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							Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 3                                                             Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                         Stand: 06.08.2020
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                    Fahrzeughersteller           FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung            (mm)                    last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                     (kg)       (mm)     datum
DE7II48BGP           DE7I 7Jx17H2 / Ø60,1 -    Z1336 Ø60,1 - Ø56,1           56,1    Kunststoff      750     2251    05/20
                     56,1
DE7II48SSX           DE7I 7Jx17H2 / Ø60,1 -    Z1336 Ø60,1 - Ø56,1           56,1    Kunststoff      750     2251     05/20
                     56,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : ZJS4


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                              100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                              120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
Verkaufsbezeichnung:      FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17                51G                        Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17 94                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                            225/55R17                51G                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74H; 74P
SJ             e13*2007/46*1305*..       108 - 177 225/55R17   97    12A                        Kombi; Allradantrieb;
                                                   225/60R17   99    12T                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   235/55R17   99    12A                        12K; 51A; 573; 71C;
                                                   235/60R17   102   12A                        71K; 721; 725; 73C;
                                                   245/50R17   99    11A; 12A; 24J              74A; 74H; 74P; 76S
                                                   245/55R17   102   11A; 12A; 24J
                                         110       215/60R17   96    124
                                                   215/65R17   99    12A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 84     205/50R17 M+S 51G; 52J                               Impreza;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P
G4             e1*2007/46*0597*..     80 - 110 215/50R17 91       122; 52J                  Subaru XV;
                                               215/55R17          12T; 51G; 52J             Allradantrieb;
                                               225/50R17 94       12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R17          12T; 51G                  51A; 573; 71C; 71K;
                                               235/50R17 96       12A                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121     215/45R17   87W 5ET                         nicht Outback; Kombi;
             e1*2001/116*0256*.. 101 - 180      205/50R17       51G                         Stufenheck;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..                205/50R17   89W 5FE                         Allradantrieb;
                                                205/50R17   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/45R17   91W                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/45R17   90W                             721; 725; 73C; 74A;
                                      180       215/50R17       51G                         74H; 74P; 76S
BL/BP          e1*2001/116*0228*..,   121 - 180 205/50R17       51G                         nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..              215/55R17       51G                         Allradantrieb;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..              225/45R17       51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P
BM/BR          e1*2007/46*0079*..     110 - 191 215/55R17   94                              nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..              215/60R17         51G                       Allradantrieb;
                                                225/50R17   94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R17         51G                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                225/60R17         51G                       71K; 721; 725; 729;
                                                235/50R17   96                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                                235/55R17   99                              76S
                                                245/50R17   99
                                                245/55R17   102

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91                                    ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              215/55R17             51G                       ab
                                                                                            e1*2001/116*0209*07;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 3                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 225/60R17         99    12R                       XV;
                                          235/55R17         99    11A; 12A; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17         102   11A; 12A; 24J             51A; 71C; 71K; 721;
                                          245/55R17         102   11A; 12A; 24J; 248        725; 73C; 74A; 74H;
                                          255/50R17         101   11A; 12A; 24J; 248;       74P; 76S
                                                                  26P
                                                255/55R17 104     11A; 12A; 24J; 248;
                                                                  26P
G5             e13*2007/46*1648*..    84 - 115 205/50R17 89       11A; 26P                  IMPREZA;
                                               215/45R17 87                                 Allradantrieb;
                                               225/45R17 91       11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*..  160       205/45R17          84W                             nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*..  160 - 169 205/45R17          88                              Allradantrieb;
                               160 - 195 205/50R17                51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/45R17          91                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/45R17          90                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76T; 836
G3             e1*2001/116*0438*..    79 - 169 205/50R17 89                                 Schrägheck;
                                               215/45R17 87                                 Allradantrieb;
                                               225/45R17 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88              11A; 22B                  nicht Outback;
             e1*98/14*0149*..           215/40R17 87              11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:      SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    205/50R17 89              122                       Coupe; Heckantrieb;
                                        215/40R17 83W             122                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17                 12T; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/45R17 91              122                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 06.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    215/45R17                   51G                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   122                                    Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W 122                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17      12T; 51G                               51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17 91   122                                    725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P
GC/GF          e13*2001/116*0026*.. 147          215/45R17          51G                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             74P; 76S




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJR5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:      ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*..  85 - 130 215/50R17                  51G                      Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..           225/45R17                  51G                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 06.08.2020
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nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJS4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147    205/50R17 89                122                      Coupe; Heckantrieb;
                                        215/40R17 83W               122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17                   12T; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/45R17 91                122                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Di e
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




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836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      FUJI HEAVY
        Fahrzeugtyp:     G5
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
        Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 150             y = 200                     VA
              26B                      x = 200             y = 250                     VA
              27I                      x = 200             y = 200                     HA
              27B                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 250       y = 250              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 250             15                 HA
              26N                    x = 200       y = 250              8                 VA
              26J                    x = 200       y = 250             20                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      FUJI HEAVY
        Fahrzeugtyp:     G5
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
        Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 200             y = 250                     VA
              27I                      x = 200             y = 250                     HA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA
              26P                      x = 150             y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             15                 HA
              26N                    x = 200       y = 250              8                 VA
              26J                    x = 200       y = 250             30                 VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.