Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 06.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 7


                    Fahrzeughersteller          OPEL AUTOMOBILE GmbH, PEUGEOT, PEUGEOT
                                                CITROEN AUTOMOBILES, VOLVO




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
DE7IK48BGP           DE7I 7Jx17H2 / Ø70,1 -    Z1617 Ø70,1 - Ø65,1         65,1     Kunststoff      750     2251    05/20
                     65,1
DE7IK48SSX           DE7I 7Jx17H2 / Ø70,1 -    Z1617 Ø70,1 - Ø65,1         65,1     Kunststoff     750     2251     05/20
                     65,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL AUTOMOBILE GmbH
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJP0


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm
Verkaufsbezeichnung:      COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
E            e2*2007/46*0623*.. 55 - 96          205/55R17 95       121; 5HR                  Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              77E; VCR

Verkaufsbezeichnung:      COMBO LIFE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
E            e2*2007/46*0622*.. 55 - 96          205/55R17 95       121; 5HR                  Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              77E; VCR




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 06.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 7




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJP0


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*;
                                             6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*;
                                             6*9HZ*
                                             130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:      PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6*****       e2*2001/116*0369*.. 80 - 120        215/50R17 91       12A                      Kombi; Limousine;
6*RFJ*       e2*2001/116*0331*.. 80 - 155        215/55R17          12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
6*RFN*       e2*2001/116*0293*..                                                             51A; 71C; 71K; 721;
6*RHL*       e2*2001/116*0312*..                                                             725; 73C; 74A; 74P;
6*RHR*       e2*2001/116*0297*..                                                             76S; AGD; VCR
6*UHZ*       e2*2001/116*0328*..
6*XFV*       e2*2001/116*0295*..
6*3FY*       e2*2001/116*0332*..
6*3FZ*       e2*2001/116*0294*..
6*4HP*       e2*2001/116*0352*..
6*4HT*       e2*2001/116*0346*..
6*6FY*       e2*2001/116*0330*..
6*6FZ*       e2*2001/116*0292*..
6*9HY*       e2*2001/116*0336*..
6*9HZ*       e2*2001/116*0296*..
6*****       e2*2001/116*0369*.. 100 - 120       215/55R17          51G                      Coupe;
6*3FY*       e2*2001/116*0332*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 06.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:      PEUGEOT 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
8            e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17 98                                        erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 225/50R17 98                                130 Nm; Nicht 508 RXH
                                                 225/55R17 97W                               (Allroad); Kombi;
                                                                                             Limousine;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 740; 76S




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : ZJP0


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:      DS 7 CROSSBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e2*2007/46*0601*..  96 - 165 225/60R17          99     12Q                      Frontantrieb;
                                          225/65R17          101    12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17          102    12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                          245/55R17          102    12A                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76S; 77E; 83M




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 7
Zubehör                                  : ZJV6


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                           170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:      VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y VEM; 11A                           erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..                 225/45R17         51G                       170 Nm; Allradantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,             225/45R17 90      VEM; 11A                  Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740; VEZ

Verkaufsbezeichnung:      VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17              51G                       nicht gepanzerte Fz;
               e9*98/14*0043*..                                                             Allradantrieb;
KV             e1*KS*0007*..                                                                Frontantrieb;
T              e9*2001/116P0028*..,                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
               e9*2001/116*0028*..,                                                         51A; 573; 71C; 71K;
               e9*96/79*0028*..,                                                            721; 725; 73C; 74A;
               e9*98/14P0028*..,                                                            74P
               e9*98/14*0028*..

Verkaufsbezeichnung:      VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93           11A; 367                  nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..              225/45R17              51G                       Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..                 225/50R17              51G                       Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*..,                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76S
S              e4*2001/116*0040*..,   120 - 154 215/60R17         51G                       Cross Country;
               e4*98/14*0040*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 7
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 7
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83M) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     303mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
VCR) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     bzw. 283mm bzw. 288mm an der Vorderachse nicht zulässig.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52978
ANLAGE: 9                                                           Radtyp: DE7I
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 06.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 7
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
     7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.