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							Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 19                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 06.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          HONDA, ROVER




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
DE7IO40BGP           DE7I 7Jx17H2 / Ø71,6 -    Z1764 Ø71,6 - Ø64,1         64,1     Kunststoff      750     2251    05/20
                     64,1
DE7IO40SSX           DE7I 7Jx17H2 / Ø71,6 -    Z1764 Ø71,6 - Ø64,1         64,1     Kunststoff     750      2251     05/20
                     64,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJH5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                             FN4; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP3;
                                             EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1;
                                             RA3; RD1; RD3; RN1; RN3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:      ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/50R17-89                  11A; 22B; 22L; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 225/45R17-90       11A; 22B; 22L; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24D                       74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90             11A; 22L; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90           11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
CW1            e6*2001/116*0120*..    110 - 115 215/50R17   91    11A;   24J; 51J           Kombi; Frontantrieb;
CW3            e6*2001/116*0122*..              215/55R17   94    11A;   24J; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/50R17   94    11A;   24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/50R17   96    11A;   21P; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17         89                              CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           215/45R17         87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17         91    11A; 26P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17         91    11A; 26P                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    205/50R17 89              11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17 87                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/45R17 91              11A; 21P                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                                     nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91           51J                       e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                                     nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0256*06;
                                                                                            nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0257*05;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76S;
                                                                                            77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89           11A; 26P                  ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W          11A; 26P; 5ET             e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91           11A; 26P                  ab
                                                                                            e11*2001/116*0256*07;
                                                                                            ab
                                                                                            e11*2001/116*0257*06;
                                                                                            CIVIC TOURER;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76S;
                                                                                            77E

Verkaufsbezeichnung:      CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..      84 - 89   195/45R17   81    51J                       2-türig; Frontantrieb;
                                                205/45R17   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R17   83    11A; 21P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/45R17   87    11A; 21P                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*..  113   205/45R17 88                11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..        215/40R17 85                11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                      215/45R17 87                11A; 21P; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24M; 54A                  74H; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..    110 - 115 215/50R17   91    11A; 24J; 24M; 51J        Stufenheck;
CU3            e6*2001/116*0115*..              215/55R17   94    11A; 24J; 24M; 51J        Frontantrieb;
                                                225/50R17   94    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/50R17   96    11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:      HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 81       205/40R17   80    5DA                       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                  205/40R17   84                              12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..    66 - 118      205/45R17   84                              721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..                  215/40R17   83                              74H; 74P
EU6          e11*98/14*0159*..                  215/45R17         51G
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP3          e11*98/14*0175*..  147             205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/40R17 83      11A; 21P; 22I             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/45R17         11A; 21P; 22I; 51G        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89               11A; 21P; 22I; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91               11A; 21P; 22I; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  51J                       721; 725; 729; 73C;
                                                225/45R17 91      11A; 21B; 22I; 24M        74A; 74H; 74P; 76S
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148         205/50R17 89      11A; 21P; 22I; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/45R17 91      11A; 21P; 22I; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  51J                       721; 725; 729; 73C;
                                                225/45R17 91      11A; 21B; 22I; 24M        74A; 74H; 74P; 76S
FN4            e11*2001/116*0334*.. 73          225/45R17         11A; 21B; 22I; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:      HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..   94 - 108 225/50R17-94             11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                     24D; 367                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..      110       225/55R17 97      11A; 22I; 24J             ab e11*98/14*0190*02;
                                                235/55R17 99      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..      110       225/50R17 94      11A; 22B; 24J; 24M        nur bis
                                                225/55R17 97      11A; 22B; 24J; 24M        e11*98/14*0190*01;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103         225/55R17 97      11A; 22I; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/55R17 99      11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102                                 bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99        11A;   24J                e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102       11A;   24J                bis
                                                245/55R17 102     11A;   24J                e11*2001/116*0302*05;
                                                255/50R17 101     11A;   24J; 24M           Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76S



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17        102                             ab
RE6          e11*2001/116*0302*..          235/55R17        99    11A; 24J                  e11*2001/116*0301*06;
                                           235/60R17        102   11A; 24J; 27I             ab
                                           245/55R17        102   11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0302*06;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:      HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110       205/50R17   89                              10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                215/45R17   87    5ET                       12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..                215/45R17   91                              721; 725; 73C; 74A;
                                                225/45R17   90                              74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..   77 - 91         215/50R17-91      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                   225/45R17 91      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                               721; 725; 73C; 74A;
GH4          e6*98/14*0068*..                                                               74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..   140    205/40R17-80               11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24M; 367                  74H; 74P
                                                225/35R17-82      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                  24D; 66V

Verkaufsbezeichnung:      HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..   136 - 147 215/40R17 87            11A; 21J; 22B; 22F;       10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                     24C; 24D                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/45R17 87            11A; 21J; 22B; 22F;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24C; 24D; 54A             74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..   110   215/50R17 95                11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 19                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      HONDA STREAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
RN1          e6*98/14*0081*..   92 - 115 215/45R17 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
RN3          e6*98/14*0082*..                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..        88 - 134 215/50R17 91        11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                    26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/55R17 94       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    26N                      721; 725; 73C; 74A;
                                                 225/50R17 94       11A; 24J; 248; 26B;      74H; 74P; 76S; 77E
                                                                    26N
                                                 235/50R17 96       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27I




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJH5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:      FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
LN           e11*96/79*0082*..  72 - 130 225/55R17                  11A; 24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
LND          e1*98/14*0134*..                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52978
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des



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                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     RU
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
        Handelsbez.:     HR-V

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 300                     VA
              27I                      x = 225             y = 250                     HA
              27B                      x = 275             y = 300                     HA
              26P                      x = 250             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 275       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 275       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 300             25                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     RE5
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
        Handelsbez.:     HONDA CR-V

        Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                         von [mm]            bis [mm]
              26B                         x = 260             y = 270                  VA
              26P                         x = 210             y = 220                  VA
              27B                         x = 330             y = 450                  HA
              27I                         x = 280             y = 420                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 330       y = 450             15                 HA
              27H                    x = 330       y = 450              8                 HA
              26J                    x = 260       y = 270             15                 VA
              26N                    x = 260       y = 270              8                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 19                                                          Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FK1
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
        Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 195             y = 320                     VA
              26B                      x = 245             y = 370                     VA
              27I                      x = 245             y = 360                     HA
              27B                      x = 295             y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 295       y = 410              8                 HA
              27F                    x = 295       y = 410             30                 HA
              26N                    x = 245       y = 370              8                 VA
              26J                    x = 245       y = 370             27                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FK
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
        Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 250             y = 300                     VA
              26B                      x = 300             y = 350                     VA
              27I                      x = 200             y = 250                     HA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 300       y = 350              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 350             25                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FC
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
        Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 250             y = 300                     VA
              26B                      x = 300             y = 350                     VA
              27I                      x = 200             y = 250                     HA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 300       y = 350              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 350             25                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.