; 71C; 71K;
                                         235/50R17          96    11A; 12A; 24J; 24M;       721; 725; 729; 73C;
                                                                  26P; 27B                  74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17             51G                       nur Outback;
             e1*2001/116*0256*..            215/55R17 94                                    Allradantrieb;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            225/45R17             51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17 94                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/50R17 96          11A; 22I; 24J             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
BM/BR          e1*2007/46*0079*..     110 - 191 215/55R17   94                              nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..              215/60R17   96                              Allradantrieb;
                                                225/50R17   94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R17   97                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                225/60R17   99                              71K; 721; 725; 729;
                                                235/50R17   96    11A;   22I                73C; 74A; 74H; 74P;
                                                235/55R17   99    11A;   22I                76S
                                                245/50R17   99    11A;   22I; 248
                                                245/55R17   102   11A;   22I; 248

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91          11A; 24J; 24M             ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              215/55R17             11A; 24J; 24M; 51G        ab
                                            225/50R17 94          11A; 21B; 22B; 24C;       e1*2001/116*0209*07;
                                                                  24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/50R17 96      11A; 21B; 22B; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24D                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
SG             e1*2001/116*0209*..,   92 - 155 215/50R17 91                                 nur bis
               e13*98/14*0087*..               225/50R17 94       11A; 21B; 22B; 24J;       e13*98/14*0087*02;
                                                                  24M                       nur bis
                                                235/50R17 96      11A; 21B; 22B; 24J;       e1*2001/116*0209*06;
                                                                  24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84              11A; 21B; 21J; 22B;       Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                                 22F; 24J; 24M; 54A        10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..      66 - 92   205/40R17 80      11A; 21B; 21J; 22B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  22F; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                215/40R17 83      11A; 21B; 21J; 22B;       74H; 74P
                                                                  22F; 24J; 24M
                                      85 - 92   205/45R17 84      11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                  22F; 24J; 24M
GD/GG          e1*98/14*0145*..       160       205/45R17 84W                               nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..       160 - 169 205/45R17 88                                Allradantrieb;
                                      160 - 195 205/50R17     11A; 22B; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/45R17 91  11A; 22B                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/45R17 90  11A; 22B                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76T; 836
GD/GG          e1*98/14*0145*..       160       205/45R17 84W                               nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..       160 - 165 205/50R17     11A; 22B; 51G                 Allradantrieb;
                                      160 - 169 205/45R17 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/45R17 87  11A; 22B                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/45R17 90  11A; 22B                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76T
GD/GG          e1*98/14*0145*..       70       205/40R17    80  11A;    22B; 5DA            nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..       70 - 112 205/50R17        11A;    22B; 51G            Allradantrieb;
                                               215/40R17    83  11A;    22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17        11A;    22B; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                      70 - 118 205/40R17    84  11A;    22B                 721; 725; 73C; 74A;
                                               205/45R17    84  11A;    22B                 74H; 74P
                                               215/40R17    83W 11A;    22B
                                               215/45R17    87  11A;    22B
G3             e1*2001/116*0438*..    79 - 169 205/50R17    89  11A;    22I; 24J            Schrägheck;
                                               215/45R17    87  11A;    24J                 Allradantrieb;
                                               225/45R17    91  11A;    22I; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88              11A; 21B; 22B; 24J;       nicht Outback;
               e1*98/14*0149*..                                   24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24J; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    205/50R17           89    12N                       Coupe; Heckantrieb;
                                        215/40R17           83W   12N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17           87    12N                       51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/45R17           91    12N                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   12N                                    Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W 12N                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87   12N                                    51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17 91   12N                                    725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJR5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:      ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*..  85 - 130 215/50R17                  11A; 24J; 24M; 51G       Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..           225/45R17-90               11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76S




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJS4




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 2                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147    205/50R17           89    12N                       Coupe; Heckantrieb;
                                        215/40R17           83W   12N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17           87    12N                       51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/45R17           91    12N                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52978
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 2                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      FUJI HEAVY
        Fahrzeugtyp:     G4
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
        Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

        Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 280                     VA
              26P                      x = 240             y = 230                     VA
              27B                      x = 290             y = 430                     HA
              27I                      x = 240             y = 380                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 290       y = 280              5                 VA
              27H                    x = 290       y = 430              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.